Beiträge von RaphaelP

    Gab es früher nicht einmal Einkommensgrenzen für das Kind, die bei Überschreiten zum Wegfall des Kindergeldes geführt haben? ?(


    Ich kann mich ja irren, meine mich aber zu erinnern, während der Ausbildung durch Einspruch die Familienkasse von einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen überzeugt haben zu müssen.

    Die Rechtslage gilt schon eine ganze Weile nicht mehr, glaube 2012 oder so wurde das geändert.


    Bis 18 kriegt es jeder unabhängig vom Einkommen und bis 25, sofern noch in 1. Berufsausbildung auch unabhängig vom Einkommen § 32 Abs. 4 EStG, iVm. § 62, 63 EStG


    Zu 1. kann ich ergänzen, dass eine Heirat keine Rolle spielt. Beispiel:
    https://www.haufe.de/steuern/r…te-kinder_166_217910.html


    3. Ja das Einkommen des Ehegatten wird angerechnet. Da Dein Verdienst nicht ganz schlecht ist für einen Studenten, kann es durchaus sein, dass da was gekürzt wird (es werden dann meines Wissens Eltern und Ehegatte einbezogen). Daher vorher also unbedingt informieren.


    Ein wenig off topic: Bitte nicht falsch verstehen, aber allgemein weis ich ehrlich gesagt nicht ob ich während der Ausbildung (in der Ihr Euch ja offensichtlich beide noch befindet) heiraten würde. Es passiert danach noch so viel, ich würde da erst mal abwarten, bevor ich Fakten schaffe.
    Ich weis, sehr unromantisch diese Sichtweise, aber das Leben schreibt so seine Geschichten....
    Bitte nicht persönlich nehmen, kenne Euch ja gar nicht... 8)

    Ich stimme meinen Vorrednern komplett zu.


    Mal ganz davon abgesehen, dass Ihre Darstellung recht einseitig ist, zahlen hier glaube ich die Wenigsten Depotgebühren und den DAX als Benchmark haben hier glaube ich die Wenigsten. Und diese paar hippen StartUps können morgen pleite sein. Bei den DAX Konzernen sehe ich das Risiko weitaus geringer (ok Wirecard... :whistling: ). Da hab ich gern etwas weniger Traumrendite.


    Im Übrigen verstößt Ihr Post m.E. gegen die Forenregeln unter dem Punkt Eigenwerbung.


    Wer will kann gerne mit Crowdinvesting Glücksspiel betreiben. Ich finde dafür Bwin aber besser geeignet :D

    Ich sehe das wie meine Vorredner. Es geht leider nicht darum Minijobber zu begünstigen. Sondern bei gleicher Arbeitszeit mehr Lohn und somit auch mehr Sozialversicherungsbeiträge zu generieren.


    Leider wird es m.E. dazu führen, dass einige schwarze Schafe unter den Minijob Arbeitgebern weiterhin 450 € zahlen und die Leute dann halt offiziell ein paar Stunden weniger arbeiten.
    Dabei sollte es ja eigentlich u.a. dazu dienen sozialversicherungspflichtige Jobs draus zu machen.


    Man muss aber dazu sagen, dass nicht immer die Arbeitgeber hier das Problem sind.
    Ich muss bei einem 450 € Job bis zu knapp 35% pauschale Abgaben bezahlen, die dem Arbeitnehmer nur marginal zu Gute kommen. Um seine KV muss er sich dann selbst kümmern.
    Bei einem SV pflichtigen Job zahle ich knapp 20%. Ich könnte mit dem selben Arbeitgeberbrutto also auch 500 € brutto zahlen. Dann hätte der Arbeitnehmer ne eigene KV und im Zweifel mehr Rentenpunkte.
    Allerdings hat er dann vielleicht nur 440 € netto (Gleitzone) und das will er nicht.


    Denn den Vorteil der eigenen KV brauchen viele wegen einer bestehenden Familienversicherung vielleicht nicht und wenn die Konstellation so ist, dass es einen gut verdienenden Ehegatten gibt will man auch keinen SV pflichtigen Job weil der das zu versteuernde Familieneinkommen erhöht.

