Beiträge von jass56

    Aus der Sicht von heute:

    die Betonung liegt auf "Optionen", und die "Versorgungssicherheit" bezieht sich wahrscheinlich nur auf das Einkommen und höchstens noch auf die Altersversorgung des Geschäftsführers......8)


    Kommt immer drauf an, wie man es versteht.

    Frage in die Runde: hat eigentlich aktuell irgendwer irgendetwas von oder über die Gewerbekunden von DEP gehört?


    Irgendwie macht mich der Gang der Dinge jetzt doch zunehmend stutzig. Denn die DEP hat doch via ihrer HP verkündet, sie werde die Belieferung mit Gas in Deutschland einstellen.
    Heißt das einstellen nur für die Privatkunden? Und was ist mit den Gewerbekunden? Gibt es die überhaupt? Und wenn, warum von der Seite keinerlei Reaktion? Das gewerbliche Geschäftsfeld wird auch in keinem Beitrag oder Artikel erwähnt ?? :/



    "zu 1.

    genau darum geht es mir ja mit meiner Frage: hat irgendjemand einen "Beleg" oder zumindest Hinweis darauf, dass die DEP Gewerbekunden überhaupt hat? Oder ist die Behauptung der DEP solche zu haben nur eine Lüge? Wollte man sich damit einen Anstrich von Seriosität geben? Größer und potenter erscheinen als man ist?

    Zu dem Eindruck komme ich - denn sonst hätte man doch längst etwas aus dem Gewerbebereich - und sei es nur, dass bei ihnen alles ohne Beanstandungen (?) und normal weitergeht (?)."


    Zitat Ende


    Sorry, im Erklären bin ich kein Weltmeister.


    Hier geht es um zwei verschiedene Dinge.


    Erstens, gibt oder gab es überhaupt Gewerbekunden: das lässt sich von uns aus schlecht herausfinden, und DEP wird dazu keine Auskunft geben.


    Zweitens, warum hat sich keiner gemeldet: s.o., eventuell haben die ja keinen Grund zur Beanstandung. Warum sollten die sich in dem Fall dann melden? Hättest Du Dich gemeldet, und allen die es wissen oder nicht wissen wollen mitgeteilt, dass alles in Ordnung ist?

    Frage in die Runde: hat eigentlich aktuell irgendwer irgendetwas von oder über die Gewerbekunden von DEP gehört?

    Gute Frage! --- Nächste Frage?


    Papier bzw. Buchstaben und Wörter ist/sind geduldig. Für Auskünfte über die Belieferung mit Geschäftskunden wird wohl nur eine direkte Anfrage beim exzellenten Kundenservice von DEP weiterhelfen. Viel Glück! :thumbsup:


    1. Der Text auf der Webseite ist zuerst einmal nur eine Behauptung, die sich von unserer Seite aus nicht belegen lässt.

    2. Die bei eventuellen Gewerbekunden verwendeten Vertragskonditionen sind nicht bekannt, können komplett unterschiedlich sein.

    3. Kündigungen solcher Gewerbe-Verträge (falls überhaupt nötig bzw. erfolgt) müssen nicht zwangshalber derart negative finanzielle Folgen wie bei uns haben. Mit Ausnahme der generell höheren Energiekosten zur Zeit auf dem Markt. Aber gegen Inflation und allgemeine Preissteigerungen hilft auch kein Gericht.

    4. Es wäre ja auch denkbar, dass Gewerbekunden andere Kündigungstermine (schon früher?) erhalten haben, bzw. das Geschäftsfeld von DEP sich in der Zwischenzeit komplett in Richtung Privatkunden verändert hat.

    5. Um das "Betriebsergebnis zu maximieren" wäre meiner Meinung nach eine Schar von gutgläubigen und sich auf der Jagd nach dem billigsten Preis befindlichen Privatkunden das dankbarste Ziel. Der überschaubare und relativ geringe "Schaden" jedes Einzelnen hält bestimmt viele davon ab, sich rechtlich damit auseinanderzusetzen, oder sich auch zeitlich allzu intensiv damit zu beschäftigen.

