Na dann sind Sie m.E. aber in den Werbungskosten drin. Da es eine abgeschlossene erste Berufsausbildung gibt. Es ist ja durchaus eine staatlich anerkannte Ausbildung mit vorgeschriebenem Lehrplan etc. und einer mehrjährigen Ausbildungsdauer (Streitereien gibt es ja nur bei so Sachen wie der berühmten "Flugbegleiterausbildung", die nur ein paar Monate gehen).
Man darf "Erststudium" nicht so verstehen, dass immer das erste Studium darunter fällt, sondern damit ist gemeint ein Studium, wenn es die allererste Berufsausbildung ist, also bspw. direkt nach dem Abi. Wenn vorher schon eine Ausbildung gemacht wurde ist auch das "erste Mal studieren" direkt unter vorweggenommene Werbungskosten einzugliedern.
Dann haben Sie in den Vorjahren leider viel Geld verschenkt. Da wäre der Gang zum Steuerberater sehr sinnvoll gewesen...