Beiträge von SimonSays

    Wie geht ihr mit Inkasso um?

    Lasst ihr euch eine Abtretungserklärung vorlegen? Bestreitet ihr die Forderung? Vllt. jetzt schon mit Hinweis auf den möglichen Eingehungsbetrug? Würde sich ein Inkassounternehmen möglicherweise mit strafbar machen, wenn sie eine solche Forderung eintreiben?

    Vielleicht wäre der Hinweis auf das laufende Schlichtungsverfahren vernünftig, denn welches Gericht würde nicht erst mal den Ausgang abwarten?

    Habe auch noch keine Abschlussrechnung erhalten. Meldung meines Zählerstandes Mitte Oktober. Habe 2 Beiträge zurückgeholt.


    Ein Inkassounternehmen muss am Ende doch auch klagen, oder? Wird dabei denn nicht auch über die Rechtmäßigkeit der Forderung geurteilt? Vor allem, wenn an einer Schlichtung nicht mitgewirkt wurde?


    Bin sehr auf die ersten Schlichter-Einschätzungen gespannt…

    Was ist mit dem Straftatbestand Eingehungsbetrug? Das Erschleichen einer Willenserklärung unter Vortäuschung falscher Tatsachen?

    Es wurde auf vielfache Weise nahe gelegt dass der Vertrag für mindestens ein Jahr geschlossen wird.

    Die Firma hat sich im Internet falsch dargestellt. Es wurde damit geworben dass Preisstabilität gewährleistet werden kann weil frühzeitig wichtige Optionen gesetzt worden und so weiter…

    Ja, das stimmt. Ein direkter Zusammenhang zwischen Grundpreis und Verbrauch geht aus 6.4 nicht hervor. Nur ein indirekter.

    Fakt ist aber auch, dass der „verbrauchsunabhängige Grundpreis“ damals Verbrauchsabhängig ermittelt wurde. So habe ich ihn dann akzeptiert.


    Spannend finde ich aber auch die Frage, ob sich die DEP bei einer solchen Vertragsarchitektur ein fristloses Kündigungsrecht einräumen darf. Dies benachteiligt den Kunden immer einseitig, da er ja in Vorleistung gegangen ist. Solche Klauseln sind doch in der Regel sittenwidrig und unwirksam!? Die DEP befände sich in Erfüllungsverzug. Ob sich daraus auch ein Schadenersatzanspruch ableiten ließe?

    Eine Abschlagzahlung (so die Begrifflichkeit in den DEP-AGB) ist laut Duden "ein Teil einer zu leistenden Zahlung". Die zu leistenden Zahlung sind die (Gesamt-)kosten des zu erwartenden Jahresverbrauchs. Daraus geht hervor, dass die 12 Abschläge den Jahresverbrauch abdecken werden: =verbrauchsabhängiger Grundpreis.

    Der geringe Arbeitspreis von 1ct ist wie das 1-Euro-iPhone. Die Kosten werden an anderer Stelle reingeholt (durch die Abschläge).

    Auf der Website versicherte die DEP wörtlich „die langfristige Versorgungssicherheit, da bereits heute auf der Grundlage von intelligenter kundenorientierter Beschaffung an Spot- und Terminmärkten bundesweit bedeutende Erdgasbeschaffungs- und Transportoptionen gesetzt wurden.“


    Gestiegene Gaspreise sollten da kein Problem sein. Es sei denn die Werbeangaben waren unwahr. Das wäre dann wohl ein Indiz für einen Eingehungsbetrug. Zumal diese Zusicherung Grundlage für meine Willenserklärung war. Ohne dies ist die Vertragsgrundlage entfallen und muss neu verhandelt werden. (Neuberechnung der Grundgebühr).

    vertragswidrigen Rückbuchungen

    ich sehe hier eher rechtsbeugende AGB im Vordergrund.


