Beiträge von jass56

    Wie bereits erwartet und befürchtet, die Schlichtungsempfehlung wurde abgelehnt:


    Zitat:


    "Sehr geehrte Frau Wagner,

    in dieser Angelegenheit erklären wir namens und kraft Vollmacht der von uns vertretenen Beschwerdegegnerin, der Firma DEP Deutsche Energiepool GmbH:

    Der Schlichtungsvorschlag, den Sie am 25.04.2022 unterbreitet haben, wird zurückgewiesen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Axel Lehrke

    Rechtsanwalt

    Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht"


    Zitat Ende.


    Ich habe bis jetzt immer noch keine richtige Abrechnung bekommen, bei der letzten haben sie sich verrechnet (sind aber nur ein paar Euro). Doch die Anwaltskanzlei behauptet, es würde alles stimmen. Anscheinend können die nicht mal 2 und 2 zusammenzählen.

    Hab gestern eine Mail von der Schlichtungsstelle bekommen:


    "Empfehlung:

    Die Beschwerdegegnerin erstattet dem Beschwerdeführer einen Betrag in Höhe von 209,66 EUR. Damit sind alle wechselseitigen Ansprüche aus dem beendeten Liefervertrag abgegolten."


    Als Abrechnungsbasis dient eine dem tatsächlichen Verbrauch angepasste Grundgebühr nach meiner Berechnung:

    Vertragsdauer 170 Tage

    Verbrauch 8828 kWh

    aufs Jahr hochgerechnet ca. 19000 kWh


    => Grundgebühr 52,80 €


    Dann bin ich mal gespannt auf die Antwort von DEP. Aber die wird wohl meines Erachtens höchstwahrscheinlich nicht zu meinen Gunsten ausfallen. Und Schadenersatz für die restliche Zeit bis zu einem Jahr ist auch nicht drin, da laut der Meinung des Ombudsmanns bez. der Beschaffungs-/Rohstoffpreise


    "diese Erhöhung so schwerwiegend war, dass wegen einer Überschreitung des der Beschwerdegegnerin zuzuweisenden Risikobereichs unter Umständen sogar von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage im Sinne des S 313 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch auszugehen war".

    wer, wie wowas, wie gehts weiter?

    Nachdem Du bestimmt einen Antrag bei der Schlichtungsstelle-Energie gestellt und noch dazu einen Anwalt beauftragt hast, würde ich zuerst mal dort nachfragen.

    wer hat nicht den Höherer Sommer Gründpreis nicht bezahlt?

    nicht - nicht = doppelte Verneinung => also alle

    Ich allein etwa?

    Eine rein rhetorische Frage, die Du Dir wohl selbst am besten beantworten kannst.


    Eine weitergehende "Rechtsberatung" wird es hier höchstwahrscheinlich nicht geben, da müsstest Du Dich schon selbst drum kümmern.

    Hast Du die Mahngebühr ,die dann später genauer Bankspesen genannt wurde, auch mit rein gerechnet? Du könntest denen noch mehr schulden und die waren bei Dir besonders kulant? Also bei über 3 Euro könnte doch noch ein 'Inkassobüro' ins Spiel kommen :)

    Mahngebühr wird wohl nicht anfallen, ich hatte ja 3,89 € überzahlt.

    Und ich hab noch keine Abrechnung. Da wird das schwierig mit dem Inkassobüro......

    Ich habe immer noch keine Abrechnung, von der Schlichtungsstelle Energie leider auch noch keine Reaktion bis jetzt.


    Bei mir ist folgendes, seltsames, passiert:

    Ich hatte 2 Monatsbeiträge zurückgerufen, und (nach der Aufforderung über die erneute Zahlung derselben und den Hinweis auf "sittenwidrigen Missbrauch") den laut Vertrag ungefähr noch zu zahlenden Betrag überwiesen.

    Am 02.10.21 hatte ich meinen Zählerstand zum 01.10.21 dem Netzbetreiber (ist auch der neue Versorger) per Email mitgeteilt.

    Jetzt habe ich zufälligerweise nochmal die Korrespondenz überprüft und musste feststellen, dass mein abgelesener Zählerstand verändert wurde (37m3 mehr).

