Beiträge von RaphaelP

    Nein, Du bringst das durcheinander. Die 1% hast Du immer für jegliche Privatnutzung, also auch wenn Du 8 Wochen im Krankenhaus bist und dann Deine Frau fährt. Die 0,002% hast Du aber nur für Tage an denen Du von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte fährst. Also in den 8 Wochen Krankenhaus logischerweise nicht. Genauso in 8 Wochen Homeoffice nicht.


    Genauso haben bspw. Arbeitnehmer, die nie morgens in den Betrieb fahren sondern immer direkt zum Kunden (und kein Fahrtenbuch führen) nur die 1% und nicht die 0,03%.
    Meistens ist halt der Nachweis dafür jedoch das Problem bei einer Lohnsteuerprüfung.

    Die 0,03% Regelung geht pauschal davon aus, dass Du 15 Tage x 0,002% x Listepreis x Kilometer fährst. Wenn Du glaubhaft machen kanns5 (Bescheinigung des Arbeitgebers), dass es weniger Tage waren, die Du ins Büro gefahren bist, dann reduziert sich der Betrag natürlich gem. obiger Formel bis auf max 0,- wenn Du nur im Homeoffice oder ggfs. nur in 100% Kurzarbeit warst.
    BMF Schreiben vom 04.04.2018 Rz.10, einfach zu finden auf google

    Eine getrennte Veranlagung kann man immer beantragen. Ob sie besser ist oder nicht ist sehr individuell. Ohne genaue Zahlen kann man das so nicht sagen, aber die Tendenz ist bei hohen Lohnersatzleistungn oft tatsächlich in der Richtung...

    Also entweder erfüllst Du die von Dir genannten Voraussetzungen, dann musst Du nur die Hälfte der Differenz zwischen Einzahlungen und dem Auszahlbetrag (also der Erträge) versteuern, allerdings tariflich (§ 32d Abs. 2 Nr. 2 EStG) oder Du erfüllst sie nicht, dann musst die gesamten Erträge (also quasi die in der Auszahlung enthaltenen Zinsen) versteuern, aber dafür nur mit dem Abgeltungssteuersatz.
    Daher ist der Unterschied je nach persönlichem Steuersatz im Jahr der Auszahlung oft gar nicht so gewaltig...

    Naja ist ähnlich wie das die Corona App jetzt wieder an der DSGVO scheitert bzw. verzögert wird.


    Wegen mir können die jeden meiner Schritte tracken, in den Puff kann man ja eh grade nicht :saint:


    Ist dieselbe Schizophrenie als in solchen Zeiten immer nach dem Staat zu rufen und keine 2 Wochen später wieder über die viel zu hohen Steuern zu jammern. Wovon der Staat das wohl Alles wieder bezahlt?? :huh:

    Falls es bei Netflix noch nicht genügend Geschichten um Horror und Verschwörung gegeben haben sollte sei das neueste Video von Dirk Müller aus Mission Money empfohlen. Ich distanziere mich ausdrücklich vom Inhalt.

    Im Gegensatz zu den meisten Sachen auf Netflix ist Mr. Dax aber nicht mal ansatzweise low budget :D

    Kann ich Dir jetzt ad hoc gar nicht sagen, weil ich mich an meine eingangs erwähnte Maxime halte mich nicht mehr ins Depot einzuloggen. Wieso sollte ich auch? Ich habe mein Pulver verschossen und verkaufen werd ich auch nicht. Nur um den Absturz zu verfolgen mach ich das sicher nicht ^^


    Bezogen auf den letzten Kauf sicher mindestens nen saftigen Batzen im Minus. Da ich ja aber seit vielen Jahren investiert bin und regelmäßig nachkaufe, war ich vor dem ganzen Theater bei vielem auch 40 - 80 % im Schnitt im Plus. Das Plus oder Minus einzelner Kauftranchen schaue ich mir nie an. Ich schaue nur die Durchschnittsveränderung an (denn das zeigt Consors an), der Rest ist für mich nicht von Interesse.
    Ob ich insgesamt immer noch im Plus bin weis ich daher auch nicht, interessiert mich aktuell aber auch nicht, da Verkaufen keine Option ist. Sonst habe ich mich einmal im Monat eingeloggt um die Dividenden ins Excel einzutragen, lasse ich grade aber auch.
    Bin ehrlich gesagt froh, dass es mich so kalt lässt, war vorher nicht sicher, ob es so sein wird...