    Die DEP kann da auch nicht alles rein schreiben was ihnen passt und damit durchkommen. Wer zwölf Monate Preisgarantie gibt und fest schreibt, dass zwölf gleich hohe Abschläge auf den Jahresverbrauch zu leisten sind, kann sich wahrscheinlich kein fristloses Kündigungsrecht sichern. Besonders dann nicht, wenn der Kunde unangemessen benachteiligt wird, was hier der Fall ist.




    Hast Du überhaupt ein Stück von dem gelesen, was ich geschrieben habe? Oder wie kommst Du darauf nach meinem detailierten Bericht, meine als solches sogar gekennzeichnete Meinung derart zu kommentieren. Vor allem dann mit einer rechtlichen absolut bedenklichen Erklärung.

    Hab ich und es war mit einem Augenzwinkern versehen. Dachte es wäre ob ihrer umfassenden Ausführungen klar geworden.

    Rechtlich bedenklich ist in erster Linie das, weshalb wir uns hier alle austauschen. Aber das werden andere beurteilen müssen.

    Aber was haben wir davon? Kündigungstermin dann eben Ende Oktober. Und?

    s.o.:

    "1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen?

    Ich denke etwas weiter: Wenn die Kündigungsklauseln unwirksam sind ist der Vertrag ungekündigt.


    Die die DEP wäre weiterhin in der Erfüllungspflicht und wenn sie der nicht nachkommt wäre zumindest zumindest Schadensersatz für die Preisdifferenz zum nächstteuren Versorger fällig.

    ine rechtliche Würdigung der AGB und des Vertrags mit einer daraus resultierenden verpflichtenden Änderung wird meiner Meinung nach von der Schlichtungsstelle aus nicht passieren, ist da ja auch gar nicht vorgesehen.

    Nein?

    Daraus leiten sich doch die Ansprüche der DEP ab, gegen die wir uns wehren (z.B. Kündigungsklauseln). An der Prüfung der AGB kommt man da nicht herum. Die AGB müssen übrigens auch beim Schlichtungsantrag mit eingereicht werden.

    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, dürfte ja eigentlich erst zum 31.10.21 ausgesprochen worden sein ("wirtschaftliche Unzumutbarkeit"). Aber das müsste zuerst ein Richter feststellen. Und dafür braucht man einen Anwalt,

    Nein!

    Man kann kostenlos bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren beantragen wenn man sich zuvor bei der DEP beschwert, und diese gar nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

    Kostet einen keinen Cent, die Kosten trägt allein der Energieversorger. In diesem Fall die DEP.


    Ein Schlichterspruch ist zwar nicht rechtsbindend, zeigt aber die Tendenz ob man vor Gericht erfolgreich wäre oder nicht.

    habe Mal den Antrag von Check24 rausgesucht, mit dem der Versorgerwechsel beauftragt wurde. Das Kuriose ist, dass dort in der von Check24 generierten Übersicht die Rede von Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist, in den gleichzeitig angehängten AGB der DEP die jederzeitige Kündigung ohne Frist steht.

    In meinen AGB aus 02/2021 steht nichts von einer Frist. Da steht nur, kann jederzeit gekündigt werden.

    Die erste Formulierung mit fristlos bekam ich NACH Vertragsabschluss mit Zusendung des Liefervertrages. Außerdem: ein fristloses Kündigungsrecht wenn man dem Kunden zuvor 12 Monate Preisgarantie gegeben hat? Das soll justiziabel sein?


    Tatsächlich gekündigt haben sie aus Willkür („…haben uns dazu entschlossen…“) und auch nur zwei Wochen zum Monatsende, was durch keinen Paragraphen der AGB gedeckt wird. Hätten sie wirtschaftliche Gründe geltend gemacht, wären es zumindest 4 Wochen gewesen.


    Egal wie man es dreht und wendet: Die Kündigung ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam und man könnte die die DEP schadenersatzpflichtig machen (für die Differenz zu den hören Kosten des neuen Anbieters).


    So kann man zumindest die Lastschrift Rückgaben begründen und dem Inkasso seine Forderung um die Ohren hauen.

