Beiträge von sabineg

    Von einer Insolvenz habe ich noch nichts finden können. Das würde, wenn angemeldet, auch noch etwas dauern, so schnell mahlen die Mühlen bekanntlich ja nicht ;)


    Der Harald Pliet ist ja auch Geschäftsführer anderer Unternehmen gewesen, die Deutsche Erdgas Versorgungs GmbH (i.L.) !! und die eposso energy GmbH (bereits gelöscht).


    Ich find`s langsam komisch .... und merkwürdig, dass das keine der Aufsichtbehörden interessiert. Ich habe den Eindruck, das einer die Firmen in die Inso überführt und der andere munter mit neu gegründeten Firmen weitermacht.


    Alles meine ganz persönliche Meinung und meine Überlegungen.

    Auch hierfür gibt es AGB`s:


    "Der Kunde hat dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Wasserversorgungsunternehmens den Zutritt zu seinen Räumen und zu den in § xx genannten Einrichtungen zu gestatten, soweit dies für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten nach dieser Verordnung, insbesondere zur Ablesung, oder zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen erforderlich und vereinbart ist"


    Schlussendlich kann auch bei Verweigerung des Zutritts der Strom/ das Gas abgestellt werden.


    Ich verstehe ehrlich nicht, warum hier halbseidene Empfehlungen, die schon Straftatbeständen nahe oder sogar gleich kommen, gegeben werden, und das noch mit lautem Hurra ....


    Auch ist der Einwand der Gefährdung des Forenbetreibers von JDS völlig korrekt !!!


    Es bleibt uns allen doch wirklich nichts anderes übrig, als sich rechtlich beraten lassen, Aufsichtsbehörden einzuschalten ode die Schlichtungsstelle anzurufen.

    Aber ... es gibt einen Vertrag, den wir alle geschlossen haben und wir die Schlussrechnung abwarten müssen.

    DEP - so widerlich es auch ist - kann sicherlich den drohenden wirtschaftlichen Schaden beweisen und damit ist die Kündigung rechtens.

    Von der Rechtslage dürfte es erst einmal so aussehen, dass wir alle den AGB`s zugestimmt haben. Auch der Einschränkung, dass Kündigungen ausserhalb der 4-wöchigen Frist angewendet werden können, sofern es eine Begründung dafür gibt. Diese wurde mit der Abwendung eines wirtschaftlichen Schadens begründet.


    Meiner Meinung nach macht sich jeder, der Abschläge zurück holt, des Vertragsbruchs schuldig und soweit mir bekannt ist, bekommen das auch Nachfolge-Versorger mit und können einen Vertragsschluss damit ablehnen.


    Ich denke, es bleibt uns nichts anderes übrig, als die Schlussrechnung abzuwarten um dann ggf. zivilrechtlich weitere Schritte zu unternehmen.

    Auch die Vermutungen einer anstehenden Insolvenz sind und bleiben vorerst nur Vermutungen.

    Sollte es zu einem Mahnverfahren kommen und man widerspricht dem, wird allein der vorliegende Vertrag geprüft und nicht allgemein angenommenen Dinge wie Abzocke, vermuteter Betrug usw.

    Recht haben ist leider noch lange nicht Recht bekommen :(


    Also, bitte gut überlegen trotz der Wut auf den Versorger, kann sehr teuer werden.


    Vielleicht hat ja noch irgend jemand eine Idee, wie man die entsprechenden Aufsichtsbehörden mobilisieren kann. Obwohl diese ja immer eeeewig brauchen und sich erst einschalten, wenn es zu spät ist ...


    Hat sich schon irgend jemand an die Schlichtungsstelle gewandt? Aber auch hier sehe ich schwarz. Die sind wohl erst nach falscher Schlussrechnung einzuschalten ...

    Leider beruht ja zur Zeit alles auf bloße Vermutungen.


    Ist echt eine saublöde, unbefriedigende Situation.

    Die DEP hat eindeutig zum 01.10. gekündigt, von daher fängt die Neu-Versorgung am 02.10. an. Die, die bereits des öfteren gewechselt haben, kennen das.


    Eine Abbuchung am 01.10 durch die DEP habe ich natürlich auch im Hinterkopf. Diese würde ich aber umgehend zurück holen. Die DEP holt sich die monatlichen Abschläge bereits gleich am 01. des betreffenden Monats - im Gegensatz zu anderen Anbietern - und hat daher sowieso keinen Anspruch mehr auf einen Oktober-Abschlag.

