Das kann man wie muc schon erwähnt hat, leider nicht so pauschal sagen.
Auch als Nur-Gesellschafter kann man SV frei sein, wenn Lohn gezahlt wird. Die Beteiligung von 50% ist ein gewichtiges Indiz, es kommt jedoch auch auf die Stimmrechtsregelungen im Gesellschaftsvertrag an. Erst jetzt in 2014 sind wieder einige Urteile dazu ergangen. Auch ein Geschäftsführer mit 33,33 % z.B. kann Sv frei sein, wenn im Gesellschaftsvertrag geregelt ist, dass er nur mit seiner Zustimmung oder aus wichtigem Grund abberufen werden kann.
Es gab auch Urteile in dem ein Anteil von nur 25% bestand, aber eine Stimmbindungsabrede bestand, so dass ohne den Gesellschafter keine Entscheidungen getroffen werden konnten. Somit war er auch SV frei.
Genauso wenn der Gesellschaftsvertrag Einstimmigkeit fordert, dann geht nichts ohne alle Gesellschafter und damit sind auch wieder alle SV frei.
Wer mal nur einige Nuancen nachlesen will http://www.iww.de/lgp/archiv/s…ialversicherungsfrei-f622
oder NWB 15/2015 S. 1066.
Um das alles abzuhandeln ist so ein Forum leider der falsche Ort, da muss ein Spezialist ran und selbst der kann es Dir nicht garantieren.
Denn insbesondere in Familien GmbHs wird sich die SV insb. bei einem 52 Jährigen, der vorher lange privat versichert war (mit Recht) mit Händen und Füßen gegen einen neuen Status wehren.
Bei der Übertragung von Anteilen an die Frau muss beachtet werden, dass GmbH Anteile <= 25% nach derzeitiger Rechtslage nicht schenkungsteuerfrei übertragen werden können.
Zudem wäre ich auf Grund der beschriebenen Krankheit vorsichtig. Die PKV zahlt ja auch deutlich mehr als die GKV. Sollte der Wechsel tatsächlich klappen und da habe ich starke Zweifel, dann zahlt die GKV wahrscheinlich längst nicht alles was die PKV aktuell bezahlt. Das könnte ein Pyrrhussieg werden.