    Eher nicht mit Einzeltiteln. Die Erfahrung hier im Forum hat gezeigt, dass "Neulinge" am Anfang täglich ins Depot schauen und dann so Sachen sagen wie "He Ihr von Finanztip habt mir doch 7% pro Jahr versprochen, ich bin aber im Minus".


    Wenn dann mach Dir jetzt nen ETF Sparplan und parallel ein virtuelles Depot auf boerse.ard.de oder so in dem Du mal die Aktien packst, die Du Dir ansonsten jetzt gekauft hättest. Schau Dir das die nächsten Wochen an und freu Dich dann, dass Du es nicht mit realem Geld gemacht hast.
    Den perfekten Wiedereinstieg wirst Du ohnehin nicht erwischen und das erschlägst Du mit dem Sparplan.


    Wenn Du nach 1-2 Jahren das Gefühl hast, Du hast das Thema Aktien verstanden und da kann das virtuelle Depot Dir echt helfen, dann kannst Du mit Einzeltiteln anfangen, so wahnsinnig schwierig ist das nicht. Da würde ich mir aber ne Zeitschrift wie den Stuttgarter Aktienbrief dazu holen. Mir persönlich hat das immer sehr geholfen. Sonst hat man so gar keinen Plan wo man anfangen soll.

    Versuchen die Emotionen nicht durchkommen zu lassen.

    Ich würde nicht von meinem Plan abweichen.

    oder eben halbieren. Und bei einem 50% Buchverlust braucht man im Anschluss 100% Buchgewinn um auf 0 zu kommen. Freue Dich an Deinem Notgroschen. Gelegenheiten gibt es immer wieder.

    Sehe ich ehrlich gesagt ganz genau so. Den Notgroschen sollte man m.E. unabhängig vom Marktgeschehen nie in Aktien stecken.
    Ich glaube auch, dass der Boden noch nicht erreicht ist. Denn diesmal wird es tatsächlich auch substanzielle, wirtschaftliche Folgen geben, durch Einreiseverbote, Produktivitätsverluste durch Quarantänen etc.


    Die Wirtschaft wird sich erholen, aber wie lange es dauert, kann heute keiner sagen.
    Wenn Du jetzt grade Geld parat hättest, dass Du eh investieren wolltest dann könntest Du es zumindest überlegen, wobei ich wie gesagt einen weiteren Abstieg für wahrscheinlicher halte, als das es jetzt schon wieder aufwärts geht.


    Wenn Du Angst haben solltest "was zu verpassen", dann würde ich in Raten reingehen oder nen ETF Sparplan starten, es gab schon schlechtere Zeitpunkte, aber auch Bessere. Lös Dich von der Vorstellung der Markt verstehen oder sogar schlagen zu wollen :D

    Habe heute BASF, Stryker, Danaher, Coloplast, ADP, Nextera Energy und Novo Nordisk nachgekauft.
    Im Vergleich zu vor 2 Wochen unschlagbar günstig, aber ansich bin ich der Überzeugung, dass da noch einiges kommen wird.
    Jetzt habe ich meine Investtranche fürs Vierteljahr verbraucht und werd mich bis zur nächsten Tranche lieber nicht mehr ins Depot einloggen. :/


    Zum Verkaufen ist es eh zu spät, also was solls...

    Schön, dass hier mal wieder so eifrig diskutiert wird.


    Ganz ehrlich: Auch wenn es makaber klingt ich bin froh, dass jetzt endlich die Korrektur da ist. Jetzt muss ich endlich nicht mehr täglich diese Dirk Müller Grütze von wegen "Morgen ist es soweit" lesen. Der feiert sich doch schon wieder selbst nachdem er 5 Jahre lang fälschlicherweise den Crash prophezeit hat nun endlich seinen Crash hat und daher nicht mehr täglich neu propheten muss.
    Jetzt haben wir ihn endlich und keiner muss mehr täglich überlegen wie er sich dann drauf vorbereitet.


