Ich möchte die 80% Werte für die Deckelung wissen und somit meinen monatlichen Abschlag ausrechnen für 2023.
Beiträge von Barrikade
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Nein, nach Gasnetzzugangsverordnung bzw. Stromnetzzugangsverordnung übermittelt der Netzbetreiber sowieso eine Verbrauchsprognose, die fast immer auf den letzten Verbrauchsdaten beruht.
Danke, wie komme ich an diese Prognosen (zyklisch) ?
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Hallo,
aus: https://www.fr.de/wirtschaft/g…aucher-news-91892007.html
"Der Vorjahresverbrauch berechnet sich anhand der Jahresverbrauchsprognose, auf der die Abschlagszahlung im September 2022 basiert."
Wie kann ich denn den Vorjahresverbrauch jeweils für die Gas- und Strompreisbremse ermitteln ?
Für den Zeitraum 1.1. 2022 - 31.12.2022 wäre das ja kein Problem, da ich selber ablese.
Wäre dafür eine Anfrage an die Netzbetreiber möglich/nötig ? -
Die Barclays Card ist gut, nerven tun u.U. die Meldungen der App, diverse Mails, Kreditangebote etc.
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kam schon am 7.12. an
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Ich hole mal den Tibber-Thread wieder aus der Versenkung hervor.
Hat inzwischen jemand Erfahrung mit Tibber gesammelt ?
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"Sport ist Mord", der Spruch geht noch weiter: Massensport ist ?
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Screen-Scraping klappt nur dadurch, dass das Programm per updates schnell angepasst wird. Es gibt also nahezu wöchentlich updates. Für meine Banken habe ich das auch schon benötigt. Meldungen kommen dann von den Anwendern https://homebanking-hilfe.de/forum/index.php?f=52
Für die Steuerklärung, bespielsweise Telefonabrechungen, verwende ich entsprechende Suchbegriffe und Zeitraumvorgabe und lasse mir eine aufsummierte Aufstellung ausgeben.
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Als Banking Software kann ich unbedingt Banking 4W empfehlen, verwende ich schon viele Jahre und habe alle Buchungen aller Konten abgespeichert, auch die es nicht mehr gibt. Gibts auch für Android und iphone .
https://subsembly.com/banking4.html
Hilft auch prima um Anlagen für Steuererklärungen, Hausverwaltung, Betriebskosten etc. zu erstellen.
Für die Programmierer bzw. Softwareentwickler unter uns, man kann sehr schön voll automatisiert die Daten auslesen und z.B. mittels Python verarbeiten.
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Nur zur Info, ich habe heute die Bestätigung für die Grundversorgung bekommen zu den Konditionen wie in meinem ersten Beitrag in diesem Thread.
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Bei der Comdirect kann man 3 mal im Jahr kostenfrei an den Automaten der Commerzbank einzahlen. Ich finde das ganz praktisch, weil ich ab und an die ganzen Münzen, die sich zuhause ansammeln, in den Automaten kippe (bin kein Mensch, der gerne im Supermarkt mit Kleingeld bezahlt
). Ich vermute mal, dass 3 Einzahlungen pro Jahr für die meisten Privatkunden ausreichen.
Weitere Einzahlungen über die 3 mal hinaus kosten 4,90 EUR.
Unser Rewe hat Selbstbedienungskassen mit Bar- bzw. Kleingeld-Einzahlung. Es macht Spaß dort einfach sein Geldbörsen-Hartgeldfach reinzukippen. 😀
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Kein Vorschlag und schon gar keine Empfehlung! Ich habe meinen Standpunkt zum Thema Notgroschen doch wohl klar gemacht!
Ich habe rund 2% meines Vermögens bei Bondora angelegt. Das hat aber nichts mit meinem Notgroschen zu tun.
Das Notgroschen-Thema hat mich hier nur am Rande interessiert
aber beim Thema Bondora bin ich hellhörig geworden.
