Beiträge von bahn

    4 Wochen zum Monatsende bedeuten aber min. 4 Wochen oder mehr - hier Ende Oktober - dann würde dein neuer Vertrag am 1. November starten. Die scheinen aber so gierig und dreist, dass sie uns keinen Heizmonat gönnen wollen.

    Wie gesagt, in den AGB war schon bei Beauftragung von jederzeitiger Kündigungsmöglichkeit beider Seiten die Rede

    Das mit der manuellen Eingabe freut mich für Dich - allerdings weiß ich nicht, was Du damit zum Ausdruck bringen willst. Was hat das freundliche Entgegenkommen deines Netzbetreibers bzw. Grundversorgers mit der ganzen Sache zu tun?

    Einige berichteten, dass der neue Versorger nicht zum 02.10. liefern kann oder will und man deshalb in die teure Grundversorgung rutscht. Eine direkte Nachfrage beim Versorger (und ein Verzicht auf das Recht des 14tägigen Widerrufs) kann dazu führen, dass man doch ab dem 02.10. beliefert wird.

    Das war rein informativ.

    Zudem sind die selber ja auf die Idee gekommen sich zu Werbezwecken mit Bild ins Netz stellen zu lassen. Dass der Forennutzer jass56 nun auf die Idee kommt das Bildchen in nur leicht verändertem Zusammenhang nochmal hier zu vorzuführen kann ich verstehen. Ich denke es wird schnell korrigiert werden, sollte das nicht erlaubt sein.

    Es besteht ein großer Unterschied darin, ob ich auf ein solches Bild hinweise oder verlinke oder es ohne Genehmigung mir zu Eigen mache => Urheberrechtsverletzung

    Ob die Quelle hier nun für das "gute" Gewissen genannt wird oder nicht, spielt für die Aneignung keine Rolle.

    Ob man das Risiko für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung inkl. Kostennote eingehen will, muss der Nutzer selber wissen.

    Meines Erachtens begibt man sich mit dem Posten privater Bilder in diesen Fall unter das Niveau von DEP, aber bitte, wer's mag. Zumindest lässt es sich unten leichter mit Dreck schmeissen.


    Ich habe Mal den Antrag von Check24 rausgesucht, mit dem der Versorgerwechsel beauftragt wurde. Das Kuriose ist, dass dort in der von Check24 generierten Übersicht die Rede von Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende ist, in den gleichzeitig angehängten AGB der DEP die jederzeitige Kündigung ohne Frist steht.

    In diesen AGB ist hier sogar noch definiert, dass dies sowohl für Versorger als auch Kunde gilt.


    Letzten Endes habe ich mich auch auf die Angaben von CHECK24 verlassen. Ich habe in den letzten Jahren sehr viele Anbieterwechsel vorgenommen uns bisher kein einziges Problem gehabt, bis jetzt...

    Dass ich die AGB nicht gecheckt habe, ist eigene Dummheit.


    Mein neuer Versorger wollte in der automatisierten Antragsstellung auch keine Belieferung zum 02.10. zulassen, da mindestens 3 Wochen Vorlaufzeit einzuhalten sind. Manuell wurde das dann aber auf den 02.10. geändert.


    Ich hatte als erste Maßnahme das SEPA-Mandat bei der Bank gesperrt und DEP per Mail über den Entzug der Abbuchungserlaubnis informiert. Dieses wurde mir 2 Tage später auch bestätigt.


    Jetzt bin ich Mal auf die Abrechnung gespannt. Umso mehr, da ich meinen Abschlag zu Beginn etwas erhöhen lassen hatte. Bis zum 01.10. bin ich dann 6 Monate in der Versorgung, verbraucht habe ich dann 1/5 des Jahresverbrauchs.


    Sollte die Abschlussrechnung den GP auf Jahresbasis ausweisen, werde ich der Rechnung widersprechen und einen angepassten GP fordern. Sollte das nicht fruchten, wird Beschwerde eingelegt und bei Nichtbehebung die Schlichtungsstelle eingeschaltet.


    Ich muss aber dazu sagen, dass sich der wirtschaftliche Schaden bei mir auf ca 150€ beläuft. Das ist jetzt natürlich nicht Nichts, aber aufgrund der Ersparnisse wegen der Anbieterwechsel durchaus zu verkraften. Und zu guter Letzt auch eine vertretbare Strafe für meine Gier frisst Hirn Mentalität. Eigene Schuld, tut weh, bringt einen aber auf den Boden der Tatsachen zurück.