    Ich bin auch beruhigt weil ich tatsächlich komplett investiert geblieben bin und Ende der Woche werde ich nachkaufen. Wieso Ende der Woche? Ich beobachte und versuche mich mal wieder an Markttiming (es geht bestimmt wieder in die Hose :D)


    Aber ich habe ja noch 30 Jahre, da sind die 5-8% die ich vielleicht raushole (wahrscheinlich aber eher danaben liege) nach meinem heutigen Plan Makulatur :thumbup:

    Mal ganz davon abgesehen, dass @Kater.Ka schon richtig geantwortet hat, finde ich es immer ein Frage des gegenseitigen Respekts, dass man sich wenigstens 5 Minuten Mühe macht eine saubere Frage zu formulieren und nicht selbst in nem Einzeiler haarsträubende Fehler einzubauen.
    Ein bischen saubere Sprache und Umgangsformen sollte man schon verwenden, wenn man die Hilfe anderer Menschen möchte :/

    Keine Ahnung welchen §20 Du gelesen hast aber den § 20 Abs. 9 S. 4 EStG gibt es durchaus :)


    Ebenso hat @fredo47 richtig zitiert. Seite 85 bezog sich auf die Seite im Bundessteuerblatt und nicht auf die Seite im BMF Schreiben.


    Aber zu Deiner Frage: Die Verpflichtung ergibt sich aus § 20 Abs. 6 S. 4 EStG iVm. §43a Abs. 3 EStG insb. dem Satz 2.


    2Sie hat unter Berücksichtigung des § 20 Absatz 6 Satz 4 im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen

    Die Steuerdifferenz hat nichts mit Höchstbeträgen o.Ä. zu tun. Bei 74.000,- zvE bist Du in der Beitragsbemessungsgrenze. D.h. Du bezahlst in jedem Fall den Höchstbetrag und der ist immer komplett steuerlich absetzbar, es werden so ca. 5.000,- AN Anteil sein. Bei der PKV kannst Du nur den Teil steuerlich absetzen, der mit der GKV vergleichbar ist, die sog. Basisabsicherung. In Deinem Tarif ist - wenn ich die Berechnung so anschaue - nur ein kleiner Teil stl. absetzbar und der Rest sog. Wahlleistungen. Davon hast Du reichlich, weshalb Du bei einem vergleichbaren Gesamtbeitrag mehr (bessere?) Leistungen hast.


    Aber der absetzbare Betrag ist eben niedriger und daher mehr Lohnsteuer.


    Es wiederholt sich irgendwie immer wieder. Vielerorts wird in die PKV gewechselt weil sie billiger ist oder wie hier wegen irgendwelcher steuerlicher Versprechungen.
    Das ist doch der falsche Ansatz. Eine PKV ist ein Luxusprodukt für die Gesundheit. Das muss man sich leisten können und wollen. Man hat bessere/mehr Leistungen für mehr Geld aber dafür andere Nachteile (Beitragserhöhungen, Diskussionen über Kostenübernahmen etc). Wer bejaht, dass er das Luxusprodukt will, der ist bei der PKV richtig. Derjenige muss es sich aber auch dauerhaft leisten können.


    Ist man sich diesbezüglich unsicher, dann lieber lassen...

    Das findet Ihr erst raus, wenn Ihr den Antrag stellt.


    Genau der Fall ist doch immer gleich. Mann hat hohe Einkünfte, verschiedene Einkunftsarten, zahlt viel voraus. Frau eher weniger, zahlt oft nichts voraus, hat meist Lohnsteuer bei Steuerklasse 5. Dann kommt es zur Trennung.
    Mann zahlt eher nach, Frau bekommt eher ne Erstattung. Es gibt sogar ganze BMF Schreiben wie dann die VZs etc aufgeteilt werden müssen je nach Szenario.
    Ist immer ein riesen Streitpunkt.


    Ich mach Euch n Angebot als alte Forenbuddys. Schickt mir anonymisiert Euren Bescheid, ich teils Euch auf.


    Einmal im Jahr mach ich das für Euch in meiner Freizeit, das spart Euch Zeit und entlastet das Verhältnis zu Eurer Frau :D

    Wieso so kompliziert?
    Wenn Ihr die Steuererklärung korrekt ausgefüllt habt, dann kann jederzeit die Aufteilung der Steuerschuld nach 268 AO vorgenommen/ beantragt werden.
    Dann wird die Steuerschuld genau nach dem Verhältnis der Ehegatten zueinander aufgeteilt aber im Gegensatz zur getrennten Veranlagung trotzdem der Splittingtarif angewandt.
    Kommt sehr oft bei Trennungen vor, kann man aber auch so jederzeit beim Finanzamt beantragen.
    Ein Loch in den Bauch freuen die sich da nicht, aber das Recht hat jeder.


    Wichtig ist aber wie gesagt, dass Einkünfte, Werbungskosten, Sonderausgaben etc korrekt in der Erklärung korrekt aufgeteilt werden, sonst bringts nichts. Gute Steuerprogramme können das übrigens auch...