    Hallo,


    versteh ich jetzt nicht ... Kann es sein, dass du dich mit den Daten vertan hast?

    Die DEP hat zum 01.10.2021 gekündigt, dein neuer Vertrag kann doch am 02.10.2021 beginnen?


    Ich würde keinesfalls 2 Abschläge zurück holen und denen von vornherein falsche Abrechnungen unterstellen. Auch wirst du damit vertragsbrüchig.


    Wie bereits darauf hingewiesen, hat die DEP auf Grund der AGB`s die Möglichkeit ohne Einhaltung einer 4-wöchigen Frist zu kündigen um z.B. einen wirtschaftlichen Schaden abzuwenden. Schau mal in der Lieferbestätigung und in den AGB`s unter Absatz 3.5


    Auch wenn uns Verbraucher das alles anstinkt, sollte man die Rechtslage beachten.


    Gruß,

    Sabine

    Beachte auch "3.5 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt"


    §314

    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

    (1) 1Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

    2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    Ich gehe sogar fest davon aus, dass am 01.10. abgebucht wird; nicht ohne Grund wurde die Kündigung zum 01.10.2021 ausgesprochen ... üblich wäre ja der 30.09.2021, also zum Ende eines Monats.


    Trotz alledem ist eine Kündiung durch uns obsolet; ab 01. bzw. 02.10. besteht ja bereits kein Vertrag mehr. Für mich ist es rechtssicherer, wenn ich nicht zusätzlich selber ohne Einhaltung einer Frist kündige, da ich ja ggf. Rückforderungen an das Unternehmen habe.

    Hallo,


    Belieferung seit 01.04.2021

    Verbrauch angegeben 24000 KWh

    Grundpreis 77 € / Monat

    Abschlagszahlung 97€


    Mein Rechtsverständnis ist jedoch ein anderes als bei manch einem hier; nicht falsch verstehen, ich ärgere mich auch. Aber über meine eigene Sorglosigkeit bei Vertragsschluss.


    Zum einen sind die Portale (Check24, Verifox u.ä.) eben nur Vermittlungsportale die keine Haftung übernehmen. Dieses sollte einem schon bewusst sein, ggf. mal die AGB`s lesen. Hier also eine Haftung einzufordern ist wohl die Mühe nicht wert.


    Zum anderen habe ich bei Wechsel des Anbieters im Frühjahr natürlich auf den günstigsten Anbieter geschaut. In meiner Lieferbestätigung steht z.B. "Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar." Habe ich übersehen, weil nicht vernünftig gelesen. Wer ist hier schuld? Wohl ich ... habe das eben so hingenommen.


    Ich meine, eine eigenständige Kündigung bei der DEP ist überflüssig, zumal diese ja erst zum 31.10.2021 lt. AGB`s durch den Kunden möglich wäre.

    Abschläge ohne vorherige Mitteilung an den Versorger zurück zu holen, halte ich für mutig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und wäre auch nicht sicher, dass diese eintritt. Sollte es wirklich in einer Insolvenz enden, wird sich der Insolvenzverwalter sicher melden und erst mal die rückgeholten Abschläge einfordern.

    Ich habe den Anbieter mit dem hier bereits zur Verfügung gestellten Schreiben angeschrieben und eine Abrechnung gefordert. Sollte diese nicht folgen, werde ich anschließend den September-Abschlag zurück holen und natürlich keinen Oktober-Abschlag mehr leisten. Weiter werde ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen, ist mir zu riskant.


    Ebenso Anzeige wegen Betrugs erstatten ... sofern kein Beweis für einen begangenen Betrug vorliegt, wäre ich auch hier vorsichtig; kann ein Bumerang werden.

    Meldungen an die Verbraucherzentalen und ähnlichen Einrichtungen sind natürlich ok. Bis jedoch hier die Mühlen mahlen, werden Monate vergehen und geholfen wird den aktuellen Verbrauchern dadurch sicher nicht.

    Einzig die Aufsichtsbehörden könnten die Geschäftsführer mal genauer unter die Lupe nehmen und denen ggf. weitere Firmengründungen in dieser Branche untersagen, falls überhaupt möglich.


    Gruß,

    Sabine