Beiträge von MoTo

    Lustig: heute erscheinen kommentarlos 70,-€ von E.ON auf meinem Konto. Scheint wohl eine weitere Bearbeitung gegeben zu haben und sie meinen, mir etwas mehr als die zuerst angebotenen 50,-€ zurückzahlen zu wollen.

    Dann warte ich mal noch auf ein Schreiben und schaue dann (eventuell) weiter...

    Dann auch ein kurzes Update von mir:

    Nach 2 Mails, die Rechnung verzögere sich, hab ich diese dann doch Ende Juli, erwartungsgemäß mit den "normalen" Preisen gerechnet, bekommen.

    Widerspruch abgesendet, wieder 2 Trostmails, dann vor 2 Wochen die erwartete Ablehnung. Daraufhin nochmal telefoniert, und endlich mal jemand am Telefon gehabt, der verstanden hat. Er ist auch der Meinung gewesen, dass ich im Recht bin, da mir mehrfach andere Preise zugesichert wurden und ich dazu insgesamt mehr als 10x telefoniert/ nachgefragt hatte).

    Und auch handeln wollte er! Konnte mir aber "von seiner Seite" nur 50€ Rückzahlung anbieten. Da das nur ca. 1/3 der Differenz ist, hat er das aber nochmals aufgenommen, und an die Rechnungskorrekturabteilung gegeben. Von dort soll ich nun Bescheid bekommen...

    Er hat aber extra vermerkt, dass mir bei deren Uneinsicht zumindest die 50€ bleiben.

    Mal schauen.

    "Meine Erfahrung in vielen von mir betreuten E.ON-Verträgen ist, dass E.ON gerne nicht und wenn, dann auch nur Unsinniges antwortet, vor allem aber nicht auf die gestellten Fragen oder Widersprüche eingeht."


    Das kann ich vollumfänglich bestätigen - leider! Habe auf meinen Einspruch zur fehlerhaften Abrechnung nach über 6 Monaten ein völlig am Thema vorbeigehendes Antwortschreiben bekommen. Einzig die Ablehnung meines Widerspruchs war eindeutig formuliert :(


    Ist schon traurig, was "die" sich erlauben können, ob ich die Schlichtungsstelle einschalte, muss ich noch überlegen. Der Betrag, um den es bei mir geht, sind ca. 150,-€.


    Mal wieder frustrierte Grüße, MoTo

    Ich würde mich freuen, wenn denn demnächst die Politiker im Blaumann von Haus zu Haus gehen, und die Heizungen austauschen. Die Klimakleber können auch nur Forderungen stellen, ohne selber mal was konkretes aufzubauen.


    Ich wäre ja statt der Förderung per Giesskanne für eine Handwerkerlotterie, wo man sich um freiwerdende Monteurskapazitäten bewerben kann.


    Ich würde ja gerne sanieren, Geld ist vorhanden, nur kein Personal. So bleibt es für mich wohl beim dämmen, das ich auch noch selber hinbekomme.

    Schön, wer das kann! Um mein EFH zu dämmmen, müssten Dach (wegen zu geringem Überstand), Fenster und Türen (sind aus den 1990-ern) neu, der Kellerfußboden raus und isoliert wieder rein und noch ein wenig Anderes (1938-er einfaches 1,5-etagiges, vollunterkellertes EFH auf Streifenfundamenten (ohne Bodenplatte) mit 8x8m Grundfläche und diversen Anbauten).


    Und wenn dann noch ne Flächenheizung rein muss (wegen "Heizungsverordnung/ -Gesetz und niedriger Vorlauftemperatur), müssen mangels zu wenig nicht befensterter Wandflächen innen alle Fußböden und Türen neu, die 2 kleinen Bäder ebenfalls neu gemacht werden.
    Mal abgesehen davon, dass es aktuell weder Handwerker noch "Material" gibt, müsste ich für den Umbau mit der Familie für einen Zeitraum X (bestimmt einige Monate) woanders unterkommen (im berliner Umland ja kein Problem und spottbillig) und irgendwo auch alles Inventar lagern.
    Wird lustig (und 6-stellig teuer, wobei vorn sicher keine 2 mehr steht). Ich frag mal meinen Arbeitgeber, ob er mir da irgendwie helfen mag, denn meine Ersparnisse stecken schon in dem Haus und der Kredit hat noch über 10 Jahre Laufzeit ;)
    MoTo, der sich schon freut, bald wieder Mieter sein zu dürfen...