    Noch ergänzend: Mal angenommen, es wäre genau umgekehrt gewesen: Wir hätten den Vertrag zum Winter auf ein Jahr abgeschlossen und als Kunde nach 6 Monaten gekündigt, obwohl wir bereits 100% des für das ganze Jahr veranschlagten Gases abgenommen hätten. Dann hätte der Lieferant einen riesigen Schaden, weil er von uns nur die Grundgebühren für 6 Monate erhalten hätte, aber die Leistung für ein volles Jahr hätte erbringen müssen. Jedes Gericht würde dem Lieferanten dann aber sofort die noch fehlenden Zahlungen des Kunden als Schadenersatz zusprechen, da der Lieferant in treuem Glauben seine Kalkulation auf eine jährliche Belieferung abgestellt hatte und er es nicht zu vertreten hätte, wenn der Kunde einfach vorzeitig kündigt, obwohl man zuvor eine Belieferung über ein Jahr abgesprochen hatte. Da sieht die Sache doch plötzlich ganz anders aus, oder?

    Nein.


    Da der "normale" Grundpreis die festen Kosten des Lieferanten abdeckt, und der tatsächliche Verbrauch ja abgerechnet und bezahlt werden muss, entsteht kein Schaden.


    In unserem Fall mit der DEP bei einem verbrauchsabhängig kalkulierten Grundpreis würde zwar ein Verlust für den Versorger entstehen, ist aber durch das Kalkulationsmodell des Liefervertrages begründet und somit reines Unternehmer-Risiko. Die Frage stellt sich lediglich, ob beim Vertragsabschluss bewusst eine falsche Verbrauchsmenge angegeben wurde. Dann wäre es Vorteils-Erschleichung bzw. bewusste Täuschung.

    Ich muss jetzt nochmal fragen. Ab dem 01 10 21 springt unser Grundversorger. Ich möchte doch auch bitte auf meinen Zähler schauen und den aktuellen Stand übermitteln :)

    Nun meine Frage, welchen schicke ich der DEP ? vom 30 09 o 01 10 21. Unterschied wird ja marginal sein...

    Ich wollte ursprünglich beim neuen Versorger (ist zufälligerweise auch mein Netzbetreiber) einen Vertrag ab 1.10. Mir wurde dort mitgeteilt, dass bedingt durch die Kündigung von DEP zum 1.10. (bereits am 15.9. eingegangen) der Vertrag erst ab dem 2.10. möglich wäre.

    An Deiner Stelle würde ich mich nochmal beim Grundversorger versichern, dass er bereits ab dem 1.10. (inklusive und nicht danach) liefert.

    Eine ganz genaue Ablesung wäre um Mitternacht, bei Lieferung ab dem 1.10. also 1. Oktober 0:00 Uhr. Falls dem Netzbetreiber da ein paar m3 mehr mitgeteilt werden würden (wie Du bereits bemerkt hast, ist der Unterschied IMHO sowieso marginal) wäre es auf jeden Fall nicht zu Deinem Nachteil.....

    Es gibt nur eine Möglichkeit, sowas künftig zu verhindern: Ein Verbot von Grundgebühren bei Energielieferverträgen. Die Grundgebühr muss künftig in die Verbrauchspreise eingerechnet werden.

    Das ist leider aus betriebswirtschaftlicher Sicht ziemlicher Unsinn und wird deshalb auch nicht möglich sein. Die Grundpreise sollen ja letztendlich die monatlichen Fixkosten abdecken. Einzig der "Missbrauch", also verbrauchsabhängige Grundpreise, sollte verboten werden, da die dem Sinn und Zweck eines eigentlichen "Grundpreises" ja auch widersprechen.

    zur Erläuterung meiner Berechnung:


    die tatsächlich verbrauchte Gasmenge muss durch die Anzahl der Tage der Vertragsdauer geteilt und mit 365 multipliziert werden. Nur so kommt man auf einen vergleichbaren Jahresverbrauch. Die ursprünglich zugrundeliegenden Jahres-Gesamtkosten werden auf ct pro kWh umgerechnet und auf die neue Jahresmenge übertragen. Von der nun erhaltenen neuen Gesamtrechnung werden 1ct/kWh des "neuen" Jahresverbrauchs abgezogen, das Ergebnis durch 12 geteilt. Damit erhält man den "neuen" Grundpreis, der dem "neuen" Jahresverbrauch entspricht.

    Die "rechtmäßig" geschuldeten bzw. anfallenden Kosten werden auf die Anzahl der Tage der tatsächlichen Vertragsdauer hochgerechnet (neuer Grundpreis x 12 /365 mal Tage der Vertragsdauer + tatsächlicher Verbrauch x 1ct/kWh).


