Beiträge von Stejome

    "Ach, sieh mal einer an, arbeitet ja doch noch einer bei diesem Betrügerhaufen."


    Mit solchen Äußerungen wäre ich vorsichtig. Meiner Meinung nach hat die DEP bislang exakt nach Vertrag und AGBs gehandelt, auch wenn die Vertragsbedingungen für den Allerwertesten sind. Aber ihr habt sie nun mal damals akzeptiert.

    Noch haben wir in diesem Land Meinungsfreiheit und sollen sie mich doch verklagen, wird lustig vor Gericht.

    Allerdings wie schon mehrfach geschrieben,besteht da natürlich das Restrisiko das die dann den "Jahresverbrauch" nach oben anpassen und man somit nochmehr Grundpreis zahlen soll. Ich weiß nicht ob die berechtigt sind den Einblick beim Grundversorger zu bekommen was wir die letzten Jahre verbraucht haben um somit nen verbrauchsdurchschnitt zu ermitteln. Anhand dessen könnten die dann feststellen das der Zählerstand so nicht stimmen kann.

    Hier hatte ja mal jemand geschrieben, dass die sich schon informiert hatten was man vorher verbraucht hat. Jedoch vermutlich nur auf Jahressicht oder Halbjahressicht, also ich habe nur zweimal im Jahr meinen Zählerstand gemeldet, im Juni und im Dezember.


    Wir haben ja einen Jahresverbrauch angegeben und nicht wann wir diesen verbrauchen, insofern kann man natürlich im Rahmen seinen Zählerstand nun ein wenig nach oben abrunden., dies dürfte auf gar keinen Fall zu einer Anpassung des GP sorgen.


    Ich für meinen Teil werde der Endabrechnung widersprechen und auf einer Anpassung des GP auf meinen tatsächlichen Verbrauch bestehen. Grund, der GP war variabel entsprechend des Verbrauchs und damit ein variabler Teil des Preises und kein Fixer. Dieser Forderung zu Anpassung des GP an den tatsächlichen Verbrauch werde ich dann mit der Rückgabe von Abschlägen untermauern. Denn dann sind deren Einzüge nämlich nicht mehr unstrittig.

    Na das ist ja interessant - wenn das Geld zurück geholt wird, kann man reagieren???

    Ich habe gestern per Mail die Einzugsermächtigung ab sofort widerrufen und um schriftl. Bestätigung gebeten - darauf habe ich natürlich keine Antwort erhalten...

    Übrigens werden die - ausschließlich negativen - google-Bewertungen der DEP offensichtlich ständig gelöscht: gerade eben waren nur noch 28 Bewertungen vorhanden, gestern war die Anzahl der Negativbewertungen bei knapp 80....

    Es bleibt spannend....

    Also meine 1 Sterne Bewertung bei Google ist noch zusehen. Kommt vermutlich auch ein wenig auf die Formulierung an ob es stehen bleibt oder nicht. Wobei, meine Formulierung war jetzt auch nicht gerade fein. :-)

    Mulle

    Zahlen und dann noch die Kosten der Rückgabe in der Endabrechnung draufgebrummt bekommen, oder


    und das ist der risikoreichere aber eventuell auch günstigere Weg.

    1. Die DEP wird ihre Forderung an ein Inkassobüro geben, Folge: die Kosten durch die Rückgabe steigen noch mehr, das Inkassobüro mahnt mehrfach und die Kosten steigen immer weiter.

    2. Das Inkassobüro wird dann irgendwann einen Mahnbescheid beantragen, die Kosten steigen immer weiter. Dem Mahnbescheid widersprichst Du schriftlich innerhalb der Frist.

    3. Das Inkassobüro muss dann Klagen und vor Gericht kannst Du dann den Fall präsentieren und der Richter entscheidet.

    Für Dich, super Geld gespart und keine Kosten. Für den Gegner, tja, dann wird es richtig teuer.



    Was Du nun machst, entscheidest Du. Nur wenn Du dich für den zweiten Weg entscheidest, dann solltest Du es auch bis zum Ende durchziehen, sonst macht es keinen Sinn und Du gehst besser Weg 1.

    Oha 20 Euro haben die mir nicht angeboten :)

    Ich habe denen ja auch angedroht keine weiteren Abschlüsse mehr bei denen zu tätigen und vorhandene Verträge alle zu kündigen. Da ich die Kündigungen gestern direkt nach meiner Mail an Check24 bereits alle ausgesprochen hatte über das Portal von Check24, wüssten die das ich es ernst meine.

    Dies waren 6 Versicherungsverträge, da geht denen einiges an Bestandsprovision verloren, zudem Abschlussprovisionen für meine jährlichen Wechsel von Strom/ Gas und alle 2 Jahre neue Mobilfunkverträge für 3 Personen.

    Wenn man das bedenkt, sind die 20 Euro eine Frechheit.

    Es muss denen eben im Geldbeutel weh tun, die einzige Sprache die die Sprechen.

