Beiträge von zuendschnur

    Hallo zusammen - bin (fast) neu hier ("fast" deswegen, weil ich bislang nur am Mitlesen war)


    daher hier einfach mal ein sau-fettes Dankeschön in die Runde; es sind sehr gute Ideen dabei,
    vieles Hilfreiches und viel mentale Unterstützung :thumbup:


    Nun bin ich dran und hoffe, daß ich euch ein bißchen was wiedergeben kann.
    Vor allen denjenigen, die an dem selben, oder einem ähnlichen Punkt sind oder noch da hin kommen.


    Habe 2 BG´s am Laufen - Hypo und Santander - sehe jedoch Licht am Ende des Tunnels bei beiden.
    (ich hoffe auch, daß es das Ende des Tunnels ist und nicht nur eine Glühbirne)


    Kredit 1 - bei Hypovereinsbank von April 2005 - BG = 486,63 Eur
    (bislang ohne RA, dafür mit MB, VB und AG, um es vorweg zu nehmen)
    29.12.2014: Besuch meinerseits in der Filiale mit Kopie des Vertrags, ein modifiziertes Muster-Schreiben von der VZ
    in der Hand (für BG und Nutzungsentgelt) und einem Augen-Zeugen, um mir meinen Anspruch schriftlich auf dem
    Schreiben anerkennen zu lassen.
    Natürlich ohne Erfolg.
    Mündliche Androhung des MB
    MB am gleichen Tag noch besorgt, ausgefüllt und per Einschreiben/Rückschein an das zuständige Mahngericht.
    30.01.2014: MB wurde, nach Monierung, an Hypo zugestellt - Frist bis VB zulässig: 14.02.2015
    03.03.2015: VB beantragt
    11.03.2015: VB zugestellt
    18.03.2015: Hypo legt unbegründeten Einspruch gegen VB ein.
    Mahngericht gibt Rechtsstreit weiter zur Klage an das zuständige AG
    23.03.2015: Hypo schreibt mich an (!!! ich glaubs ja nicht) "...werden BG = 486,63 und Gerichtskosten + Auslagen =
    39,65 Eur... überweisen.
    Für den Zeitraum von XX.04.2005 bis 30.03.2015 haben wir ein Nutzungsentgelt von 285,81 Eur ermittelt.
    Von diesem wird die KAP und ggf. die Kirchensteuer einbehalten. Den nach Abzug verbleibenden Restbetrag werden
    wir... überweisen."
    28.03.2015: Zuständiges AG schreibt, daß Rechtstreit übergeben und Anspruch mittels Klageschrift bis in 2 Wochen
    zu begründen ist.
    30.03.2015: Anruf bei Rechtspfleger - Hypo zahlt
    Und wie geht´s nun weiter?
    Bitte Vergleichsvorschlag von Hypo beim Gericht einreichen mit Antrag auf Kostenfestsetzung.
    01.04.2015: Erstelle folgendes Scheiben:
    ************************************
    Betreff:
    Akten-/Geschäftszeichen XXXXXXX
    ich. ./. Hypovereinsbank Unicredit Bank AG wg. Forderung


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    im Zusammenhang mit oben bezeichnetem Rechtsstreit liegt mir zwischenzeitlich
    ein Vergleichsvorschlag der Beklagten Hypovereinsbank Unicredit Bank AG,
    (*hier Anschrift eingesetzt*) vor, welchen ich Ihnen in Kopie anbei lege (Anschreiben
    der Hypovereinsbank vom 23.03.2015).


    Daher stelle ich hiermit Antrag auf Kostenfestsetzung und den Beschluß, dass die Kosten
    des Verfahrens die Beklagte zu tragen hat.


    Mit einem entsprechenden Vergleich wäre ich einverstanden.


    Mit
    freundlichen Grüßen
    *****************************************************


    So, das ist im Moment der letzte Stand der Dinge, was die Hypo betrifft.


    Kredit 2 - bei Santander von 2008 - BG = 751,28 Eur
    (kein RA, kein MB, kein OM oder sonst was)


    28.12.2014: Selbes Muster-Schreiben (wie bei Hypo) von der VZ in E-Mail kopiert und an service.4185@santander.de
    gesendet.
    03.02.2015: Finde Erstattung der BG auf den Cent genau als Gutschrift auf meinem Konto (hää?? *freu*)
    allerdings ohne Nutzungsentgelt *hmpf*
    01.04.2015: Sende folgendes Schreiben via E-Mail an o.g. E-Mail-Adresse:
    ***********************************************
    Betreff:
    Darlehensvertrag - Finanzierungs-Nr. XXXXXXXXX
    Nachforderung von Zinsen auf Kreditbearbeitungsgebühren


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit meinem Schreiben vom 28.12.2014 forderte ich Sie auf, das von mir zu Unrecht bezahlte
    Bearbeitungsentgelt des oben genannten Darlehensvertrages nebst Zinsen auf diesen Betrag
    ab Verzugsbeginn bis zum 08.01.2015 auf mein Konto zu erstatten.


    Da am 03.02.2015 ein Betrag in Höhe von 751,28 Euro auf meinem Konto gutgeschrieben wurde,
    ist davon auszugehen, daß Sie durch die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren den Anspruch
    anerkannt haben (§ 212 BGB).


    Der von Ihnen bezahlte Betrag entspricht lediglich dem der zurückgeforderten Bearbeitungsgebühren
    ohne Zinsen.
    Unter Berufung auf die BGH-Rechtsprechung vom 28. Oktober 2014 fordere ich erneut Nutzungsersatz
    nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr seit
    Berechnung der Gebühr. Bei Zahlungen an eine Bank besteht eine tatsächliche Vermutung dafür,
    dass sie Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz
    herausgeben muss (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13).


    Ich fordere Sie daher erneut auf, die bereits im ersten Schreiben geforderten Verzugszinsen (5% p.a.
    über Basiszinssatz) auf das Bearbeitungsentgelt ab Vertragsbeginn zu berechnen und bis zum
    14.04.2015 auf mein Konto XXXXXXX, BLZ: XXXXXXX bei der XXXXX Bank zu überweisen.


    Mit freundlichen Grüßen
    **************************************************************


    @alle: wenn ihr es irgendwie machen könnt, dann bleibt dran.
    Ich halte euch auch über den Rest, der nun noch kommt, auf dem Laufenden.
    Evtl. komme ich ja tatsächlich ohne RA aus; wäre wünschenswert.


    LG, zuendschnur