Alles anzeigenIch bin kein Jurist, aber ich denke, sie müssen sich daran halten.
Nein, lt. AGB kann voltera nur in einem Fall sonderkündigen (AGB § 1, Abs. 2; § 8, Abs. 7):
E2d ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern, wenn
Änderungen der gesetzlichen Grundlage oder höchst richterlichen
Rechtsprechung, welche Auswirkungen auf die Recht- oder Zweckmäßigkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, dies erfordern.
Dies ist hier wohl nicht anwendbar.
Naja, in deren den AGB's steht unter §11 :
Preisänderungen
2) unmittelbare Verteuerung oder Verbilligung der Gewinnung, des Bezugs oder des Transports von Erdgas durch Steuern, Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber in Rechnung gestellter Entgelte infolge nach Vertragsschluss in Kraft tretender deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien oder Maßnahmen des Netzbetreibers, soweit die rechtlichen Grundlagen nichts anderes bestimmen;
Wie schon in einem vorherigen Post beschrieben, kann man doch nicht die Vorteile des Tarifs, u. a. mit einem Jahr Preisgarantie beschreiben, und in die AGB's quasi das Gegenteil schreiben.
Da ist doch auch schon wieder was faul.
Beiträge von The Cash King
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Ich gehe für meine persönliche Genugtuung nochmal baden.
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Ich mache jetzt jedenfalls erstmal das Bad schön warm und gehe baden.
Kostet ja (fast) nix
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Eben, in der Kündigung steht dass zum 01.10. gekündigt wird und wenn kein neuer Versorger gefunden wird , ich aber ab dem 01.10. in die Grundversorgung rutsche.
Da müßte ja jetzt 02.10. stehen.
Ist das schlecht formuliert oder wird auf den Grundpreis von Oktober spekuliert?
Der DEP ist das ja nun wirklich zuzutrauen
Sofern Sie keinen anderen Lieferanten beauftragen, übernimmt Ihr örtlicher
Grundversorger ab dem 01.10.2021 die weitere Belieferung in der Grundversorgung. -
Also, ich sehe da rechtlich keine Chance, da lt. meinem Vertrag eine Kündigung "jederzeit" möglich ist und geliefert wurde und wird ja bis zum 01.10
Das ist, aus meiner Sicht, der Nachteil eines unbefristeten Vertrages.
Das außerhalb der Heizperiode, wie hier so oft thematisiert, abkassiert wurde erscheint mir rechtlich irrelevant.
Was mich aber auch stutzig macht, ist das Kündigungsdatum: "zum 01.10.2021".
Ich werde das mal vorsichtshalber recherchieren und ggf. zum 30.09.2021 kündigen.
Falls da jemand schon sachkundig ist, wäre ich über eine Nachricht sehr dankbar.