    Beim zweiten Rechnungsmodell habe ich im Prinzip entsprechend gerechnet, aber den Grundpreis in einen Fixkostenanteil (entsprechend dem durchschnittlichen Grundpreis aller anderen "normalen" Versorger) und einen Anteil für verbrauchsabhängige Kosten aufgeteilt. Das macht aus betriebswirtschaftlicher Sicht mehr Sinn, da es unabhängig vom Verbrauch gewisse feste Kosten1 gibt, die eigentlich separat zu berücksichtigen sind.


    Alles klar?

    Ansonsten bitte nachfragen.


    Ich glaube, ich kann ganz gut rechnen, aber das mit dem Erklären kann ich selbst nicht beurteilen.


    1 feste Kosten:

    Personalkosten, Kosten fürs Büro wie Miete, Strom, Heizung, Internet (Server, Domaingebühren), Kontogebühren, usw.


    PS: ich hab mal bei Verivox nachgefragt wegen der Grundpreis-Berechnungsformel. Bin gespannt, was sie antworten.

    Stehe wohl gerade etwas auf der Leitung: Was ist mit "... die Tarifbedingungen von DEP mit dem an den tatsächlichen Verbrauch angepassten Grundpreis" gemeint?


    Es müsste doch möglich sein, über Verivox oder check24 die zugrunde liegende Formel für den verbrauchsabhängigen Grundpreis zu bekommen. Die haben doch bei den Angeboten in Nullkommanix den Grundpreis berechnen können.

    Wenn genügend Beispiele vorhanden sind, könnte man es ansonsten empirisch versuchen, interessant wäre dafür speziell ein Angebot mit möglichst wenig Verbrauch.

    In meiner Tabellen-Formel (Post#348) habe ich einmal die beantragten Verbrauchsmengen mit den zugehörigen Grundpreisen auf die tatsächliche Verbrauchsmenge umgerechnet (also gleiche Gesamtkosten ct/kWh) und einmal einen durchschnittlichen Fixkostenanteil von 10€ zugrunde gelegt.

    Ich denke, dass das schon ganz gute Näherungen sind.

    Ich denke etwas weiter: Wenn die Kündigungsklauseln unwirksam sind ist der Vertrag ungekündigt.


    Die die DEP wäre weiterhin in der Erfüllungspflicht und wenn sie der nicht nachkommt wäre zumindest zumindest Schadensersatz für die Preisdifferenz zum nächstteuren Versorger fällig.

    Post #361:


    "Einzelne privatrechtliche Schadenersatzforderungen (bei mir wären es ca. 450€) vor Gericht durchzusetzen, sind immer langwierig und die Erfolgschancen nicht einzuschätzen (evtl. Insolvenz?), und ohne Rechtsschutzversicherung dazu mit erheblichen Kosten verbunden. Dies dürfte doch Einige abschrecken, da dadurch der "finanzielle Schaden" nur noch vergrößert wird und die Erfolgsaussichten doch sehr zweifelhaft sind. Was ist, wenn ich recht bekomme und es gibt nichts mehr zu holen? Ich erinnere nur an Flexstrom, da kam am Schluss auch nichts dabei heraus."


    Alles wunderbar, aber was zählt, ist das "was hinten rauskommt".

    Selbst die Jungs (und Mädels natürlich) von Verivox befürchten ja eine Insolvenz, wie weiter oben ein User berichtet hat.

    Apropos Kündigungsklauseln (hatte ich bereits mehrfach erwähnt):


    das wäre bestimmt eine Möglichkeit, wo die Schlichtungsstelle Einfluss nehmen könnte.


    Aber was haben wir davon? Kündigungstermin dann eben Ende Oktober. Und?


    s.o.:

    "1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen? Einen Monat mehr zu bisherigen Konditionen mit zu hoher Grundgebühr. Unterschied zur Grundversorgung mit den momentanen Preisen liegt bei mir bei ca. 2,15€."


    Selbstverständlich wird die Schlichtungsstelle die AGB prüfen! Das will ich doch schwer hoffen, alles andere wäre Unsinn. Meine Bemerkung hierzu war allerdings absolut ergebnisorientiert, und die Möglichkeiten der Schlichtungsstelle sind meiner Meinung nach in unserem Fall nicht unbedingt effektiv. Es sei denn, sie könnten eine Änderung der verbrauchsabhängigen Grundpreise erreichen, was ich aber persönlich für unrealistisch halte. Aber man sollte es auf jeden Fall versuchen.