    Bei der Nachprüfung der Berechnung mit diesem neuen Zählerstand kam zutage, dass der Rechnungsbetrag genau 0,03 € ergab. Also ich müsste noch 3 Cent nachzahlen, anstatt eine Rückerstattung von 3,89 € zu bekommen.

    Das kam mir doch sehr seltsam vor. Auf telefonische Nachfrage beim Versorger wurde mir mitgeteilt, ich hätte am 07.10.21 um 12.28 Uhr online unter Angabe meiner Vertragsnummer und meiner Email-Adresse einen anderen Zählerstand mitgeteilt.

    Dies habe ich nicht gemacht, konnte ich gar nicht, da ich nachweislich an diesem Tag von 12 - 14 Uhr an einer Konferenz teilgenommen habe.

    Eigentlich ist das doch Betrug, oder? Zumindest eine Form von Identitätsdiebstahl.

    Ist aber niemand zu Schaden gekommen, ganz im Gegenteil, deswegen ist eine Anzeige wohl müßig.

    Bei mir Gleich.


    Hallo machen Wir sammelklage gegen DEP haben wir mehr Chans und wenn wir verlieren sind die kosten weniger für jede

    Eine "Sammelklage" wie in den USA üblich (und dort gang und gäbe) ist in Deutschland leider immer noch nicht möglich.


    Siehe auch:

    https://www.deurag.de/blog/sammelklage/


    Es gibt lediglich eine "Musterfeststellungsklage", die könnte in unserem Fall aber nur von einer Verbraucherzentrale eingereicht werden, dafür kostet sie nichts und dauert halt ewig (siehe VW - Dieselskandal).

    Ich glaube, das hier ist der falsche Ort um eine persönliche Diskussion zu führen. Zumal bei pauschalen Vorwürfen, angedeuteten Widersprüchen und augenscheinlich falsch verstandenen und angeführten Zitaten.


    Wir haben im Prinzip alle mehr oder weniger "Harakiri" mit dem Vertragsabschluss gemacht. Das sollte aber niemanden vom Versuch, dagegen vorzugehen, abhalten. Ob was dabei herauskommt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    @jass die Verträge sind identisch - das mit der unbestimmten Zeit wird auch bei Claudia stehen - das Bildchen ist doch nur das Übersichtbildchen des vermittelnden Portals und steht da immer bei unbefristeten Verträgen mit 4 wöchiger Kündigungsfrist. (was macht es wenn die Heizung noch 1 Tag im Juli gelaufen ist ...)


    Du hast was von gutem Glauben auf 12 Monate u.a. wegen der Preisgarantieaussage etc. geschrieben und vom nachweisbar jahresverbrauchsprognoseabhängigen Grundpreis etc. dessen Grundlage duch vorzeitige Kündigung ja entfiele ... - wieso hältst du nicht Kurs :D


    Also über 50 cent für die KWh Heizenergie - das ist schon heftig ... (ich rechne gerade aus, was das auf 40000 hochgerechnet ausmachen würde) :) Aber man musste lernen - man zahlt für die Zeit und nicht für das Gas ...

    DRJ: Du hast vollkommen recht, bei meiner Vertragsbestätigung von Verivox steht auch "Dauer: 1 Monat". Hätte mir damals schon auffallen müssen, das Eigentor muss ich mir selbst anrechnen. Ich nehme alle meine Aussagen zurück und behaupte das Gegenteil....


    Den Kurswechsel, den Du in Deinem 2. Absatz erwähnst, musst Du mir näher erklären, das kann ich so nicht nachvollziehen, ist anscheinend zu hoch für mich.

    Zitat:

    "Du hast was von gutem Glauben auf 12 Monate u.a. wegen der Preisgarantieaussage etc. geschrieben und vom nachweisbar jahresverbrauchsprognoseabhängigen Grundpreis etc. dessen Grundlage duch vorzeitige Kündigung ja entfiele ... - wieso hältst du nicht Kurs"

    Wo ist da bitte der Widerspruch?


    Beim Rechnen kann ich Dir gerne helfen:

    608kWh für 311,29€ macht hochgerechnet bei 40000kWh 20480€ 8)

    mein Vertrag:


    Claudia's Vertrag (siehe auch Post #56):


    => Verträge sind nicht identisch.


