Beiträge von Zilch

    Mein Tipp: Spar Dir die Zeit und Mühe mit dem Ombudsmann. Beauftrage die von Finanztip genannten Dienstleister und beschwere Dich bei der BAFIN, damit die hoffentlich eine Allgemeinverfügung herausgeben. Dann hätten alle etwas davon.

    Hey TomS,


    ich bin neu hier. Wo finde ich die Dienstleister? Meine ehemalige Sparkasse hat ebenfalls abgelehnt. Begründung war, dass es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung auf Grund des Urteils gäbe, und dass der Gegenstand des Verfahrens nicht die AGB zwischen Bank und mir gewesen seien. Außerdem sind sie der Ansicht, dass die Gebühren für die erbrachten Leistungen gerecht und diese wert waren. Zu guter Letzt berufen die sich auf eine Drei-Jahres-Lösung bei Energielieferungsverträgen.


    Ich würde deswegen den Ombudsmann oder eben die Dienstleister einschalten. Es geht um über 200 Euro und ich halte die Begründung für mager, regelrecht absurd.


    Kannst du mir sagen welche Dienstleister du meinst?

    Das wäre super.


    Danke! :)