Beiträge von jass56

    Version 3 meiner Excel Tabelle:

    damit können zusätzlich noch die Mehrkosten mit einem Anschlussvertrag und/oder einer Zwischenzeit beim Grundversorger im Vergleich zum ursprünglichen DEP Vertrag berechnet werden. Falls sich jemand Hoffnung auf "Schadenersatz" machen sollte........

    Die kWh in der Grund- und Ersatzlieferungszeit müssten allerdings geschätzt werden, da sie ja erst danach genau feststehen.

    Bei Fragen oder Problemen bitte melden.

    Version 2:

    Hab jetzt beide Tabellen zusammengefasst, meine Formeln etwas verbessert, tageweise Berechnung jetzt mit 365 Tagen/Jahr und die Umrechnung m3/kWh angepasst.


    Für die Apple-User wie vorher:

    Dateien mit der Endung *.numbers lassen sich leider nicht hochladen, deshalb hier als *numbers.zip

    Zur Verwendung einfach das ".zip" löschen, dann sollte es gehen. Die Datei ist NICHT gepackt, also nicht einfach draufklicken, sonst startet das falsche Programm.

    Man stelle sich das umgekehrte Szenario vor: ich schließe für die Wintersaison einen solchen Vertrag mit 1 Monat Laufzeit bzw., Kündigungsfrist ab, obwohl ich weiß, dass ich in einigen Monaten umziehe. Kann dann auch der Versorger kommen und sich beschweren, dass der Vertrag doch auf Basis des 12-Monats-Verbrauchs berechnet wurde, er aber nur die verbrauchsstarken Monate liefern musste? Absurde Vorstellung, oder? Die Argumentation wäre selbstverständlich: Wenn das den Versorger stört, darf er solche Verträge eben nicht anbieten.

    Das hätte ich wirklich gerne gemacht. Und bei einer Firma nennt sich das "unternehmerisches Risiko". Aber ich denke mal, die haben genau aus diesen Gründen dieses Modell mit der zugrunde liegenden Konstellation von Grundpreis/Arbeitspreis mit Absicht in den verbrauchsarmen Monaten gestartet.

    Ich denke nicht, dass die Abrechnung so aussehen wird. Ich denke der Grundpreis wird einbehalten und abgerechnet werden die KWh.

    In den AGB und im Vertrag steht leider nichts Näheres über die Abrechnung des Grundpreises. Falls das aber nicht tageweise passieren sollte, wäre das bestimmt ein guter Grund zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens.

    Das Einzige, was ich im Internet gefunden habe, ist Folgendes:


    https://www.verbraucherzentral…ergieversorger-bev-32540:


    "Anbieter müssen eine taggenaue Abrechnung des Grundpreises vornehmen."


    Ich bitte zu beachten, dass meine Berechnungsformeln einige Ungenauigkeiten enthalten und das Ergebnis nur als Näherung zu betrachten ist.

    Die tageweise Berechnung geht von 360 Tagen aus, der Umrechnungsfaktor m3 in kWh entspricht dem Faktor meines früheren Lieferanten und ist nicht allgemeingültig.


    Im Vertrag steht:


    "2. Alle Wärmemengen aus diesem Vertrag beziehen sich auf den Brennwert Hs,n"


    Die Umrechnung in kWh müsste dann sein:

    Brennwert HS,n = 11,267 kWh pro m³


    Ich habe den Faktor 10,602 verwendet, d.h. die in der Formel errechneten und angezeigten Menge der kWh wäre dann ca. 6,3% höher.

    Wenn jemand wissen möchte, wie die voraussichtliche Abrechnung von DEP aussehen wird, hier ein Excel-Sheet zur Berechnung.


    Für die Apfel-Anhänger das Gleiche als *.numbers File. Da das Hochladen von solchen Dateien hier nicht möglich ist, habe ich ".zip" drangehängt, ist aber nicht gepackt, also einfach nur wegmachen nach dem Download.


    Die bereits eingefügten Zahlen sind nur Platzhalter, bitte durch die jeweils eigenen ersetzen.

    Kleines Update,

    Habe die Lastschriftermächtigung via Brief/Einschreiben verschickt. ( so wie es rechtlich auch anerkannt wird) und eben via e-mail die Bestätigung dazu bekommen.

