Dafür jetzt Finanztip die Schuld zu geben ist natürlich schon etwas hart, darauf gehe ich mal nicht ein...
Zunächst hoffe ich mal, dass der Bescheid noch keine 4 Wochen alt ist, damit noch ein Einspruch eingelegt werden kann.
Ihr Fall ist gelinde gesagt saublöd gelaufen. Zunächst einmal ist die Aussage des FA Käse, dass Sie einen Mietvertrag brauchen, das stimmt so definitiv nicht. Seit 2014 müssen Sie sich aber nachweislich an den Kosten des Erstwohnsitzes bei den Eltern beteiligen. Hinzu kommt, dass es sich um eine abgeschlossen Wohnung bei den Eltern handeln muss, mit Bad, im Idealfall mit richtiger Küche und separatem Eingang. Ist dem nicht so kann die doppelte HHF nicht angesetzt werden.
Das hätte man mal lieber vorher besprechen sollen, ob man das so erklärt und welche Belege man dazu einreicht. Jjetzt steht das natürlich im Raum und das FA wird nicht mehr ohne weiteres die Pendlerpauschale "schlucken". Normalerweise setzt das FA diese aus Billigkeitsgründen an, hier sind Sie wohl an eine/n Beamten/in gekommen, der es ganz genau nimmt.
Können Sie die Heimfahrten denn irgendwie nachweisen? Zugtickets, Privat PKW mit vielen Kilometern (eventuell durch Werkstattrechnungen belegbar, die notieren die KM oft)?
Ganz so einfach darf man es dem FA nicht machen, Sie hatten ja auch mal vorlesungsfrei und sind deshalb teilweise auch 2-3 mal die Woche nach Hause gefahren.
Solche Dinge müssen in den Einspruch rein, vorher sollte man jedoch abklären, ob man mit dem Einspruch die doppelte HHF oder eine möglichst hohe Pendlerpauschale erreichen will bzw. kann. Dazu müsste man aber wissen, was Sie denn bisher erklärt haben und was das FA schon alles weiß und vor allem, wie die Wohnung bei den Eltern aussieht (nur ein Zimmer oder eine abgeschlossene Wohnung).