    Korinthenkackermodus ein:


    Verhältnis Grundpreis : Verbrauchspreis

    DEP 77 : 27 % = 104% ??

    (kleiner Tippfehler, sollte bestimmt 23% heissen und macht wirklich keinen großen Unterschied)


    Kkmodus aus.



    Wenn ich richtig informiert bin, ist ein Volumentarif nicht illegal. Und ein Tarif, der "dem Volumentarif nahe kommt" dementsprechend ebenfalls nicht.


    Fraglich ist, ob der volumenabhängig kalkulierte Grundpreis aufgrund der wesentlich geringeren Verbrauchsmenge nachträglich geändert bzw. angepasst werden kann.

    Damit wäre ja allen Kunden gedient, würde aber natürlich der Gewinnerzielungsabsicht dieser Firma erheblich zuwiderlaufen. Ich bezweifle, dass die Schlichtungsstelle Derartiges erreichen kann, aber ein Versuch wäre es allemal wert.

    Nein!

    Man kann kostenlos bei der Schlichtungsstelle Energie ein Schlichtungsverfahren beantragen wenn man sich zuvor bei der DEP beschwert, und diese gar nicht oder nicht zufriedenstellend geantwortet hat.

    Kostet einen keinen Cent, die Kosten trägt allein der Energieversorger. In diesem Fall die DEP.


    Ein Schlichterspruch ist zwar nicht rechtsbindend, zeigt aber die Tendenz ob man vor Gericht erfolgreich wäre oder nicht.


    Das ist absolut richtig, und ich hoffe, dass gaaaanz viele das machen, damit DEP wenigstens die zugehörigen Kosten hierfür übernehmen muss.


    Die Frage bleibt nur, was man damit erreichen kann.

    Jeder Kunde hat spätestens mit der ersten Beitragszahlung den Vertrag und die zugrundeliegenden AGB akzeptiert.


    Die ersten Kündigungen kamen am 19.09.21. Vorausgesetzt man hat sich sofort darüber beschwert, muss man erstmal 4 Wochen auf eine Antwort von DEP warten, vorher kann man keinen Antrag stellen.


    Was wäre zu erreichen?


    1. Den Kündigungstermin zum 31.10.21 wirksam werden lassen.

    Was ist damit gewonnen? Einen Monat mehr zu bisherigen Konditionen mit zu hoher Grundgebühr. Unterschied zur Grundversorgung mit den momentanen Preisen liegt bei mir bei ca. 2,15€.


    2. Evtl. Abrechnungsfehler berichtigen (nach den bisherigen Vertragskonditionen).

    Geht erst nach Erhalt der Abrechnung, Beschwerde abschicken, 4 Wochen warten. Eine falsche Abrechnung ist meiner Meinung nach unwahrscheinlich, und wenn, dann geht es um ein paar Cent beim Verbrauch. Die Grundgebühr als Vertragsbestandteil wird die Schlichtungsstelle nicht ändern können.


    3. Komplette Rückabwicklung des Vertrags wegen Unwirksamkeit der AGB usw.

    Damit Rückfall in die Grund- und Ersatzversorgung. Wären für mich ca. 20€ mehr als die Kosten bei DEP, also auch nichts gewonnen.


    4. Schadenersatz fordern?

    Das ist meines Wissens über die Schlichtungsstelle nicht möglich, müsste privatrechtlich erstritten werden.



    Eine rechtliche Würdigung der AGB und des Vertrags mit einer daraus resultierenden verpflichtenden Änderung wird meiner Meinung nach von der Schlichtungsstelle aus nicht passieren, ist da ja auch gar nicht vorgesehen. Das müsste auf privatrechtlichem Weg per Gericht durchgesetzt werden. Und selbst da sehe ich keine großen Erfolgsaussichten, bei einer evtl. zu befürchteten Insolvenz erst recht nicht.

    In meinen AGB aus 02/2021 steht nichts von einer Frist. Da steht nur, kann jederzeit gekündigt werden.