    Also ich bin, und das habe ich schriftlich, in der Grundversorgung!

    Ein weiterer Anruf (ja, ich kann es nicht lassen, weil ich Gewisshait haben will) brachte keine neuen Erkenntnisse: Die freundliche Dame war sehr verwundert, sah aber auch den "alten" Arbeitspreis bei mir und konnte es sich nicht erklären, da keinerlei Preisänderungsschreiben an mich hinterlegt sei. Und das sei unüblich.

    Sie wollte an kompeztenter Stelle nachfragen und mich umgehend (binnen einer Stunde) zurückrufen. Diese ist nun seit 31 Stunden rum ;) (was für die Chaostheorie spricht).


    Im nun wieder verfügbaren Onlineportal sehe ich übrigens den neuen (hohen) Arbeitspreis, zum ersten Mal ist für mich dort aber die Möglichkeit gegeben, in einen Laufzeitvertrag zu wechseln, der zwar teurer als "mein (?)" Grundversorgungspreis ist, aber bei 12 Monaten Laufzeit im Bereich der ersten 10 Anbieter in den Vergleichsportelen liegt.

    Es bleibt also spannend!

    Grüße zum Wochenende, MoTo

    Also eigentlich gibt es beim Preis in der Grundversorgung keine Verunsicherung und du kannst ihn online abrufen. Es kann keine unterschiedlichen Grundversorgungspreise fuer Kunden im gleichen Versorgungsgebiet mehr geben. Auf der EON Seite kenne ich das so, dass man die PLZ eingibt und dann den Preis sieht (bei angekuendigter Erhoehung sieht man auch 2 Preise z.B. bis 31.5 und ab 1.6). Dieser Preis gilt fuer alle.

    So kannte ich das auch, warum bekomme ich dann aber von 2 verschiedenen Mitarbeitern 2 x eine gegenteilige Aussage?

    Dann muss ich hier kurz auch etwas dazu schreiben, da ich beim Strom einen ähnlichen Fall "habe":

    Meinen Versorger habe ich Ende 2022 wegen (erheblicher) Preiserhöhung außerordentlich gekündigt, mangels Alternative bin ich zum zu dem Zeitpunkt mit 33,8ct/kWh Arbeitspreis noch recht günstigen Grundversorger (E.ON) in die Grundversorgung gekommen (nicht aktiv gewechselt) und habe darüber auch eine Bestätigung inkl. Preiszusage erhalten. Der Grundversorger hat etwas später dann zum Februar einen Preiserhöhung in den Medien angekündigt und ich habe nach Erhalt der Vertragsbestätigung explizit nachgefragt, ob diese auch für mich relevant sei. Es wurde verneint und bis vor 3 Wochen stand "mein" Preis auch so im Onlineportal. Im Posteingang war nur die Vertragsbestätigung und die Bestätigung der Einzugsermächtigung. Davon habe ich Bildschirmfotos.

    Vor 3 Wochen stand nun auf einmal in "Mein Vertrag" ein Arbeitspreis von 59ct/kWh, weiterhin nichts neues im Posteingang, auch schriftlich habe ich nichts bekommen. Daraufhin habe ich bei E.ON angerufen und mir wurde (leider nur mündlich und als Bandaufzeichnung) bestätigt, dass "dort" für mich nur der alte Arbeitspreis hinterlegt ist, keine Preiserhöhung für mich stattgefunden hat und auch nicht vorgemerkt sei. Vorgestern habe ich, weil der Märzabschlag noch immer nicht abgebucht wurde, noch einmal angerufen, und wieder wurde mir gesagt, dass dort im System die 33,8ct/kWh stehen und ich bei der nächsten Rechnung darauf achten soll, dass auch zu diesem Preis abgerechnet wird. Aktuell ist das Onlineprortal wegen Systemproblemen/ Wartungsarbeiten für mich leider nicht erreichbar, was nicht zu meiner Beruhigung beiträgt.


    Unsicher bin ich also trotz der 2-fachen mündlichen Aussagen, aber solange es in den Vergleichsportalen keinen günstigeren Tarif für mich gibt (Verbrauch ist wegen noch nicht installierter PV und E-Auto recht hoch), wollte ich eigentlich noch nicht wechseln...


