Beiträge von jass56

    Vertrag DEP:

    "7. Lieferverpflichtungen
    7.3 Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."

    Das wäre das Einzige, worauf man sich berufen könnte.

    Die Kündigung selbst ist dann ja möglich, nur nicht so kurzfristig.

    Dürfte uns aber auch nicht weiterhelfen.


    Ansonsten steht ja da:

    "3.2 Der Sondervertrag „Privat Best“ kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden."


    Hier steht keine explizite Frist, wäre ebenfalls ein Angriffspunkt, widerspricht aber nicht der Vorgehensweise von DEP.


    Bei der von check24 und Verivox angegebenen Kündigungsfrist müsste man das Kleingedruckte in Augenschein nehmen, die Frist von 4 Wochen ist ja unter bestimmten Voraussetzungen (s.o.) gegeben.

    Und bei DEP handhabe ich es so. Ich hole mir die letzten beiden Buchungen nicht zurück. Ich rechne mir den ursprünglich angesetzten Jahresverbrauch runter auf die Monate die ich bei DEP war. Und den Verbrauch gebe ich an. Dann bin ich DEP nichts schuldig und die mir auch nicht.

    Das ist ja unser aller Problem: der "Jahresverbrauch" bzw. der tatsächliche Verbrauch wirkt sich in der Abrechnung nur auf den geringen Arbeitspreis 0,01€/kWh aus und nicht auf den ursprünglich verbrauchsabhängig berechneten Grundpreis. Und die darin enthaltene Vorauszahlung auf die Wintermonate mit höherem Verbrauch ist dann mal weg.....

    Selbst mit 0,00 kWh Verbrauch ist die Summe der bezahlten Grundpreise immer noch zu hoch für den tatsächlichen Verbrauch im Vergleich mit anderen Anbietern oder dem Grundversorger. Einzige Ausnahme wäre, dass der Vertrag mit DEP vor der letzten Wintersaison abgeschlossen wurde.

    Natürlich war das gefragt, nur nicht von ihnen.

    Dann hab ich wohl den Thread-Ersteller falsch verstanden......

    Haben Sie vielleicht einen Tipp für eine Bank oder einen Broker, der es auch Deutsch-Amerikanern ermöglicht, ETF-Sparpläne günstig anzulegen beziehungsweise überhaupt erstmal ein Depot zu eröffnen?

    Bei comdirect ist für DE000LS9QNE6 (Endlos-Zertifikat bezogen auf den Wikifolio-Index US Large Caps long und short) die Einrichtung eines Sparplans nicht möglich.

    Dafür ist es da möglich, als US-Bürger ein Konto mit Depot zu eröffnen, zumindest war es so bei uns.

    Hi,


    ich hab bis jetzt einige Stunden damit zugebracht, die Verkaufsprospekte von ca. 50 ETFs zu studieren. Leider war kein Einziger dabei, der die Voraussetzungen für ein Listing in den USA mitbringt, was nötig wäre, um als US-Bürger diesen ETF kaufen zu können. Umgekehrt sind in den USA zugelassene ETFs bei uns nicht käuflich zu erwerben bzw. zugelassen. So wie es bisher aussieht, ist nur eine Direktinvestition in Aktien erlaubt.

    Falls jemand weitere Informationen darüber hat, wäre ich für jeden Hinweis dankbar.

    FinanztipRS:

    wie hast Du das denn berechnet? Ich kann da nicht ganz folgen......

    jährliche Gesamtkosten 12 x 44,87€ + 16000 x 0,01€ = 698,44€ (43,65€/1000kWh)

    Verbrauch in 6 Monaten von 4500kWh entspricht einem jährlichen Verbrauch von 9000kWh,

    wenn ich das ins Verhältnis setze, komme ich auf eine Grundgebühr von 25,24€ / Monat


    43,65€ x 9 = 392,87€

    enthaltene Grundgebühr:

    392,87€ - 9000 x 0,01€ = 302,87€

    => 302,87€ / 12 = 25,24€ (Grundgebühr im Monat)

    Kosten in 6 Monaten:

    25,24€ x 6 + 4500 x 0,01€ = 196,44€ (32,74€ im Monat)

    => 232,00€ - 196,44€ = 35,56€ zu Deinen Gunsten

    Apropos Verwechslung:

    in der Kündigungs-Email steht: " wir beziehen uns auf §5 des geschlossenen Vertrags und §3 Ziffer 3.2 der AGB"


    §5 Vertrag:

    § 5 Vertragsdauer / Kündigung
    Der Vertrag beginnt mit dem endgültigen Lieferbeginn und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden. Falls der Kunde kündigen möchte reicht es aus, wenn der Kunde einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließt. Der Kündigungsprozess wird dann bilateral zwischen dem neuen Versorger und DEP in Gang gesetzt. Wenn der Kunde den Vertrag mit DEP kündigen möchte, ohne sich für einen neuen Lieferanten zu entscheiden, muss die Kündigung des Vertrages mit DEP an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@deutsche-energiepool.de oder in
    Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen erfolgen. In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP.



    §3 AGB:

    3. Vertragslaufzeit und Kündigung

    3.2 Der Sondervertrag „Privat Best“ kann durch den Kunden oder DEP jederzeit gekündigt werden. Falls der Kunde kündigen möchte reicht es aus, wenn der Kunde einen Liefervertrag mit einem anderen Versorger abschließt. Der Kündigungsprozess wird dann bilateral zwischen dem neuen Versorger und DEP in Gang gesetzt. Wenn der Kunde den Vertrag mit DEP kündigen möchte, ohne sich für einen neuen Lieferanten zu entscheiden, muss die Kündigung des Vertrages mit DEP an die E-Mail-Adresse kundenbetreuung@deutsche-energiepool.de
    oder in Textform an DEP Deutsche Energiepool GmbH, Rheiner Straße 32, 48499 Salzbergen erfolgen. In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP.

