Hallo,
Belieferung seit 01.04.2021
Verbrauch angegeben 24000 KWh
Grundpreis 77 € / Monat
Abschlagszahlung 97€
Mein Rechtsverständnis ist jedoch ein anderes als bei manch einem hier; nicht falsch verstehen, ich ärgere mich auch. Aber über meine eigene Sorglosigkeit bei Vertragsschluss.
Zum einen sind die Portale (Check24, Verifox u.ä.) eben nur Vermittlungsportale die keine Haftung übernehmen. Dieses sollte einem schon bewusst sein, ggf. mal die AGB`s lesen. Hier also eine Haftung einzufordern ist wohl die Mühe nicht wert.
Zum anderen habe ich bei Wechsel des Anbieters im Frühjahr natürlich auf den günstigsten Anbieter geschaut. In meiner Lieferbestätigung steht z.B. "Ihr Erdgasliefervertrag ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar." Habe ich übersehen, weil nicht vernünftig gelesen. Wer ist hier schuld? Wohl ich ... habe das eben so hingenommen.
Ich meine, eine eigenständige Kündigung bei der DEP ist überflüssig, zumal diese ja erst zum 31.10.2021 lt. AGB`s durch den Kunden möglich wäre.
Abschläge ohne vorherige Mitteilung an den Versorger zurück zu holen, halte ich für mutig. Ich habe keine Rechtschutzversicherung und wäre auch nicht sicher, dass diese eintritt. Sollte es wirklich in einer Insolvenz enden, wird sich der Insolvenzverwalter sicher melden und erst mal die rückgeholten Abschläge einfordern.
Ich habe den Anbieter mit dem hier bereits zur Verfügung gestellten Schreiben angeschrieben und eine Abrechnung gefordert. Sollte diese nicht folgen, werde ich anschließend den September-Abschlag zurück holen und natürlich keinen Oktober-Abschlag mehr leisten. Weiter werde ich mich aber nicht aus dem Fenster lehnen, ist mir zu riskant.
Ebenso Anzeige wegen Betrugs erstatten ... sofern kein Beweis für einen begangenen Betrug vorliegt, wäre ich auch hier vorsichtig; kann ein Bumerang werden.
Meldungen an die Verbraucherzentalen und ähnlichen Einrichtungen sind natürlich ok. Bis jedoch hier die Mühlen mahlen, werden Monate vergehen und geholfen wird den aktuellen Verbrauchern dadurch sicher nicht.
Einzig die Aufsichtsbehörden könnten die Geschäftsführer mal genauer unter die Lupe nehmen und denen ggf. weitere Firmengründungen in dieser Branche untersagen, falls überhaupt möglich.
Gruß,
Sabine