    Verunsicherte Grüße, MoTo

    Klingt für mich nach nem Lottogewinn - Lebenslange Stromflat ;)

    Strom abstellen geht ja nur, wenn einer ins Haus kommt! Ist es eine Wohnung, und der EVU kann über die Hausverwaltung an die Zähler? Oder ein EFH?

    Ansonsten denke ich, das ist typisch für das Bürokratiechaos "hier" und irgendwann wird es eventuell irgendwem auffallen. Solange immer schön Zählerstände dokumentieren und Alle Kommunikation gesammelt griffbereit halten.


    VG, T

    Bei mir steht auch eine Erhöhung in der Grundversorgung an (E.ON, 15732):

    Von 33,38 ct/kWh und 15,80€/Monat (189,59 €/Jahr)

    auf 55,86 ct/kWh und 15,80€/Monat (189,59 €/Jahr)!

    Für mich gelten die neuen Preise frühestens ab März, weil ich erst seit gestern (zu den alten Konditionen) beim Grundversorger bin.


    Einziger "sinnvoller" Anbieter hier aktuell ist "Energie und Wasser - Stadtwerke Potsdam" mit 33,87 ct/kWh bei 29,09 €/Monat (349,03 €/Jahr), was bei meinen ca. 6000kWh knapp 35,-€ Unterschied pro Monat sind.

    Allerdings ist das mit Strompreisbremse gerechnet und der Vertag würde 24 Monate laufen - bei 24 Monaten "Preisfixierung" (Steuern und Abgaben sind davon ausgenommen).

    Bei 12 Monaten würde ich wechseln, aber bei 24 Monaten? Schwierig!

    Unschlüssige Grüße

    So, es gibt eine neue Sachlage: Naturstrom hat geantwortet:

    --------------Zitat--------------

    vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zunächst möchten wir uns für den nicht rechtzeitigen Eingang des Preisanpassungsschreibens entschuldigen.

    Da wir den alten Arbeitspreis nicht über den 31.12.2022 fortsetzen können, erstatten wir Ihnen für den Monat Januar den Differenzbetrag zwischen dem alten Arbeitspreis, der bis 31.12.2022 gültig ist, und dem neuen Arbeitspreis (gültig ab 01.01.2023).

    Wir haben Ihnen daher 137 Euro Gutschrift für Ihren Stromvertrag eingebucht. Diese wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung verrechnet, in der der Januar als Abrechnungsmonat mit berücksichtig wird.

    Sofern Sie mit der Preisanpassung nicht einverstanden sind, haben Sie selbstverständlich ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31.01.2023. Wenn Sie dieses in Anspruch nehmen möchten, antworten Sie bitte kurz auf diese E-Mail, andernfalls ist der neue Preis ab 01.02.2023 für Sie gültig.
    Unabhängig vom Sonderkündigungsrecht, haben Sie generell eine reguläre Kündigungsfrist von 4 Wochen zum nächsten Monatsende und keinerlei Vertragsbindung bei naturstrom.

    Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da

    --------------------Zitat Ende------------------

    Wenn ich es richtig verstehe, meinen sie die 2023-er Jahresrechnung, mit der die 137,-€ verrechnet werden sollen. Dann wäre das keine gute Entscheidung, den Januar noch zu bleiben.
    Müsste also doch wechseln - aber mangels sinnvollem Angebot in die Grundversorgung...

    Oder sehe ich das falsch?

    Nicht nach dem Minimum, sonder nach der Entwicklung der Lage ;)
    Und "gezwungen" ist man leider schon wegen der nur begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel... (Ich hätte übrigens, vermutlich anders als die meisten hier, alles was zum Leben notwendig ist (zuerst: Krankenversicherung, dann Bildung, öff. Nahverkehr, Renten-, Haftpflicht, Berufsunfähigkeits-Versicherungen...), gern in EINER Hand und steuerfinanziert. Dafür würde ich auch gern 50%+ vom Einkommen abgeben!

    So, jetzt wird es wohl Zeit zu handeln.
    Naturstrom ist weiterhin nicht erreichbar, Strompreisvergleich zeigt noch immer nichts "Gutes", Grundversorgungspreis ist noch nicht geändert.
    Irgendwie scheue ich mich trotzdem in die Grundversorgung zu wechseln... (vermutlich weil ich dann nicht 1x pro Jahr, sondern mindestens monatlich schauen muss, wie sich die Lage entwickelt)


    @ H4KlAuS: Was machst Du in dieser Situation?