    Lassen Sie sich mit dieser Aussage vom Finanzamt keinesfalls abspeisen. Die ist völlig daneben.


    Erklären Sie es richtig und fügen Ihrer Erklärung die korrekte Abrechnung des Versicherers bei (aus der die Abfindung hoffentlich ersichtlich ist) und weisen auf die falsche elektronische Übermittlung hin. Im Gegensatz zu den Krankenversicherungsbeiträgen ist bei den Renten die elektronische Meldung nicht das Evangelium.


    Sollte das Finanzamt trotzdem falsch veranlagen, kann es sein dass Ihr Fall nur automatisiert bearbeitet wurde. Dann müssen Sie Einspruch einlegen und den Sachverhalt wiederholen. Denn dann beschäftigt sich ein Mensch damit und der wird Ihnen nach Sichtung der Unterlagen Recht geben.


    Alternativ können Sie auf Seite 4 in Zeile 98 des Mantelbogens die 1 setzen. Dann wird der Fall in jedem Fall "manuell" bearbeitet und dann sollte das hoffentlich gleich richtig laufen...

    Nein das hat m.E. keine Auswirkung. Nach § 2c ff. BEEG werden die Überschüsse der Einkünfte über den WK Pauschbetrag genommen. Dies gemindert um die Lohnsteuer gem. Steuerklasse und pauschale Sozialabgaben. Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben und beeinflussen das Kindergeld nicht.
    Sie sehen das auch im offiziellen Elterngeldrechner im Netz. Da wird nur nach Brutto, Steuerklasse und anderer Besteuerungsmerkmale gefragt. Nicht nach individuellen sonstigen steuermindernden Faktoren.
    Sonst müssten ja für jeden Antragsteller individuelle Werbungskosten, Sonderausgaben und sonstige Abzüge ermittelt werden. Das würde den Rahmen etwas sprengen.

    Toll, genau drauf habe ich gewartet, voll off Topic, sorry aber es muss sein:

    der in Ballingszentren

    Was ist das? Könnte DEnglisch sein: Balling = Zusammenballung, von daher fast richtig.

    Insofern besteht kein Leersandsrisiko

    Es gibt da also keinen Sand? Schade.


    Kehren Sie bitte erst mal vor Ihrer eigenen Haustüre. Danke.


    PS: Wer Rechtschreibfehler findet, der darf sie behalten.

    @RaphaelP Wundere mich ein wenig über die Frage, da ich meine mich zu erinnern, dass Du Einzelaktien hast,


    Ich habe nichts gegen Beimischungen. Die Frage ist nur bei Sektor-ETF, ob man schnell genug den Sprung in einen Sektor Modetrend hinein und wieder hinaus schafft. Wenn man mal so sagt dass 2016 IoT, 2017 Blockchain, 2018 Cannabis, 2019 Security (?) Thema sind dann gibt es eben auch Indizes, Fonds und Zertifikate dafür. Schaut man sich die ETF an so war die Performance für die ersten drei Themen nicht so toll.


    Vielleicht dann doch eher Momentum.

    Ja ich habe hauptsächlich Einzelaktien, aber gut 15% meines Depots sind auch ETFs. Ich hatte immer ETFs und werde auch immer welche haben. Habe ich auch immer geschrieben, da hast Du Dich wohl nur lückenhaft erinnert :)
    Aber was das Momentum Argument angeht hast Du m.E. Recht, ist gegen meinen grundsätzlichen buy and hold Ansatz.


    @Schwachzocker was hast Du gegen "was haltet Ihr von- Fragen"? Ich fand dieses Forum immer ganz gut geeignet um über gewisse Dinge diskutieren und sich Input holen zu können. Schade, dass Du es anders siehst...
    Deine Antwort hat mir aber weitergeholfen, danke ;)

    Außerdem ist der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsmakler und auch noch Geschäftsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins.