    Und ja, ALLE Kunden sind die Dummen, weil sie ebenso wie ich das Kleingedruckte nicht gelesen bzw. nicht verstanden oder die sich daraus ergebenden Möglichkeiten für einen "betrügerischen Missbrauch" des Anbieters nicht bedacht haben.


    Ändert leider nichts an der Tatsache, dass auch mein/unser Vertrag nicht das Papier oder die Email wert war, auf der er verfasst wurde. Aber eine explizite Vertragsdauer von einem Monat ist in meinen Augen doch schon wesentlich offensichtlicher.


    Da laut Claudia außer der Heizung kein anderer Verbraucher angeschaltet war, frage ich mich, wo der Verbrauch von 14m3 herkommt. Und den hat sie auch noch selbst abgelesen.


    Meine Meinung zur geänderten Vertragsgrundlage ist immer noch die gleiche, was soll sich daran geändert haben?


    DEP hat sich das Recht eingeräumt, bei großen Unterschieden zum beim Abschluss des Vertrages zugrunde gelegten Gesamtverbrauch eine Anpassung vorzunehmen. Das war bestimmt für Mehrverbrauch gedacht, sollte doch aber bei Minderverbrauch ebenso gelten, oder?



    monatlicher Abschlag = Grundpreis plus Arbeitspreis

    Da der Arbeitspreis bei 1ct/kWh nicht groß ins Gewicht fällt, müsste es sich dabei eigentlich logischerweise um die Anpassung der Höhe des Grundpreises handeln.

    Das wäre allerdings teuer für die DEP und widerspräche wohl der Formulierung "nach billigem Ermessen".....


    PS: ich habe immer noch keine Abrechnung bekommen.

    Claudia456: liebe Claudia, Du hast ja im Post #56 Deine Vertragsdaten bereits mitgeteilt. Sorry , meine Schätzung war falsch, die ursprünglich zugrunde liegende Verbrauchsmenge lag bei 40000kWh.

    Bei meinem Vertrag war die Laufzeit unbefristet, bei Deinem Vertrag handelt es sich um eine Laufzeit von einem Monat. Mit einem Grundpreis von 122,15€ / Monat in einer verbrauchsarmen Zeit (Juli, August, September) war das eigentlich von Anfang an schon Harakiri. Bei einer Abrechnungskonstruktion wie der von DEP (im Prinzip Paketpreis mit monatlichen Abschlägen von 1/12 der Jahressumme) ist eine 4-wöchige Vertragsdauer leider ziemlich "unvorteilhaft" für den Verbraucher (um es nett auszudrücken) .......

    14 m3 in mehr als einem Monat - da kannst du nicht oft baden oder einen Braten in den Ofen schieben - auf was für ein Jahresverbrauch kommt man da hochgerechnet ohne Heizperiode? Gut aufgerundet wären das 150 statt 4200 ?

    14 m3 in 43 Tagen => 119 m3 im Jahr

    für den September wurde die Verbrauchsmenge geschätzt mit 42 m3 in 33 Tagen, also 4-fach höherer Verbrauch als im Juli/August. Scheint mir sehr hoch zu sein, ist aber wegen dem Arbeitspreis von 1 ct/kWh ja nicht zum Schaden des Verbrauchers......


    In einer Studie auf der Seite energieverbraucher.de verlaufen die prozentualen Monatsverbräuche etwas anders (die zugrundeliegenden Daten sind aber wahrscheinlich schon etwas älter):


    Naja, die Arbeitskosten von 1ct/kWh sprechen dafür.

    Zählerstand bei Vertragsende wurde nur geschätzt und dem Grundversorger/Anbieter nicht mitgeteilt.


    Grundpreis 122,15€/Monat

    Verbrauch ca. 45000kWh/Jahr


    Aber ohne weitere Infos kann man das nicht nachvollziehen.

    Ich schätze, es wurde nur ein Monatsbeitrag bezahlt, nach dem Zurückrufen der Beiträge gab es wahrscheinlich eine Aufforderung per Email. Das wäre der Grund für die Mahngebühren. Es müssten also noch ca. 151,64€ zu bezahlen sein.


    "Entstandener Schaden" im Vergleich zu einem "normalen" Anbieter ca. 240€.