Hallo zusammen,
ich hatte Anfang 2021 eine Preisrecherche gemacht. Dabei war mir das Angebot von Deutsche Energiepool aufgefallen, da es einen auffallend hohen Grundpreis mit einem extrem niedrigen Arbeitspreis kombinierte. Da die Firma neu auf dem Privatmarkt war, hatte ich damals die Finger davon gelassen, wollte sie aber weiter verfolgen.
Interessante Diskussionsrunde hier auf Finanztip, es scheint neben so manchen Hitzköpfen auch welche mit Sachverstand zu geben. Daher ein paar Zahlen für Diejenigen, die überlegen, welchen Schaden sie geltend machen können und wie die Aussichten bei der Schlichtungsstelle sind.
Gaspreise zum 07.02.2021 für 23.000 kWh Jahresabnahme:
Deutsche Energiepool: 62,99/Monat (68,98 bei 25.000, 75,56 bei 28.000 kWh) + 1 Cent/kWh
Montana Garant: 4.-/Monat + 4,61 Cent/kWh
Yippie Easy: 5,82/Monat + 4,68 Cent/kWh
Maingau Regio: 5.-/Monat + 4,88 Cent/kWh
"Schaden": Differenz zwischen DEP-Kosten seit Vertragsdauer und Vergleichs-Kosten bei Montana.
Rechnet man den Grundpreis von DEP auf die kWh um (Jahrespreis:23.000kWh), dann liegt dieser bei 3,29 Cent. Bei Montana sind es z. B. 0,26 Cent!
Sieht man sich das Verhältnis Grundpreis:Verbrauchspreis an, so beträgt es bei
DEP 77:27 %
Montana 4:96 %
derzeit (Sept. 2021) 10:90 %
Wie man an den Zahlen sieht, sind "normale" Gastarife fast reine Verbrauchstarife, während DEP einem Volumentarif nahe kommt (man vereinbart eine jährliche Abnahmemenge und berechnet daraus einen monatlichen Beitrag). Daher ist eine jederzeitige Kündigung bei normalen Tarifen für beide Parteien problemlos, während sie bei dem von DEP den Verbraucher eklatant benachteiligen würde (da dieser ja quasi monatlich 1/12 der Jahressumme bezahlt, aber ganz unterschiedliche Gasmengen/Monat geliefert bekommt). Daher sehe ich sehr gute Chancen, dass bei einem Schlichtungsverfahren DEP deutlich "Federn lassen" muss. Aber wie immer gilt der alte Juristenspruch: "Vor Gericht und auf hoher See liegt das Schicksal in ...".
Somit mein dringender Rat: Legen Sie bei der DEP schriftlich (Einschreiben) Widerspruch gegen die Kündigung ein bzw. widersprechen Sie der Verbrauchsabrechnung und legen Sie den Fall nach Verstreichen der 4-Wochen-Frist der Schlichtungsstelle vor. Das kostet Sie nichts und die Chancen stehen gut, dass Sie einen Teil Ihrer Vorausszahlung wieder zurück bekommen. Näheres siehe Beitrag #325 von TheLight.
Viel Erfolg!