Beiträge von RaphaelP

    Ich kapiere nicht wo hier von Glücksspiel und Daddelei die Rede ist.


    Was hat buy & hold bei einem breit diversifizierten Depot mit Daddeln oder Glücksspiel zu tun?


    Sich als Privatperson irgendwelche Marktprognosen selbst herzuleiten, kann auf Grund empirischer Überlegungen im gewissen Rahmen fundiert sein, allerdings kann der Markt dann doch etwas anderes machen, allein schon durch die psychologische Komponente.


    Es gibt ja verschiedene Untersuchungen zu buy & hold im Vergleich zur ständigen Umschichterei. Das ist aber auch wieder vergangenheitsbezogen.
    Leider habe ich trotzdem meine Glaskugel gerade verlegt. Wenn Ihr eine habt, dann Glückwunsch!

    Ich benutze von Betufswegen natürlich kein WISO aber ich bezweifle mal, dass man einfach so mit WISO seine Belege abrufen kann. Das wäre ja eine Katastrophe hinsichtlich Steuergeheimnis. Man wird entdweder eine entsprechende Elster Registrierung für sich selbst brauchen oder was anderes vergleichbares. Und das erfordert immer eine Registrierung oder Freischaltung in irgendeiner Form...

    Ich werfe mal eine andere "bahnbrechende" Theorie in den Raum:


    Wenn ich Einzeltitel kaufe, dann weil ich die Titel gut finde. Etwa weil ich die Produkte selbst kaufe (bspw. Nestle, Procter&Gamble, Unilever, Starbucks, McDonalds, Coca Cola usw) oder weil ich denke, dass die Firma bei ihren Produkten oder Dienstleistungen Weltmarktmässig gut dasteht (Mastercard, Intel, Stryker), ich hoffe ich brauche nie ein Stryker Produkt ;)


    Wenn ich nach dieser Denke also ein Unternehmen gut finde und von ihm überzeugt bin, dann kaufe ich zu einem Kurs x weil ich denke dass da in Zukunft noch mehr geht. Dann sollte ich bei einem Rücksetzer ja eher die günstige Nachkaufgelegenheit sehen und mich freuen, dass ich günstiger dran komme (bspw. derzeit BASF, Johnson & Johnson).


    Das ist meine persönliche Meinung, kann aber auch schief gehen wie uns die Deutsche Bank derzeit eindrucksvoll beweist...

    Ja der Link ist gut, danke.


    Extreme sind nie gut und jeder Tag ist Kauftag und morgen ist der Crash ist beides wahrscheinlich ein Extrem dem man nicht blind folgen sollte. Eher eine Frage ob man lieber Optimist oder Pessimist ist... Ich finde jeder Tag ist Kauftag mutiger. Da muss man kritikfähiger sein, als wenn man einfach jeden Tag vor dem Crash warnt.


    Ich finde die Schlussfolgerung im Artikel nur wieder interessant.... ETF sind das Beste... Ist das nicht auch irgendwie wieder zu einfach?

    @Altsachse Was Deine Sicht der Dinge angeht bist Du da auch für Dein Alter eine absolut erfreuliche Ausnahme :)
    Denn Du beweist in Reinform, dass der Kapitalmarkt eben nicht nur etwas für "Junge" und "Reiche" ist.


    Aber zurück zum Topic:


    Ich finde wenn das Gespräch darauf kommt, kann man gerne sagen wie man es sieht und auch diskutieren. Ich habe mir ein paar Charts und andere Sachen auf dem Smartphone parat gelegt um meine "Thesen" zu untermauern und empfehle dann auch gerne Bücher oder Musterdepots.


    Das Echo ist zweigeteilt. Ich habe schon Leute Feuer und Flamme werden sehen und andere bezeichnen mich mit meinem echt langweiligen Depot (P&G, Stryker, McDonalds, EcoLab, Danaher, Nestle ua.) noch immer als "Zocker", obwohl ich bis auf seeeehr wenige Ausnahmen noch nie verkauft habe.

    SEO ist halt etwas was auch sehr davon abhängt, was die Konkurrenz derselben Branche in räumlicher Nähe macht. Wenn die wenig machen, dann reicht etwas onpage SEO in jedem Fall. AdWords und all dieser Kram sind teuer und bringen ohne onpage Optimierung wenig bis gar nichts.


    Werbung mit SEO machen viele, aber oft es ist viel zu teuer.


    Ich würde immer versuchen jemand aus der räumlichen Nähe zu nehmen. Ist der Raum München denn Ihr Einzugsgebiet?

    Ja der Steuerpflichtige kann auch selbst die Änderung nach § 164 AO beantragen. Bei § 164 AO ist der gesamte Bescheid offen. In § 164 Abs. 2 S. 2 EStG:


    "Der Steuerpflichtige kann die Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung jederzeit beantragen."


    Aber Vorsicht, der Vorbehalt der Nachprüfung entfällt automatisch, wenn Festsetzungsverjährung eintritt, also nach 4 Jahren. Dies bekommt man im Gegensatz zu einer Aufhebung von Finanzamtsseite her, die ein Verwaltungsakt ist, nicht mitgeteilt, sondern muss selbst darauf achten, wenn man noch etwas nachzumelden hat.
    Ansonsten wird der Bescheid durch Zeitablauf rechtskräftig.


