Beiträge von DRJ

    Wie verifox zu der Aussage kommt, dass DEP fristgerecht hätte gekündigt, ist mir schleierhaft. Die Kündigung aufgrund der außergewöhnlichen Lage am Gasmarkt ist noch am ehesten mit Paragraf 7 in Einklang zu bringen - dort steht außdrücklich eine Frist von 4 Wochen, was auch in Einklang mit den Vertragsgrundlagen, die verifox, check24 etc. ausgewiesen haben, steht. DEP kündigt ja gerade nicht fristgerecht. Es wundert mich sehr, dass verifox die Kündigung als fristgerecht bewertet. Dann müsste man ihnen selbst ja den Vorwurf machen, ihre Kunden getäuscht zu haben.

    DRJ:

    Hast Du DEP per E-Mail, Fax oder Briefpost die Einzugsermächtigung entzogen???

    Ich habe das nämlich gleichfalls vor, denn ich befürchte, dass DEP am 1.10.21 munter nochmals die Grundgebühren aller Kunden einziehen wird.

    Kurze Info wäre nett.

    Danke!

    Per e-mail - mir reicht das. Es ist der gewöhnliche Kommunikationsweg mit der Firma. Und wenn sie trotzdem abbuchen, dann lasse ich den Betrag rückbuchen und den von September dann gleich mit.

    Das mit der Rückbuchung habe ich mir auch überlegt - ich habe erst mal die Einzugsermächtigung für Oktober entzogen - wenn sie trotzdem abbuchen kann ich immer noch rückbuchen und dann gleich für September mit.

    Für eine sofortige Rückbuchung vergangener Monate in denen der Vertrag ja wie vereinbart eingehalten wurde, sehe ich keine gute Grundlage.


    Letzteres habe ich auch so erhalten - die Information mit der Insolvenz telefonisch nicht so konkret wie Supertoni das angibt, aber doch so ähnlich - dies werte ich aber eher als Spekulation der telefonischen Beraterin.


    Das Nichteinhalten der Frist von 4 Wochen und die hektische Kündigerei zu Nachtstunden deutet nicht gerade auf ein geregeltes Verfahren hin. Das im Sommer kassierte Geld für Gas das erst im Winter verbraucht wird und sie nicht liefern, muss ja irgendwo noch sein, wenn kein Betrug vorliegt. (ich befürchte letzteres)


    Falls es geregelt von statten gehen würde wäre eine fristgerechte Kündigung mit der angespannten Lage am Gasmarkt und den explodierenden Preisen begründbar um nicht in eine insolvente Lage zu kommen. Wir würden nun erwarten, dass sie ihren Jahresgrundpreis, der quasi ein Paketpreis ist, nachtäglich für die Sommersaison anpassen, da sie im Winter nicht liefern wollen. Aber das werden die wahrscheinlich nicht so gemeint haben. DIe werden wahrscheinlich den einen cent für die KWh meinen :)

    Ich weiß nicht ob du da richtig liegst. Droht ihnen zu den vereinbarten Konditionen eine Zahlungsunfähigkeit müssen sie m.E. sogar kündigen. So sehe ich Paragraf 7, wo aber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen angegeben ist. Dem Vorwurf der 'Insolvenzverschleppung' dürften sie aus dem Wege gehen wollen. Seinerzeit gab es bei BEV kuriose unglaublich hohe Preiserhöhungen während der Preisgarantiephase mit der Einräumung eines außerordentlichen Kündigungsrechtes - da hatten naturgemäß nicht außreichend viele Lust dazu - kurz darauf die Insolvenznachricht ...

    Das ist nicht ganz korrekt. Die Preise waren nahezu identisch. Das auch zu der Aussage dass jedem klar hätte sein müssen dass es nicht gut gehen kann. Es gibt Anbieter bei denen es zu dem Preis gut geht. Meine Motivation zu denen zu wechseln war anderer Natur. Mich hat einmal ein Anbieter ohne Grund abgelehnt und ich habe gelesen, dass Anbieter kurioser Weise zwar zum Wechsel mit Boni anregen, jene die öfter wechseln aber gerne aussortieren und das obwohl die brav die Verträge einhalten. Da ich noch nicht bei denen war habe ich sie vorgezogen - das war im Nachhinein ein richtig dummes Argument. Es ist m.E. auch ein Fehler im Regelwerk des Marktes, dass Anbieter die in einem Liefergebiet werben willkürlich Kunden ablehnen können, die nie vertragsbrüchig gewesen sind. Da gibt es noch einiges was nachjustiert gehört, will man wirklich fairen Wettbewerb.

