Moin zusammen,
mir wurde ebenfalls zum 01.10. gekündigt, allerdings sehe ich das weitaus weniger dramatisch als einige Andere hier im Forum.
Seit dem 01.02. werde ich von der DEP mit Gas beliefert, meine Vorauszahlungen decken sich ungefähr mit meinem bisherigen Verbrauch und ich wußte durch die AGB auch von der kurzfristigen Kündbarkeit beider Vertragsparteien.
Ich weiß nicht, ob die DEP von vornherein das Ziel hatte zum Herbst zu kündigen, kann sein, wer weiß?! Allerdings ist die Gaspreisentwicklung z.Zt. auch wirklich krass, so dass ich mir zumindest vorstellen kann, dass die DEP davon ebenfalls überrascht wurde und das tatsächlich eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit besteht.
Ich habe der Kündigung dennoch widersprochen, da die DEP in ihrer Stellungnahme als Kündigungsgrund „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ nennt, laut AGB gelten dann, nach meiner Auffassung, 4 Wochen Kündigungsfrist. Daher hätte ich gerne eine ordentliche Kündigung mit 4 Wochen Frist und dann ist das Thema für mich gegessen.
Ich gehe nicht davon aus, dass darauf reagiert wird. Dann werde ich eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur schreiben, übergangsweise in den örtlichen Versorgungstarif gehen und zeitnah einen neuen Versorger beauftragen, fertig. Mehr Zeit und Mühe ist mir der Quatsch nicht wert.
Schönen Abend!
Die Bundesnetzagentur fühlt sich nicht dafür zuständig…, so deren Antwort auf meine E Mail von gestern.