    Die erste Formulierung mit fristlos bekam ich NACH Vertragsabschluss mit Zusendung des Liefervertrages. Außerdem: ein fristloses Kündigungsrecht wenn man dem Kunden zuvor 12 Monate Preisgarantie gegeben hat? Das soll justiziabel sein?


    Ich denke mal, wir haben alle die gleichen AGB vom 05.02.2021.

    Und wir reden alle über die gleichen Bedingungen, nur werden hier anscheinend dauernd irgendwelche Sachen verwechselt.

    Die vierwöchige Frist bezieht sich auf §7.3, Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit.

    Unsere Kündigung war "willkürlich" bzw. ohne Begründung und ohne Frist ("jederzeit"), legitimiert mit §3.2 AGB und §5 des Vertrags.

    Die Begründung "wirtschaftliche Unzumutbarkeit" wurde erst später in der Erklärung auf der Webseite nachgeschoben, also NACH der bereits erfolgten Kündigung. Inwieweit das rechtlich zu beanstanden ist (Verschleierung?), ist eine andere Frage.


    Das Wort "fristlos" taucht (zumindest bei mir) in den AGB zweimal, im Vertrag einmal auf, hat aber mit unserem "Tatbestand" ja nichts zu tun.


    §12.4

    Bei Vorliegen einer negativen Auskunft der Creditreform Deutschland oder der SCHUFA

    AG zu Merkmalen der Bonität des Kunden kann die DEP die Energielieferung ablehnen oder diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen.


    §2.3

    ... Falls eine Belieferung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragseingang beginnen kann, haben der Kunde und DEP das Recht, den Erdgasliefervertrag fristlos per E-Mail an kundenbetreuung@deutscheenergiepool.de

    oder in Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen zu

    kündigen.


    im Vertrag:

    §3

    ... Sofern eine festgesetzte Sicherheitsleistung nicht fristgerecht eingeht, ist die Deutsche Energiepool berechtigt, den Erdgasliefervertrag vor Belieferungsbeginn zu stornieren bzw. während der Vertragslaufzeit fristlos zu kündigen.



    Ich bin ebenfalls der Meinung, dass die Kündigung wahrscheinlich unwirksam ist, dürfte ja eigentlich erst zum 31.10.21 ausgesprochen worden sein ("wirtschaftliche Unzumutbarkeit"). Aber das müsste zuerst ein Richter feststellen. Und dafür braucht man einen Anwalt, der bei einem Streitwert von ca. 50 - 100€ (Differenz von Grundpreis + Verbrauch zwischen DEP und Anschluss- bzw. Grundversorger) bestimmt nicht alles stehen und liegen lässt, um einen Prozess anzustrengen.


    Die Kündigung seitens DEP entspricht §3.2 AGB und §5 Vertrag, wie auch im uns zugegangenen Schreiben explizit erwähnt. Bleibt die Anfechtung der AGB und der Rechtsgültigkeit des Vertrags. Bis zu einer gerichtlichen Klärung, die einige Zeit dauern kann, ist es DEP bzw. einem zukünftigen Insolvenzverwalter also jederzeit möglich, ein Inkassobüro mit der Beitreibung einer zu dem Zeitpunkt noch berechtigten Forderung zu beauftragen. Eine Begründung der Rückgabe einer Lastschrift, sei sie noch so gut, entbindet nicht von der eigentlichen Zahlung, und beim "um die Ohren hauen" muss man noch aufpassen, dass man nicht wegen Tätlichkeiten verklagt wird.....


    Einzelne privatrechtliche Schadenersatzforderungen (bei mir wären es ca. 450€) vor Gericht durchzusetzen, sind immer langwierig und die Erfolgschancen nicht einzuschätzen (evtl. Insolvenz?), und ohne Rechtsschutzversicherung dazu mit erheblichen Kosten verbunden. Dies dürfte doch Einige abschrecken, da dadurch der "finanzielle Schaden" nur noch vergrößert wird und die Erfolgsaussichten doch sehr zweifelhaft sind. Was ist, wenn ich recht bekomme und es gibt nichts mehr zu holen? Ich erinnere nur an Flexstrom, da kam am Schluss auch nichts dabei heraus.

    Disclaimer:


    meine hier eingestellten Excel- und Numbers-Tabellen (Post #269, #270, #331, #339, #348) ergeben nur Näherungswerte und dienen lediglich der Veranschaulichung bzw. Übersicht. Die Nutzung ist ausschließlich im privaten Bereich erlaubt, sie sind rechtlich nicht bindend und dürfen auch nicht als Grundlage etwaiger rechtlicher Vorgänge verwendet werden.