    In jedem Fall auch breit diversifiziert :D


    Ich frage mich vielmehr ob ein Nischen-Immobilienfonds etwas für den kleinen Privatanleger ist.


    Und was mir überhaupt nicht einleuchtet ist, wieso ein Fonds, der ne Bundeswehrbaracke kauft, saniert und wieder verkaufen will keinen Verlust machen kann. Weil das Objekt immer seine Kauf und Sanierungskosten wieder einspielt? Als ob es dafür eine Garantie gebe...


    Außerdem sind Objekte, die für Versorgungswerke, Pensionsvereine und sonstige große Spieler gedacht sind ja selten auch für den Privatanleger mit seinen 10.000 € Erspartem oder 200 € Rate gedacht bzw. überhaupt offen.
    Das ist doch - sorry - im Leben kein Basisinvest... :S

    Hallo zusammen,
    was haltet Ihr von der Beimischung von spezialisierten ETFs im Portfolio?


    Aufmerksam geworfen bin ich durch einen Artikel in Börse Ard auf die Cyber Security ETFs. https://boerse.ard.de/anlagest…end-cybersecurity100.html


    Geht es nicht dem grundsätzlichen ETF Gedanken zugegen in sowas zu investieren oder ist es statt in den X-ten ETF auf den MSCI zu investoeren nicht sinnvoll einen gewissen Teil in solche "Wachstumsbranchen" zu stecken? Ich persönlich werde es nicht machen, ist für mich ähnlich wie ein EM ETF, davon halte ich mich auch fern. Aber vielleicht seht Ihr das ja anders? (Glücksspiel? :D)

    Ich finde solche Effekte wie den bei wirecard ja immer eine hervorragende Gelegenheit um über Börsenpsychologie zu diskutieren.


    Ich habe die Aktie selbst nicht im Depot (weil ich u.a. Mastercard habe und es ein DAX Unternehmen ist) doch ansich habe ich die Aktie immer für einen soliden Titel gehalten, weil ich die Branche ansich im Wachstum sehe und wirecard als europäischen Vertreter auch noch erhebliches Wachstum zutraue. Beim letzten stärken Kursrückgang wäre ich auch fast eingestiegen, die Dividendenrendite war mir aber erheblich zu niedrig.


    Nun hatten wir ja alleine die letzten Tage und auch Ende letztes Jahr ein paar krasse Kurseffekte innerhalb kurzer Zeit, wobei ja angeblich fake news der Grund des Letzten sein könnten.


    Wie seht Ihr das? Kann man ansich gut aufgestellte Firmen mit so etwas wirklich so stark ruinieren? Könnten wirklich short seller so etwas veranlasst haben, wie es teilweise vermutet wird?
    Oder ist das ein schlechtes Zeichen für einen Titel, wenn ihm solche Dinge so extrem zusetzen? Warum bewegen solche Neuigkeiten offensichtlich Anleger zu Hauf der Aktie den Laufpass zu geben?


    Sollte man jetzt nicht einsteigen (Glücksspiel oder gute Gelegenheit?) oder lieber Angst davor haben ins fallende Messer zu greifen?

    Naja @muc Du weisst ja, dass ich genau Deinen Ansatz habe, allerdings mag @Oekonom den Brandmaier nicht, da diskutiere ich auch immer gerne mit ihm :)


    Du darfst halt eines m.E. nicht vergessen. Das selber Einzeltitel kaufen und selbst diversifizieren funktioniert halt auch nur mit einer gewissen Kapitalausstattung. Wenn Du sagen wir mal 100-200 € pro Monat hast um sie ohne schlecht zu schlafen in den Kapitalmarkt zu stecken, kannst Du das mit selbst diversifizieren zunächst vergessen.
    Das macht wegen der Gebühren etc erst bei anderen Beträgen Sinn. Oder willst Du jeden Monat für 100 € Nestle kaufen?