    Ok, danke!

    Dann hab ich also bis zum 20.12. Zeit, die Antwort von Naturstrom abzuwarten/ mit einzubeziehen. Betrifft dann zwar nur die Zahlung für Januar, aber der Unterschied ist trotzdem nicht ganz unerheblich (gut 40,-€, wenn ich richtig rechne)

    So, nach 7 Versuchen und 1x Gesprächsabbruch wegen schlechter Verbindung hab ich bei Naturstrom jemanden sprechen können:

    Die angekündigten Preise stehen fest, Preisgarantie gibt es nicht, es gibt auch keinen weiteren Verhandlungsspielraum. Die zu späte Zustellung der Preiserhöhung wird zur Kenntnis genommen und ich soll innerhalb der nächsten Woche darauf eine Antwort bekommen.

    Bleibt nun also nur noch die Frage: Wann kündigen? (oder anders gefragt, wann gibt E.ON eine Preisänderung in der Grundversorgung bekannt ;) )

    Hilft zwar dem Fragesteller nicht direkt, ist aber ähnlich gelagert: Bin mit Preisgarantie bis 31.12.2022 bei Naturstrom:


    Schreiben zur Preiserhöhiung vom "November 2022" (exakt so steht es da, Posteingang per Brief ohne jeglichen (Datums-)Stempel am 06.12.22 im Briefkasten!

    Im Onlineportal ist das Schreiben auch hinterlegt, Datum dort der 30.11.22. Email- oder sonstige Hinweise auf neue "Onlinepost" gab es vor und nach dem 06.12.22 nicht. Drin steht:

    Preisanpassung zum 01.01.23 (!) von

    bisher (Brutto) 24,45ct/kWh und 9,70€/Monat auf

    zukünftig (Brutto) 51,90ct/kWh und 11,90E/Monat

    Eine neue Vertragslaufzeit finde ich in dem Schreiben nicht.

    PLZ ist 15732, Grundversorger E.ON nimmt aktuell in der Grundversorgung

    33,38ct/kWh und 15,80 €/Monat.


    Unser Verbrauch lag bisher bei ca. 4000kWh/Jahr (5 Personen, 2 Haushalte), ab 2023 ehr bei 6500 (E-Auto muss vermehrt zu Hause geladen werden, da bisherige Lieblingsladesäule nun zu teuer bzw. meist defekt ist) und PV ist leider noch nicht vorhanden, da sehr schwieriges Dach und kaum willige Anbieter.


    Naturstrom ist telefonisch nicht erreichbar und auf Email bisher keine Reaktion. Hatte der Preiserhöhung zum 01.01.23 wegen Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist widersprochen.


    Wenn der neue Naturstrom-Preis keine Preisbindung hat (so verstehe ich das Schreiben zumindest), "muss" ich wohl kündigen und erst mal in die Grundversorgung. Oder gibt es sonst etwas sinvolles, was ich tun könnte? Andere Anbieter (lt. Vergleichsportalen) sind aktuell noch teurer als Naturstrom...


    Grüße, MoTo

    Was mich in dem Zusammenhang noch interessiert:

    Sollte es einen "Stompreisdeckel" geben (das gleiche gilt dann ja auch für Gas), auf welchen Tarif bei welchen Versorgern wirkt der dann? Das kann nach meinem Verständnis ja nur beim Grundversorger in der Grundversorgung sein. Dann wäre es zu dem Zeitpunkt auch ein Vorteil, schon in der Grundversorgung zu sein. Oder wie wollte man das sonst "verwaltungstechnisch" handhaben, bei den vielen Anbietern, die ja nur mit Zahlen und privatwirtschaftlich handeln...?

    Oder verstehe ich da was ganz falsch?

    Na ja ermutigend ist anders! Das kam (erwartungsgemäß) heute von der Schlichtungsstelle:


    "der Beschwerdegegner akzeptiert unsere Empfehlung nicht. Daher war es leider nicht möglich, eine Einigung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist somit beendet.

    Diese Mitteilung gilt zugleich als Bescheinigung über einen erfolglosen Einigungsversuch nach § 15 a Abs. 3 S. 3 des Gesetzes zur Einführung der Zivilprozessordnung. "


    Wie nun sinnvoll weiter?