    Da die Lastschriftermächtigung von Dir ja bereits seit 5 Monaten vorlag, meinst Du bestimmt die Kündigung derselben, oder?


    Na, dann lesen sie dort anscheinend wenigstens die Briefe, die man ihnen schickt.

    Meine Emails wurden bis jetzt nicht beantwortet, Anrufe nicht abgenommen.

    Zur Veranschaulichung mal ein Überblick, um was es insgesamt geht.

    Irgendwo stand mal was von ca. 15000 Kunden, die über check24 an DEP vermittelt wurden.

    Ich denke mal, über Verivox werden es ungefähr genauso viel sein.

    Wenn bei jedem eine "Überzahlung" (d.h. Vorauszahlung auf zukünftigen Verbrauch, aber noch nicht erhalten) von im Durchschnitt 150€ aufläuft (bei mir wären es allein schon über 300€)


    sind das 30000 x 150€ =

    4,5 Millionen €

    Habe ebenfalls die Mail wegen Lastschrift-Rückbuchung erhalten und eben mit folgendem Text geantwortet (darunter befand sich noch die Original Mail):


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    sicherlich sind Ihnen meine beiden letzten Mails entgangen, da sie wahrscheinlich zu beschäftigt waren, Mails der weiter unten stehenden Art zu verschicken und die unzähligen Anrufe zu beantworten.

    Ich bin gerne bereit, bestehende und berechtigte Forderungen zu bezahlen, behalte mir dies jedoch bis zum Erhalt einer korrekten Abrechnung vor.

    Die Historie der Familie Pliet und ihren bisherigen Firmen, davon augenscheinlich einige mit Insolvenzen beendet, wirft kein gutes Licht auf eine mögliche Erstattung eines Guthabens, deswegen wurden aus Gründen kaufmännischer Vorsicht die Beiträge für August und September zurückgebucht und dies Ihnen auch mit Begründung mitgeteilt.

    Bei einer korrekten Berechnung des verbrauchsabhängigen Grundpreises in Bezug auf die erbrachten Leistungen bis zum Ende des von Ihnen gekündigten Vertrages wären selbst bei angesetzten monatlichen Fixkosten von 10€/Monat und einem hochgerechneten Verbrauch von ca. 8500kWh lediglich knapp 400€ für die erbrachten Leistungen fällig, bezahlt habe ich aber bereits 468€.

    Des Weiteren wäre noch Schadenersatz für die entstehenden Mehrkosten innerhalb der Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrages (mit Preisgarantie!!) in Anrechnung zu bringen. Ich behalte mir ausdrücklich vor, diese gegebenenfalls auf dem Rechtsweg geltend zu machen.

    Falls die Schluss-Abrechnung ohne jedwede Berücksichtigung der bisherigen verbrauchsarmen Monate erfolgen sollte, oder Sie mit rechtlichen Schritten eine unkorrekte Abrechnung durchzusetzen versuchen sollten, behalte ich mir ebenfalls geeignete rechtliche Schritte vor. Angesichts der o.a. Historie wäre erforderlichenfalls auch die Erstattung einer Anzeige wegen vorsätzlichem Eingehungsbetrug gegen die Firma DEP in Person der Geschäftsführerin Dagmar Pliet zu erwägen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    N.N.

    Auch hierfür gibt es AGB`s:


    "Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § xx genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist"


    Schlussendlich kann auch bei Verweigerung des Zutritts der Strom/ das Gas abgestellt werden.

    kurze Frage: seit wann kann Dein Wasserversorgungsunternehmen Dein Gas und Deinen Strom abstellen? Aber das Wasser nicht?

    Und soweit ich weiß, geht es bei uns allen nur ums Gas (und ums Geld).


    Sorry, war nur ein Scherz, seit 3 Tagen bin ich nur noch mit diesem Sch....rott hier beschäftigt, und das geht mir langsam auf den Sa..... na egal, dann eben Geist.

    Die ganz unten stehende Umrechnung von m3 in kWh ist aus Versehen auch gelb gefärbt worden, muss man natürlich nicht ausfüllen.