    26.09.2021, jass56


    Das Bild wurde von einem Verein im Internet veröffentlicht (siehe Quellenangabe), ist also nicht mehr aus der Privatsphäre.


    Ich habe niemand an den Pranger gestellt, meine Bemerkung hierzu war rein sarkastischer Natur. Wenn Du meinen Sarkasmus nicht verstehst, entschuldige ich mich dafür.


    Dein Lob und Deine Anerkennung für potentielle Betrugsaspekte widersprechen leider meinem Rechtsverständnis! Und bei mir geht es um ca. 450€, was für einen Rentner doch ein ansehnliches Sümmchen ist. Wird mich nicht umbringen, aber stört mein Gerechtigkeitsempfinden ungemein.


    Und den Rechtsweg kannst Du für eine falsche Abrechnung des Arbeitspreises verwenden (was wohl nicht passieren wird, die sind ja nicht blöd) und ausserdem keinen grossen Unterschied macht (bei 1ct / kWh).

    Meines Erachtens begibt man sich mit dem Posten privater Bilder in diesen Fall unter das Niveau von DEP, aber bitte, wer's mag. Zumindest lässt es sich unten leichter mit Dreck schmeissen.


    Über das Niveau von DEP lässt sich bestimmt trefflich streiten.


    Tatsache ist, dass sie mit Bezug auf §3.2 AGB und §5 Vertrag ("In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich") gekündigt haben, ein paar Tage später aber auf ihrer Seite von "wirtschaftlicher Unzumutbarkeit" sprechen. Also müsste dann §7.3 AGB mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende greifen.


    Sie halten sich also selbst nicht an ihre AGB.


    Meinem Netzbetreiber wurde die Kündigung bereits am 15.09.21 angezeigt, bei mir ist die Kündigung zum 01.10.21 per E-Mail am Sonntag, den 19.09.21 um 13:14 Uhr eingegangen.

    Auf meine bisherigen 5 Mails wurde trotz der Bitte um Antwort bzw. Bestätigung nicht geantwortet, erst nach Rückbuchung der Beiträge für August und September kam überhaupt eine Reaktion, nämlich die Androhung rechtlicher Schritte und die Beschuldigung mit "sittenwidrigem Missbrauch".


    Soviel zum Niveau von DEP.


    Ich habe auch nicht vor mit Dreck zu schmeissen, aber die Tatsachen sprechen eigentlich für sich, und Fakten bleiben immer noch Fakten.


    Ich habe mich wie viele andere von den "günstigen" Bedingungen beim Abschluss blenden lassen. Frei nach dem bekannten Motto "Ich bin doch nicht blöd"! bin ich jetzt wahrscheinlich nicht gerade der Blöde (ist aber Ansichtssache), aber zumindest der Dumme, und muss nun, nicht zuletzt wegen meiner eigenen Dummheit , den Preis dafür bezahlen. Das macht aber die Vorgehensweise von DEP um keinen Deut besser. Dank der zugrunde liegenden Vertragsmodalitäten ist für einen potentiellen Missbrauch Tür und Tor weit geöffnet.


    Leider bietet uns das deutsche Recht nicht viele Möglichkeiten. Wir könnten die Kündigung anfechten (nützt aber nichts, ist ja schon beim Netzbetreiber gekündigt), könnten die AGB anfechten (an die sie sich ja selbst nicht halten), Anzeige wegen gewerblichem vorsätzlichen Eingehungsbetrug stellen, Schadenersatz einfordern.


    Bis das ganze Prozedere durch ist dauert es mindesten 1 Jahr, und bis dahin gibt es im Fall eines positiven Urteils für die Kläger bei DEP höchstwahrscheinlich nichts mehr zu holen.


    Die Historie der Familie Pliet beinhaltet dafür bereits zu viele Insolvenzen:


    eposso energy GmbH, Geschäftsführer Harald Pliet, Insolvenz 26.06.2012

    Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH, Geschäftsführer Harald Pliet, Insolvenz am 09.07.2018


    Früher gab es mal einen Spruch:

    "Mach dreimal um (Bankrott) und Du bist saniert"


    Soll keine Unterstellung sein, aber ein gewisser Verdacht erhebt sich schon.