    Kann mir bitte jemand erklären, wo der Sinn ist, eine Kündigung anzufechten und gleichzeitig eingezogene Beiträge zurückzuholen? Möchte ich den Anbieter nun behalten oder nicht?

    mocky:

    1. Die Kündigung wird angefochten, da die Kündigungsfrist nicht mit Ihren AGB übereinstimmt. Die Kündigung von Seiten der DEP selbst wird sich wohl nicht komplett vermeiden lassen, außerdem hat mein neuer Versorger zum Lieferbeginn 18.10. bei DEP meinen Vertrag gekündigt.

    2. Eingezogene Beiträge wurden zurückgeholt, um den Schaden zu begrenzen, siehe meine Berechnung.

    3. Diesen Anbieter möchte ich auf keinen Fall behalten, aber er sollte sich wenigstens an seine eigenen AGB halten.

    Hallo,


    ich gehöre (leider) auch zu den Betroffenen, Kündigung zum 01.10.21erhalten per Email am 19.09.21 um 13:12 Uhr.


    meine Daten:

    Verbrauchsannahme: 32500 kWh/Jahr

    Arbeitspreis: 1ct/kWh

    Grundpreis: 90,31 €/Monat

    Gesamtkosten: 1408,72€

    Abschlag: 117 €/Monat

    Lieferbeginn: 14.04.2021


    Nach der Durchsicht der AGB und des Vertrags habe ich noch am Sonntag folgende Email an DEP verschickt:

    ________________________________________________________________________


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mit Bedauern habe ich Ihr Schreiben vom 17.09.21 (per Email vom 19.09.2021) zur Kenntnis genommen.

    Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie zwar laut §5 des Vertrages ein sofortiges Kündigungsrecht haben, der Satz über die zugehörige Frist "In diesem Fall endet der Vertrag schnellstmöglich, in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Kündigung an die DEP" bezieht sich allerdings lediglich auf die Kündigung durch den Kunden. Entsprechend steht es auch in §3 Ziffer 3.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Ich gehe davon aus, dass dem o.a. Kündigungsschreiben §7 Ziffer 7.3 (AGB) zugrunde liegt:

    "7.3 Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die DEP die Lieferung ablehnen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen."


    Aus diesem Grund muss ich Ihrer Kündigung zum 01.10.2021 widersprechen,


    da die erwähnte Frist von vier Wochen nicht eingehalten wurde und die Kündigung somit nicht rechtsgültig ist.

    Auf Ihrer Webseite (Stand heute, 19.09.2021) machen Sie außerdem immer noch Werbung für die Gasversorgung:

    "Das Team der DEP Deutsche Energiepool GmbH mit Sitz in Salzbergen/Niedersachsen, hat sich auf die kostengünstige Beschaffung von Energie, insbesondere die Beschaffung von Erdgas für Industriekunden und Stadtwerke spezialisiert. Seit dem Jahr 2021 beliefern wir darüber hinaus bundesweit auch Privatkunden."

    Ich behalte mir vor, für im Vergleich zum bestehenden Vertrag anfallende zusätzliche Mehrkosten (Rückfall in die Grundversorgung, Anwaltskosten usw.) Schadenersatz zu fordern. Ein Wechsel zu einem anderen Versorger innerhalb von 9 Arbeitstagen dürfte wohl nicht machbar sein.


    Ich darf Sie bitten, mir den Erhalt dieser Mail zu bestätigen und mir Ihre weitere Vorgehensweise mitzuteilen.


    Mit freundlichen Grüßen,

    (Name, Adresse, Kundennummer)

    _____________________________________________________________________________


    Werde heute das Ganze nochmal per Brief/Einschreiben zusammen mit dem Widerruf des SEPA Mandats losschicken, die letzten beiden Abschläge habe ich bereits wieder zurückgeholt und meiner Bank mitgeteilt, eine zukünftige Abbuchung nicht mehr zu erlauben.


    Zur Ermittlung des "Schadens" habe ich mir folgende Gedanken gemacht:


    Gas-Verbrauch bis heute (731m3 x 10,602 = 7750kWh)

    hochgerechnet auf ein ganzes Jahr (=> 18600kWh)


    d.h. für 12 Monate würden bei gleicher Kostenstruktur

    18600kWh / 32500kWh x 1408,72€ = 806,22€ fällig werden.


    für 6 Monate (14.04.21 - 13.10.21) dementsprechend 806,22€ / 2 = 403,11€


    bis jetzt bezahlt 6 x 117€ = 702€

    zurückgefordert 2 x 117€, verbleiben 468€

    voraussichtlicher Schaden: 468€ - 403,11€ = 64,89€

    (nach heutigem Stand)


    Eine genauere Berechnung ist erst nach Kenntnis des genauen Zählerstands beim Ablauf möglich, evtl. kommen noch Kosten für den Rückfall in die Grundversorgung ab 01.10.21 dazu,

    mein neuer Gasversorger "Grünwelt Energie" kann erst ab 18.10.21 liefern.

    Das wären dann zusätzlich ca. 80€, also insgesamt ca. 145€, falls sich nicht noch ein Inkassobüro meldet oder Rechtsanwaltskosten dazu kommen.