    Soeben kam con Check24 folgendes per Mail, ganz großzügig bieten sie mir hier 20 Euro an, sollte ich noch einmal über Check24 wechseln, lächerlich, die können sich die 20 Euro sonst wo hinschieben.


    Mail Check24:

    vielen Dank für Ihr Feedback an CHECK24.


    Wir bedauern die kurzfristige Kündigung zum 01.10.2021.


    Die Deutsche Energiepool hat uns nach Rücksprache versichert, dass Sie nach Vertragsende eine Schlussrechnung basierend auf ihrem tatsächlichen Verbrauch erhalten. Hier werden Ihnen zu viel gezahlte Abschläge erstattet. Gerne können Sie einen neuen Wechsel über CHECK24 erstellen.


    Um die besten Voraussetzungen für Ihren Wechsel zu schaffen, müssen Sie sicherstellen, dass ein Kündigungsdatum bei Abschluss hinterlegt werden kann und ein untermonatiger Wechsel seitens des Anbieters angeboten wird.


    Bitte geben Sie dann bei Antragsstellung an, dass Sie selbst kündigen, bzw. gekündigt haben und geben anschließend als Kündigungsdatum den 01.10.2021 und als aktuellen Versorger „DEP Deutsche Energiepool GmbH“ an.


    Ich bitte Sie zu beachten, dass wir bedauerlicherweise auf die Handhabe der Versorger keinen Einfluss haben. Zusätzlich haben wir keinen Einfluss auf die Entscheidung der Versorger, ob Sie als Kunde in die Versorgung genommen werden.


    Da uns die Kundenzufriedenheit sehr wichtig ist und auch für uns der Vorfall mit Deutsche Energiepool unvorhersehbar war, kann ich Sie gerne, wenn Sie nochmals über uns wechseln, für eine 20 € Gutschrift zum nächsten Wechsel vormerken.


    Gerne unterstützen wir Sie auch telefonisch unter 089 24 24 11 66, bei Ihrem Wechsel und bei noch offenen Fragen.

    DRJ:

    Hast Du DEP per E-Mail, Fax oder Briefpost die Einzugsermächtigung entzogen???

    Ich habe das nämlich gleichfalls vor, denn ich befürchte, dass DEP am 1.10.21 munter nochmals die Grundgebühren aller Kunden einziehen wird.

    Kurze Info wäre nett.

    Danke!

    Also entgegen meiner bisherigen Aussage muss man ein Sepa Mandat in der Tat schriftlich per Brief kündigen. Am besten mit Einschreiben, eventuell sogar mit Rückschein.


    Aber, bei einer Kündigung der Geschäftsbeziehung erlischt das Sepa Mandat automatisch mit. Und eine Kündigung ist laut AGB der DEP per Mail möglich. Dies habe ich zum 30.09.21 gemacht. Sollte also eine Abbuchung im Oktober kommen, geht diese zurück, da es keine Geschäftsbeziehung mehr gibt.

    Die Antworten der beiden Vergleichsportale sind der pure Hohn ggü. uns.


    Klar kann man gerne sofort wieder über ein Vergleichsportal einen neuen Vertrag abschließen, dann fließen ja wieder Provisionen. Ich kann nur jedem Geprellten hier raten nicht mehr über Vergleichsportale abzuschließen, nichts mehr, weder Versicherungen noch Telefon noch Strom/ Gas. Die lassen uns einfach im Regen stehen, Zitat "uns sind hier die Hände gebunden".


    Ich habe jetzt bei meinem örtlichen Betreiber direkt abgeschlossen, kwh Preis 5,19 cent, Grundgebühr für das Jahr 160 Euro. Billiger sind auch andere gerade nicht

    Da steht aber nur, dass der Netznutzer das Geld zahlen sollte. Wer es zahlen muss, wenn der Netznutzer es nicht zahlt, bleibt offen. Ich bekam jedenfalls vor 15 Jahren ein Schreiben von Enercity Netz, in dem ich zur Zahlung der Netzdurchleitungsentgelte aufgefordert wurde (habe ich noch hier liegen). Und ich war damals nicht der einzige. Vielleicht wurde das Gesetz aber auch geändert? Ist zu erkennen, wann es letztmalig geändert wurde?

    Deine Erfahrung glaube ich Dir unbesehen.


    Ich habe jedenfalls keinen Vertrag mit dem Netzbetreiber, daher kann der Netzbetreiber bei mir auch kein Geld einfordern. Ich habe aber einen Vertrag mit DEP und dort steht folgender Satz:

    "Der Arbeitspreis AP beträgt 1,00 cent je kWh brutto inklusive sämtlicher Kosten, Steuern, Abgaben und Netzentgelte."

    Thema durch, ich habe bezüglich der Netzentgelte befreiend an DEP gezahlt und damit kann mich mein Netzbetreiber mal mit seiner Forderung, sollte er denn damit kommen.


    Vielleicht wurde dies ja doch in den letzten 15 Jahren geändert. Ich weiß es nicht, finde den Text der Bundesnetzagentur jedoch eindeutig.