    Hier noch eine Version für alle Mac- bzw. Apple-Fans.


    Mit der Dateiendung *.numbers lässt sie sich leider nicht hochladen, deshalb als *numbers.zip

    Zur Verwendung einfach das ".zip" löschen, dann sollte es gehen. Die Datei ist NICHT gepackt, also nicht einfach draufklicken, sonst startet das falsche Programm.

    Falls es jemand interessiert, ich habe mal ein Excel-Sheet zur ungefähren Berechnung eines berichtigten verbrauchsabhängigen Grundpreises gemacht (sollte eigentlich besser berechtigten Grundpreises heissen). Die eingefügten Zahlen in den gelben/blauen/grünen Feldern sind nur Platzhalter, bitte durch Eure eigenen ersetzen. Bei Fragen bitte melden.

    Darum geht's doch gar nicht. Der zugrunde liegende Zeitrahmen im Verhältnis zum Verbrauch ist falsch. Nimm doch einfach mal die Halbjahresverbräuche von den 16000 und 17000 Kandidaten und rechne nach. Dann kommst Du nach Deiner Rechnung auf 2,56€ pro 500kWh und nicht pro 1000kWh.

    jass56

    Bevor ich mich mit einem Troll oder mit jemandem von DEP herum streite, werde ich mich zuerst an die Schlichtungs-Stelle Energie e.V wenden.

    Ich glaube das ist der richtige Ort, füe all die Leute, die sich betrogen fühlen und nicht gleich mit Anwalt kommen wollen.

    Das mit der Schlichtungsstelle ist schon mal eine gute Idee, die Forumsteilnehmer wären Dir bestimmt dankbar, wenn Du das Ergebnis hier veröffentlichen könntest.


    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Troll!

    Ich habe nicht mehrere Semester Mathematik und Steuerrecht studiert, um mit Dir einen Streit anzufangen, ich wollte Dir lediglich bei der Berechnung helfen.

    Aber Du darfst gerne weiter Äpfel mit Birnen vergleichen, Hauptsache, es macht Dich glücklich.

    Also wenn die ohne Grund und ohne Frist kündigen könnten, dann bräuchte es Paragraf 7 ja gar nicht;)

    Ganz allgemein muss ich Dir sagen, dass nicht jedes Kleingedruckte was in einem Vertrag steht auch gilt und rechtskonform ist. Also wenn du im Kleingedruckten etwas finden magst, das man gegen das im Fettgedruckten Suggerierte wenden könnte, heißt das auch noch nicht, dass das rechtens ist. Ich finde aber auch im Kleingedruckten nicht, dass die im Sommer abkassieren dürfen und vor der eigentlichen Verbrauchszeit einfach ohne Grund kündigen können. Die Kündigung erging ja ohne eine Begründung und ohne Einhaltung einer üblichen Frist!

    Das erste, was Du im Jurastudium lernst, ist, das Recht und Gerechtigkeit leider nichts miteinander zu tun haben. Wenn etwas "suggeriert" wird, muss es noch lange nicht rechtlich bindend sein. Wäre zwar einen Versuch wert, aber die Erfolgschancen vor Gericht wären voraussichtlich gering. Meiner Meinung nach müsste man eine vorsätzliche Betrugsabsicht nachweisen, was wohl ziemlich schwierig werden dürfte. Falls man einen kundenfreundlich orientierten Richter findet, evtl. noch eine Modifizierung der Grundgebühr in der Endabrechnung, da die ja verbrauchsabhängig berechnet wurde.

    FinanztipRS:

    möchte Dir nicht zu nahe treten, aber ich hoffe für Dich, dass Dein Lohn/Gehalt nicht auch so berechnet wird.


    Der verbrauchsabhängige Grundpreis wird über den Zeitraum von 12 Monaten berechnet und nicht über 6 Monate. Du vergleichst hier Jahresverbräuche mit 6-Monatsverbräuchen. Nach Deiner Vorgehensweise müsste es ja so sein:

    8500 - 8000 = 500kWh

    47,43€ - 44,87 = 2,56€

    Das macht dann 2,56€ / 500kWh

    bei 4500kWh: 9 x 2,56€ = 23,04€ pro Monat