    Gehst du denn davon aus, dass diese Argumentation vor Gerichten mit so großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hat, dass man auf dieser Grundlage z.B. Lastschriften für erbrachte Leistungen zurückbuchen sollte? Ich kann mir das - als Laie - nicht vorstellen, dazu wurden Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist zu deutlich vor Vertragsabschluss kommuniziert.


    -


    Dass es (rechtlich!) allein schon zu beanstanden ist, dass ein Unternehmen einen Vertrag kündigt, wenn dies im Vertrag so vorgesehen ist, glaubt doch hier hoffentlich niemand (die Frage nach der Korrektheit der angewendeten Kündigungsfrist einmal außen vor gelassen).

    Liefervertrag: 12 Monate Preisgarantie!

    AGB: "Der Kunde zahlt 12 gleichhohe Abschläge auf den zu erwartenden JAHRESverbrauch..."


    Und wo genau wurde dem Kunden hier klar kommuniziert, dass das Unternehmen jederzeit fristlos kündigen darf? Für mich wird hier die Absicht deutlich, dass die Belieferung für mindestens 12 Monate erfolgt...


    Abgesehen davon räumt sich die DEP eine Frist von 30 Tage bis zum Wirksamwerden der Kündigung durch den Kunden ein. Asymetrische Kündigungsverhältnisse zu Lasten der Kunden sind sittenwidrig und damit nichtig. Damit wäre die Kündigung (ohne Begründung) nichtig und die DEP immer noch in Bringschuld. Am Ende müssten sie für die Mehrkosten durch den Grundversorger gradestehen. Wegen dieser zu erwartenden Gegenrechnung habe ich Lastschriften zurückgeholt.


    Ich gehe davon aus, dass, wenn es seitens der DEP (oder Inkasso) wegen Rücklastschrift zur Klage käme, ihnen diese zusammengewurschtelten AGB um die ohren fliegen. Davon bleibt am Ende nicht viel übrig.

    Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall.

    Hallo Frau Pliet, sind Sie es? Klicken Sie sich durch die Foren und machen den Leuten vor Rücklastschriften angst?


    Ich sage Ihnen was ich mache und was alle anderen auch machen sollten:


    1. Lastschriften stornieren


    2. Beschwerde bei Ihnen (DEP) einlegen (ist formal notwendig). Gründe habe ich oben bereits dargelegt. (Eingehungsbetrug? Nichteinhalten der Kündigungsfrist? Täuschung der Verbraucher: Die DEP wird im Handelsregister als Kleinstunternehmen geführt. Die Website spricht aber eine andere Sprache. )


    3. Schlichtungsverfahren einleiten (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/). Das ist kostenlos für Verbraucher. Die Kosten muss allein der Versorger (Familie Pliet) tragen.


    4. Allen Ansprüche der DEP / Inkasso mit Verweis auf das laufende Schlichtungsverfahren vollumfänglich widersprechen.


    5. Schlichterspruch abwarten.


    FunFact: Mein Autocorrect hat aus Pliet "PLEITE" gemacht ;)

    "Fakt ist:

    - Zurückholen der Lastschriften ist Vertragsbruch und mindert im Zweifelsfall Eure Diskussionsgrundlage. Das Geld steht denen leider als vereinbarter Abschlag zu und das werden die sich holen. Entweder durch ein Inkasso oder am Ende durch den Insolvenzverwalter und der bekommt es auf jeden Fall."


    Da bin ich nicht so sicher:

    Die DEP täuschte die Absicht einer Belieferung für mindestens 12 Monate vor und kündigte den Vertag zu Beginn der Heizperiode, also dem Zeitpunkt der eigentlichen Leistungserbringung.


    1. Die sehr hohen Abschlagszahlungen (bei niedrigen Arbeitswerten) wurden aufgrund des zu erwartenden JAHRESverbrauchs individuell festgelegt (AGB 6.4), welcher zuvor von der DEP unter Zuhilfenahme der Vorabrechnungen geprüft wurde.