    Ich gebe dir mal eine einfache Rechnung! Zur selben Zeit hätte ich damals zu eprimo für einen ähnlichen Preis wechseln können, mit der Laufzeit von 12 Monaten und einer Preisgarantie - mir wäre neu, dass die ihren Kunden bisher gekündigt hätten. Die liefern für den Preis bis Frühjahr 2022 weiter - das macht bei einem der nicht nur ein paar Kwh für ein Studentenzimmer zahlen muss, einen Unterschied von mehreren 100 Euro aus. Wenn das kein Schaden ist. Er muss jetzt bei der angespannten Lage am Gasmarkt teuer wechseln und hat für ein halbes Jahr in der Nichtverbrauchszeit Gas bezahlt, das er noch nicht verbraucht hat und dann beim neuen Anbieter nochmal, zu dessen bei heutigem Abschluss hohen Preis, er einkaufen muss. Ich verstehe deine Motivation nicht, dass abzustreiten?

    Ich würde in dem Schreiben aber nicht neutral von Volatilität sprechen, sondern das Kind beim Namen nennen. Der Halbjahresverbrauch in der Nichtheizperiode (viele haben sogar ihren Gasbedarf nur für ihre Heizung!) ist berechenbar deutlich niedriger als der Halbjahresverbrauch der Heizperiode, also den, den sie sich durch ihr Kündigung aussparen!

    Wir wissen ja noch gar nicht wie die DEP gedenkt abzurechnen, obwohl ich nicht an eine gute Lösung im Sinne der Verbraucher glaube. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ohne Kenntnis der Endabrechnungsart kann man einen Betrug nicht sicher behaupten und somit habe ich erst mal nur die Einzugsermächtigung für Oktober gekündigt. Wenn die Insolvenz anmelden denke ich, dass der Insolvenzverwalter zurückgebuchte Zahlungen für vergangene Lieferzeiten versuchen wird einzutreiben. Von check24 bin ich sehr enttäuscht - als ich nach deren Verantwortung im Telefonat fragte war die Leitung plötzlich unterbrochen ... . Ich hatte nicht wirklich Lust darauf mit deren Hilfe gleich den nächsten Vertrag abzuschließen. Es scheint mir dass die bei den vielen vorzeitigen Neuabschlüssen nicht gerade zu den Verlierern der Sache zählen.

    So klar ist das für mich überhaupt nicht. Der Jahresverbrauch ist Grundlage der Jahresgrundgebühr und der Verbrauch von Gas ist über ein Jahr betrachtet nicht gleichmäßig - in der Heizperiode wird wahrscheinlich bei den meisten 2/3 oder mehr des Jahresverbrauches anfallen - dann kann man nicht einfach Frühjahr- und Sommermonate mitnehmen und nach der günstigen Hälfte des Jahres kündigen. Dass die damit durchkommen ohne die Grundgebühr an den Verbrauch der Nichtheizsaison rückanzupassen ist keinesfalls klar. Noch haben die auch nirgends mitgeteilt wie sie letztlich abrechnen werden.


    Die Portale kommen auch nicht so einfach aus der Geschichte raus, wenn sie ungültige Kündigungsfristen angeben.


    Das entscheiden letztlich Gerichte.

    Mal schauen was die antworten:


    ... hiermit entziehe ich Ihnen mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für ...


    Zudem bin ich schon mal neugierig darauf, wie sie den von Ihnen jahresverbrauchsabhängig angebotenen Jahresgrundpreis für die Zeit abrechnen wollen, in der sie lieferten, nachdem sie ihrerseits nach ein paar Monaten kündigen, ohne dass der Verbraucher einen Anlaß gegeben hätte.


    Mit freundlichen Grüßen, ...

    Beim Vergleichsportal, über das ich den Vertrag abgeschlossen habe, wurde ich auch nicht schlauer. Da wurde was von 'Insolvenz' gesprochen und dem Rat die Einzugsermächtigung zurückzuziehen, um sicher zu gehen, dass nicht weitere Beträge eingezogen werden. Die Anfrage ob das offizielle Linie des Hauses wäre, wurde verneint. Zudem wurde ein Wechsel zum 2.10. empfohlen - die Kündigung zum 1.10 ist schon dubios. Ich nehme erst mal zum Grundversorger Kontakt auf und erkundige mich nach deren günstigsten Tarif - diese wiederholten Gaunereien und die Unfähigkeit der Portale die Seriösität der Anbieter im Vorfeld gründlich zu prüfen ist unbefriedigend.

