4 Wochen zum Monatsende bedeuten aber min. 4 Wochen oder mehr - hier Ende Oktober - dann würde dein neuer Vertrag am 1. November starten. Die scheinen aber so gierig und dreist, dass sie uns keinen Heizmonat gönnen wollen.
Wie gesagt, in den AGB war schon bei Beauftragung von jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit beider Seiten die Rede
Das mit der manuellen Eingabe freut mich für Dich - allerdings weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst. Was hat das freundliche Entgegenkommen deines Netzbetreibers bzw. Grundversorgers mit der ganzen Sache zu tun?
Einige berichteten, dass der neue Versorger nicht zum 02.10. liefern kann oder will und man deshalb in die teure Grundversorgung rutscht. Eine direkte Nachfrage beim Versorger (und ein Verzicht auf das Recht des 14tägigen Widerrufs) kann dazu führen, dass man doch ab dem 02.10. beliefert wird.
Das war rein informativ.
Zudem sind die selber ja auf die Idee gekommen sich zu Werbezwecken mit Bild ins Netz stellen zu lassen. Dass der Forennutzer jass56 nun auf die Idee kommt das Bildchen in nur leicht verändertem Zusammenhang nochmal hier zu vorzuführen kann ich verstehen. Ich denke es wird schnell korrigiert werden, sollte das nicht erlaubt sein.
Es besteht ein großer Unterschied darin, ob ich auf ein solches Bild hinweise oder verlinke oder es ohne Genehmigung mir zu Eigen mache => Urheberrechtsverletzung
Ob die Quelle hier nun für das "gute" Gewissen genannt wird oder nicht, spielt für die Aneignung keine Rolle.
Ob man das Risiko für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung inkl. Kostennote eingehen will, muss der Nutzer selber wissen.