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PS: Bondora bietet mit 'Go an Grow' sogar ein Produkt mit 6,75% p.a. Rendite an. Bei täglicher Verfügbarkeit. Es soll wohl auch Leute geben, die dort Ihren Notgoschen parken.
Ist das ein deinerseits ein gut gemeinter Vorschlag, sich das mal anzusehen, oder eher als abschreckendes Beispiel aufgeführt ?
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zur Info:
Mein Grundversorger hat den Grundversorgungsanspruch erstmal mündlich bestätigt (Automatismus dafür greift nach Sonderkündigung, ich melde mich trotzdem schriftlich an).
Gleichzeitig sagte er mir, dass der 24 Monate Sondertarif (einzig angebotener, siehe oben) eine umfassende Preisgarantie enthalte, die alles abdeckt bist auf MWST-Anpassungen. D.h. aber im Umkehrschluss auch, dass Preissenkungen (und Erhöhungen) für sonstige Abgaben etc. nicht an den Kunden weitergegeben werden.seine Ausage: Eine Entscheidung was man macht ist derzeit schwer, empfahl mir nun auf Grund der unklaren gesetzlichen Änderungen die kommen werden, den Grundversorgungstarif.
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Guten Morgen,
das Thema Grund- oder Ersatzversorgung habe ich mir schon intensiv angeschaut.- meine persönliche Meinung ist, dass man bei eigener Sonderkündigung den gesetzlichen Anspruch auf die Grundversorgung hat
- Ersatzversorgungstarif: 87 ct/kWh , Grundpreis 7 €/Monat
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Hallo zusammen,
ab 1.11.2022 benötige ich neue Stromverträge, da ich dem bisherigen Anbieter mit dessem Angebot von 72 ct/kWh sondergekündigt (was für ein Wort) habe.
Zu Auswahl stehen derzeit:
- Grundversorgung 38 ct/kWh, Grundpreis 7 €/Monat
- Sondervertrag für 24 Monate 40 ct/kWh, Grundpreis 7 €/Monat
Zur Entscheidungsfindung bitte ich euch um eure kompetente Unterstützung, Die Fragen die mir dabei durch den Kopf gehen sind:
- Grundversorgung abschliessen und warten auf die Strompreisbremse, kommt sie, wann, für wen, in welcher Höhe (Glaskugel)
- Grundversorgung abschliessen, aber es kommen zyklische Preiserhöhungen alle 6 Wochen und auch der Sondervertragstarif steigt
- Sondervertrag 24 Monate abschließen, Strompreisbremse kommt, aber hat auf den Vertrag keinen Einfluss
Vielen Dank schon mal im Voraus, auch für dieses tolle Forum.
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R.F. Danke für deine ausführliche Berechnung und Erklärung. Für mich ist so alles stimmig und damit plausibel.
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Beitrag 2 ?, verstehe ich nicht ganz😀
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Hallo zusammen,
ich habe heute, am 23.8., kein Postempel, als E-Post gesendet, von meinem Gasversorger das Umlageerhöhungsschreiben enthalten. Im Schreiben steht noch 19.8. im Kopf. Ich habe übrigens eine Preisgarantie bis zum 31.12.2022.
Laut Internet haben es einige Gasversorger nicht geschafft, die Schreiben den Kunden 6 Wochen vor der Preiserhöhung also zum 20.8. zuzusenden. Darum erfolgt die Erhöhung dort erst zum 1. November.
Frage 1: Ist die 6 Wochen Frist allgemeingültig, dann könnte ich der Erhöhung widersprechen?
Mein Gasversorger hat den kWh Preis nicht um 24,19 Ct × 1,19 = 28,7861 Ct sondern um 30,5 Ct erhöht.
Frage 2: Könnte das rechtmässig sein, gibt es weitere versteckte Preisaufschlagmöglichkeiten ?
Einige Unternehmen und Privatpersonen gehen gegen die Gasumlage vor Gericht, da sie wohl gegen das Grundgesetz verstösst.
Frage 3: Macht es schon deshalb Sinn, die Gasumlage nur unter Vorbehalt zu zahlen ?