    Es ist auch nicht von vorneherein klar, wie nun DEP abrechnen darf. Sie haben klar eine Jahresverbrauchsabhängige Grundgebühr die so hoch ist, dass man fast von einem Paketpreis sprechen kann. Wenn sie nun das, sagen wir mal, 'Jahrespaket' gar nicht liefern, dann könnte man auch argumentieren, dass sie nur das abrechnen dürfen, was sie auch geliefert haben. Dann müssten sie so gut wie allen zu viel kassierte Beiträge zurückerstatten, was sie wahrscheinlich nicht können. Man wünscht solchen Gaunern eine Zeit auf Wasser und Brot aber wahrscheinlicher ist, dass sie in Zukunft weitere 'Dumme' finden mit denen sie sich bereichern können.

    In der Pflicht sehe ich auch die Vergleichsportale über die sie ihre Kunden anwerben konnten. Preisvergleiche sehen immer so aus - Kosten im ersten Jahr etc. . Dann die Angabe 'Jahresgrundgebühr', Preisgarantie von einem Jahr etc.


    Kein Kunde muss da damit rechnen, dass ihm der Vertrag nach ein paar Monaten vor Beginn der Hauptverbrauchsperiode einfach so gekündigt wird.


    Es scheint mir gerade so, als hätten sie die Vertragsunterlagen von DEP selber nicht gründlich geprüft, da steht im Kleingedruckten zwar eine im schlechtesten Fall 30 Tage Kündigungsfrist für den Kunden, wobei DEP zusichert den Wechselprozeß so schnell wie möglich einzuleiten, für sie selbst ist nicht einmal eine Frist benannt.


    Mein Vergleichsportal hat eine Frist von 4 Wochen genannt, was nicht identisch ist mit dem Kleingedruckten des DEP Vertrages.


    Auf Anfrage sofort nach Eingang der Kündigung am 18.9. 22:58 !! haben beide Adressen (DEP und Check24) bisher nicht reagiert.

    Wenn es so läuft wie damals bei BEV lohnt ein Hinauszögern der Neuvertragssuche nicht - auch gab es kein Geld zurück bei der Insolvenz - dann hilft am ehesten noch fröhliches Einheizen im September :) - deine Idee der Rückbuchung eingezogener Zahlungen ist m.E. eine Überlegung wert - auf jeden Fall das Verhindern einer Abbuchung für Oktober. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sie so dreist sind und für Oktober eine Grundgebühr einzuziehen - aber deren Dreistigkeit scheint keine Grenzen zu kennen ...

    Wenn man entsprechend handeln könnte würde das bedeuten, man sollte die bezahlten Gasmengen auch erhalten. Wenn die nach 6 Monaten kündigen, müsste man also mindestens die Hälfte des zur Erechnung des Jahresgrundpreises angegebenen Jahresverbrauches schon bei denen bezahlt haben. Zu diesem Gaszählerstand, auch wenn er erst in der Zukunft erreicht wird, müssten sie also abrechnen. Ob man ein Richter findet der so den Betrug verhindern hilft ... :)

    Der Grundpreis wurde von denen als Jahresgrundpreis berechnet und zwar bezüglich des angegebenen zu erwartenden Jahresverbrauchs. Sie sichern sich zunächst damit den Umsatz des angegebenen Jahresverbrauchs, wogegen ja nichts einzuwenden ist. Wenn die nun in den Frühjahr- und Sommermonaten kassieren und vor Herbst und Winter kündigen dann kassieren sie im Grunde für Herbst und Winter im Frühjahr und Sommer, ohne tatsächlich das entsprechende Gas liefern zu müssen.


    Es sieht nun so aus, als hätten sie von vorneherein nicht vorgehabt ein Jahr Vertragszeit einzuhalten, obwohl eine Preisgarantie von einem Jahr und der nach Jahresverbrauch angebotene Jahresgrundpreis dies anzeigen. Ich würde das als vorsätzlichen Betrug werten und auch die Vergleichsportale die ja auf Jahresverbrauch vergleichen in der Pflicht sehen.


    Das Nichteinhalten einer adägquaten Kündigungsfrist ist auch nicht akzeptabel.