    Auch für Leute die "blank" an das Thema Aktien dran gehen und/oder kleine Monatsraten zur Verfügung haben, sind ETFs doch wie geschaffen. Und wenn man dann mal 2-3 Jahre einbezahlt und Erfahrung mit dem Kapitalmarkt gesammelt hat (vorausgesetzt es interessiert einen), dann kann man doch seine ETFs in Einzeltitel umschichten, wenn man will.


    Jetzt hat uns halt der TE eine wichtige Info vorenthalten, nämlich was er entweder als Einmalbetrag und/oder monatlich investieren kann.
    Das wäre eine interessante Zusatzinfo um das ein wenig beurteilen zu können.

    Das hängt davon ab, wieso das Arbeitsverhältnis innerhalb der Schutzfrist enden wird.


    Wurde es zulässigerweise gekündigt was bei Schwangeren eher selten sein sollte? Dann zahlt die gesetzliche Krankenkasse quasi den Arbeitgeberzuschuss mit.


    Oder endete es wegen Befristung? Dann bekommen Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengelds von der gesetzlichen KV.


    Alles nach zu lesen in § 24i SGB 5.


    Das Elterngeld schliesst dann an das Mutterschaftsgeld an und wird nach dem Einkommen der 12 Monate vor Entbindung berechnet. Da Ihr Arbeitsverhältnis ja offensichtlich während der Mutterschutzfrist endet sollte die Kündigung daher darauf keine Auswirkung haben.

    Also das sind alles Sachen, die steuerpflichtig sind, weil sie entweder pauschal bezahlt werden oder höher als der steuerfreie Satz lt. EStG sind. Ich nehme an auf Ihrer Lohnabrechnung steht unten auch immer das Steuerbrutto. Daran können Sie sich orientieren. Ausser es ist klar eine reine (steuerpflichtige) Einmalzahlung.

    Ja nun dass man nicht völlig blind auf Ewig hält ist ja auch eine andere Geschichte, da gebe ich Dir Recht.
    Deutsche Bank, General Electric, H&M oder EON sind gute Beispiele weil sie auch aus dem allgemeinen Indextrend negativ ausbrechen.


    Was ich eingangs eher meinte mit "Nachkaufen" aber zugegebenermassen nicht sauber formuliert habe ist, dass wenn wir einen allgemeinen Rücksetzer haben, sagen wir um 15% im DOW. Warum soll ich dann nicht einen Titel, der im gleichen Maße oder sogar geringer (sagen wir 10%) runter gegangen ist nachkaufen, wenn der Konzern ansich gut dasteht und/oder eine vernünftige Dividende zahlt?
    Weil den perfekten Aus- und Wiedereinstiegszeitpunkt erwische zumindest ich sowieso nicht...
    Ist das aus Eurer Sicht so glücksspielmässig??


    Für mich ist es eher stressfrei.

    L steht für laufende Zahlung im steuerlichen Sinne
    S für sozialversicherungspflichtig
    G für Bestandteil des Gesamtbrutto


    Damit zählen diese Zulagen für die Berechnung mit, da sie regelmäßig gezahlt werden und steuerpflichtig sind § 2 Abs. 1 Nr. 1 BEEG
    Daran ändert der Mutterschutzlohn nichts, denn er ist wie im Falle einer normalen Erkrankung nur die Weiterzahlung des "normalen" Lohns.


    Für den Arbeitgeber ist das Beschäftigungsverbot sogar "besser" als eine "normale" Krankschreibung, denn dann bekommt der kompletten Lohn und den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung von der Krankenkasse erstattet §1 Abs. 2 Nr. 2 AAG

    Eine Lösung wäre je nach Wert der Immobilie und Eigentumsverhältnissen (400.000 € oder 800.000 € Freibetrag), dass beim Eigentum von nur einem Elternteil dieser zunächst die Hälfte auf den anderen überträgt und dann erst jeder seinen Teil an Sie übergibt.


    Oder falls vorhanden Sie ein Darlehen übernehmen.


    Ein Nießbrauchsvorbehalt oder lebenslanges Wohnrecht scheidet aus, ausser Ihre Eltern ziehen selbst ein.