Hallo,
ich gehöre (leider) auch zu den Betroffenen, Kündigung zum 01.10.21erhalten per Email am 19.09.21 um 13:12 Uhr.
meine Daten:
Verbrauchsannahme: 32500 kWh/Jahr
Arbeitspreis: 1ct/kWh
Grundpreis: 90,31 €/Monat
Gesamtkosten: 1408,72€
Abschlag: 117 €/Monat
Lieferbeginn: 14.04.2021
Nach der Durchsicht der AGB und des Vertrags habe ich noch am Sonntag folgende Email an DEP verschickt:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bedauern habe ich Ihr Schreiben vom 17.09.21 (per Email vom 19.09.2021) zur Kenntnis genommen.
Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie zwar laut §5 des Vertrages ein sofortiges Kündigungsrecht haben, der Satz über die zugehörige Frist "In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP" bezieht sich allerdings lediglich auf die Kündigung durch den Kunden. Entsprechend steht es auch in §3 Ziffer 3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ich gehe davon aus, dass dem o.a. Kündigungsschreiben §7 Ziffer 7.3 (AGB) zugrunde liegt:
"7.3 Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."
Aus diesem Grund muss ich Ihrer Kündigung zum 01.10.2021 widersprechen,
da die erwähnte Frist von vier Wochen nicht eingehalten wurde und die Kündigung somit nicht rechtsgültig ist.
Auf Ihrer Webseite (Stand heute, 19.09.2021) machen Sie außerdem immer noch Werbung für die Gasversorgung:
"Das Team der DEP Deutsche Energiepool GmbH mit Sitz in Salzbergen/Niedersachsen, hat sich auf die kostengünstige Beschaffung von Energie, insbesondere die Beschaffung von Erdgas für Industriekunden und Stadtwerke spezialisiert. Seit dem Jahr 2021 beliefern wir darüber hinaus bundesweit auch Privatkunden."
Ich behalte mir vor, für im Vergleich zum bestehenden Vertrag anfallende zusätzliche Mehrkosten (Rückfall in die Grundversorgung, Anwaltskosten usw.) Schadenersatz zu fordern. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger innerhalb von 9 Arbeitstagen dürfte wohl nicht machbar sein.
Ich darf Sie bitten, mir den Erhalt dieser Mail zu bestätigen und mir Ihre weitere Vorgehensweise mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
(Name, Adresse, Kundennummer)
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Werde heute das Ganze nochmal per Brief/Einschreiben zusammen mit dem Widerruf des SEPA Mandats losschicken, die letzten beiden Abschläge habe ich bereits wieder zurückgeholt und meiner Bank mitgeteilt, eine zukünftige Abbuchung nicht mehr zu erlauben.
Zur Ermittlung des "Schadens" habe ich mir folgende Gedanken gemacht:
Gas-Verbrauch bis heute (731m3 x 10,602 = 7750kWh)
hochgerechnet auf ein ganzes Jahr (=> 18600kWh)
d.h. für 12 Monate würden bei gleicher Kostenstruktur
18600kWh / 32500kWh x 1408,72€ = 806,22€ fällig werden.
für 6 Monate (14.04.21 - 13.10.21) dementsprechend 806,22€ / 2 = 403,11€
bis jetzt bezahlt 6 x 117€ = 702€
zurückgefordert 2 x 117€, verbleiben 468€
voraussichtlicher Schaden: 468€ - 403,11€ = 64,89€
(nach heutigem Stand)
Eine genauere Berechnung ist erst nach Kenntnis des genauen Zählerstands beim Ablauf möglich, evtl. kommen noch Kosten für den Rückfall in die Grundversorgung ab 01.10.21 dazu,
mein neuer Gasversorger "Grünwelt Energie" kann erst ab 18.10.21 liefern.
Das wären dann zusätzlich ca. 80€, also insgesamt ca. 145€, falls sich nicht noch ein Inkassobüro meldet oder Rechtsanwaltskosten dazu kommen.