    2. Es wurde bestimmt (AGB 6.4), dass der Kunde ZWÖLF gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende JAHRESverbrauchsabrechnung zu leisten habe.


    3. Im §7 des Liefervertrages gibt die DEP eine 12 monatige Preisgarantie.


    4. Ihre Kündigung erfolgte "willkürlich", nicht unter Angabe aus von Ihnen nicht zu vertretenden wichtigen Gründen.


    Die Belieferung über mindestens ein Jahr hinweg wird durch die AGB auf mehrfache Weise nahegelegt und war die Vertragsgrundlage auf der ich meine Willenserklärung nach Treu und Glauben abgegeben habe.


    Wird seitens der DEP nun einseitig davon abgewichen, basierte meine Willenserklärung, sowie die Berechnung der Abschlagsbeträge, auf sachlich falschen Annahmen. Die Vertragsgrundlage ist entfallen und muss neu (nach-)verhandelt werden.

    Eingehungsbetrug? Möglich. Aber kann ich den beweisen?


    Das Ergebnis einer Nachverhandlung (gibt es die Bereitschaft dazu nicht, wäre dies ein weiteres Indiz für ein geplantes Handeln) wäre wohl ein geringerer Grundbetrag auf Basis des Sommerverbrauchs, denn der Vertrag lief ausschließlich ausserhalb der Heizperiode (Kostenverteilung 1/3 - 2/3?).


    Was ihnen zusteht legt die DEP in der Schlußrechnung dar. Das Rückbuchen dient also lediglich dazu eine Überzahlung des Vertrages erstmal zu verhindern.


    Kurz nach Rückbuchung bekam ich übrigens ePost von der DEP. Wirkt auf mich sehr unprofessionell (es wird gleich gedroht) und es beinhaltet Rechtschreibfehler!


    "Sie haben in den vergangenen Tagen mindestens einer durch uns durchgeführten SEPA-Basislastschrift zwecks Einzug des vertraglich vereinbarten monatlichen Abschlages widersprochen.

    Durch Ihren Liefervertrag mit uns schulden Sie gemäß §2.2 für die Laufzeit des Vertrages monatliche Abschlagszahlungen.


    Wir fordern Sie daher auf, den zurückgebuchten Betrag umgehend, spätestens bis zum 27.09.2021 auf unser nachfolgendes Bankkonto zu überweisen :

    Kontoinhaber : DEP Deutsche Energiepool GmbH

    Bank : Oldenburgische Landesbank AG

    ...


    Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre KundennummerXXX an.

    Durch Ihr Handel befinden Sie sich in Verzug. Der Widerspruch gegen eine SEPA-Basislastschrift ohne anerkennenswerte Gründe ist sittenwidriger Missbrauch.

    Wir werden daher bei Nichtzahlung ohne weitere Ankündigung rechtliche Schritte einleiten. Die durch Ihr Handeln entstandenen und entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten."

    Ich gehe davon aus, dass die DEP nicht erfüllen wird, sondern eher in die Insolvenz geht. Auf Erfüllung zu pochen bringt nur schlaflose Nächte.


    Die Beiträge sind ja erstmal "nur" Abschläge. Die liegen besser auf meinem Konto als auf deren. Ich fühle mich in der Bringschuld wohler als etwas einklagen zu müssen.


    Am Ende sehen wir, was die Endabrechnung bringt und wie justiziabel der ganze Vorgang überhaupt ist. Es wird sicher juristische Einschätzungen geben, die möglicherweise hier verkündet werden. Dann überlege ich mir wie ich weiter vorgehe. Schlußrechnung zahlen oder darauf zu warten, dass ich von denen (oder einem Inkasso) auf Zahlung verklagt werde. (Was mich sehr wundern würde).


    Außerdem werde ich meinen Gasverbrauch ab 10/2021 monatsgenau erfassen und den "finfnziellen Schaden" zum neuen Versorger mit höheren Kosten für eine evtl. Gegenrechnung dokumentieren.