Sie scheinen mir ein vernünftiger Mensch zu sein, der sich wirklich etwas mit dem Thema beschäftigt hat, daher bemühe ich mich mal meine Auffassung für Sie zu untermauern, normalerweise würde ich dafür ein Honorar verlangen.
Was glauben Sie was in den letzten Monaten darüber diskutiert worden ist. Das BMF hat den entsprechenden Passus mit den Herstellungskosten und der Substanzerweiterung neu gefasst und das als alleiniges Kriterium abgeschafft. Soweit so gut.
Man kann die Rechtsprechung des BFH so interpretieren, man muss allerdings beachten, dass hier zu einem Garten und einer Stützmauer entschieden wurde!!
Die Auslegung des BFH ist so weit gefasst worden, weil auch Instandhaltungen und Renovierungen die zweifelsohne grundsätzlich unter § 35a EStG fallen im Paket ertragsteuerlich zu Herstellungskosten führen können und deswegen (richtigerweise) dieses Kriterium abgeschafft. Daher auch die Korrektur im BMF Schreiben.
Ich weiß auch wieviele sog. "Experten" im Netz das sofort mit wehenden Fahnen als Bekenntnis des BMF zu sämtlichen Anbauten und Neubauten interpretiert haben.
Wenn ich alleine den Namen dieser Lohnsteuervereinstante Christina Georgiadis lese wird mir schlecht. Die schreibt in ihren Artikel Dinge wie "mit Steuerklasse 3 und 5 kann man im Vergleich zu 4/4 Steuern sparen".
Jeder der nur einen Hauch Ahnung von Steuern hat, weiß was für ein ausgemachter Blödsinn das ist!!!
Aber zum Thema zurück: Die ganzen Ausführungen zur BFH Rechtsprechung und der Änderung des BMF Schreibens haben aus meiner Sicht einen großen Haken: im Gesetz steht ganz klar im § 35a EStG "Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen". Jetzt sagen Sie mir wo der NEUBAU (man beachte das Wort "Neu") einer Garage zu einer Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung von irgendetwas führt.
Sie können mir glauben: Wenn Sie als Mandant zu mir kämen und eine Garage gebaut hätten würde ich bis zur letzten Instanz versuchen die § 35a EStG Begünstigung für Sie zu bekommen.
Wenn Sie aber als Mandant zu mir kämen und sagen Sie bauen die Garage nur, wenn ich Ihnen garantiere, dass Sie das auch bei § 35a EStG unterkriegen dann würde ich zu Ihnen sagen "Das kann ich nicht".
Die Rechtslage ist einfach nicht klar und es gibt viele Kommentatoren (Frotscher in Haufe, Littmann/Bitz/Pust), die Anbauten und Garagenneubauten als nicht begünstigt ansehen.
Und jeder meiner Berufskollegen, der einigermaßen klar bei Verstand ist, wird Ihnen ebenso zu Vorsicht raten.