    Bei einem Einspruch ist auch der gesamte Bescheid offen, aber er kann dafür durch Zeitablauf nicht ohne weiteres bestandskräftig werden, sondern nur, wenn abgeholfen wird oder er rechtskräftig abgelehnt wird. Außerdem darf das Finanzamt bei einem Einspruch nicht ohne Möglichkeit der Rücknahme "verbösern" also einen schlechter stellen wie vor dem Einspruch, während es bei § 164 AO jederzeit zu Ungunsten ändern darf.

    Aber das sollte vielleicht besser jemand vom Fach erklären. Vielleicht RaphaelP?

    Danke für die Blumen :D


    Ihr Zwei habt das aber schon wunderbar zusammengefasst. Ich kann dazu nichts mehr ergänzen :)


    Leider hält sich beim Großteil der Bevölkerung sehr hartnäckig der Aberglaube, dass man durch Steuerklassenwahl Steuern sparen kann. Das kann man nicht, es ist genau wie von Euch beschrieben. Die Steuer hängt immer von den Einkünften ab und nie von der Steuerklasse.


    Nur bei Elterngeld, Krankengeld, Beschäftigungsverbot etc kann es einen Unterschied machen. Das musst man aber meist mit größerem Vorlauf planen...

    Also zum Thema Grunderwerbsteuer gibt es nur zu sagen, dass nach § 3 Nr. 6 GrEStG der Erwerb von den Eltern Grunderwerbsteuerfrei ist.



    Von der Besteuerung sind ausgenommen:

    "6.
    der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erloschen ist. Den Abkömmlingen stehen die Stiefkinder gleich. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen stehen deren Ehegatten oder deren Lebenspartner gleich;"


    Bzgl. der Übertragung gäbe es verschiedene Möglichkeiten, nur 3 davon als Beispiel:


    1. Ihre Eltern schenken Ihnen die Wohnung, behalten sich aber ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vor, sprich erhalten bis zum Tode beider die Mieterträge. So haben sie regelmäßige Einkünfte und Sie die Wohnung.
    2.Ihre Eltern verkaufen Ihnen die Wohnung zum Marktwert und Sie nehmen ein Darlehen dafür auf. So haben die beiden die Liquidität und Sie das Eigentum und entsprechenden Zinsaufwand als Werbungskosten. Die Grundschuld und etwas Eigenkapital sollten eine Finanzierung ermöglichen. Einkommensteuer entsteht bei Besitzzeit von mehr als 10 Jahren auch nicht.
    3. Die Eltern verkaufen ihr Haus, ziehen in die Wohnung und schenken Ihnen diese und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht. So haben die beiden eine hohe Liquidität und ein lebenslanges Wohnrecht und Sie einen niedrigen Schenkungswert, da das lebenslange Wohnrecht dem Wert der Wohnung gegengerechnet wird.

    Ich sehe es wie @muc


    Es ist eine Diversifikationsfrage. Habe ich schon viel im Kapitalmarkt investiert? Dann spricht etwas dafür es als konservative Anlage zu sehen. Denn die Dynamisierung darf man nicht außer acht lassen. Dadurch steigt die Rendite auf ein interessantes Niveau + eventueller Steuerbonus in den Einzahlungsjahren.


    Dagegen spricht die "volle" Besteuerung und die mangelnde Flexibilität. Anders wie Aktien oder einen Fonds kann ich das Guthaben halt nicht einfach "versilbern" sondern muss auf Gedeih und Verderb die Rente nehmen. Quasi vergleichbar mit einer Aktie, die man nicht mehr verkaufen kann sondern dafür eine lebenslange Dividende bekommt.
    Die Frage ist ja auch, ob ein Ehegatte vorhanden ist, der ggfs. von einer Witwenrenten profitieren würde.


    Wie man sieht kann man es also nicht nur nach Rendite sehen sondern muss auch die Softfacts kennen.

    Vorsicht @muc , durch diese Gestaltung erreichst Du das Ziel nicht, denn dann hast Du eine klassische Betriebsaufspatung und die Einliegerwohnung wird trotzdem Betriebsvermögen.


    Wenn dann müsste eine Teilungserklärung her und die Wohnung der Ehefrau, Partnerin, Kinder oder sonst wem gehören.


    Ansonsten haben Sie das richtig gesehen @Keishadow. Bei der von Ihnen beschriebenen Situation wird die Wohnung notwendiges Betriebsvermögen sein, außer die Wohnung wäre unter 20.500,- € wert (§8 EStDV), was ich kaum glauben kann.
    Dadurch müssen Sie abschreiben, können alle Kosten absetzen aber haben genau die Thematik, dass im Falle eines Buchwertes von 40.000 € und eines anteiligen Verkaufs- oder Entnahmewertes von 100.000 €, ein Gewinn von 60.000 € entstehen würde.
    Wenn Sie dann aber über 55 sind, bekommen Sie ja den Freibetrag und den besonderen Steuersatz nach § 16 EStG.


    Umgehen könnten Sie das Ganze wie gesagt nur, wenn Ihnen jemand den Teil vermietet. Dann wäre es Privatvermögen und nach 10 Jahren steuerfrei veräußerbar § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

    Zum Thema der Crash "muss" bald kommen, habe ich im Leitartikel vom letzten Brandmaier Heft etwas lustiges gelesen (frei zitiert):


    Und zwar spricht man wohl vom Ende einer Hausse bzw. einem Bärenmarkt, wenn der S&P mindestens 20% korrigiert.


    https://investorenausbildung.d…-baerenmarkt-vorbereiten/
    https://www.att-trading.com/trading-wiki/boerse/hausse



    Der S&P hat 2011 wohl um 19,5% nach unten korrigiert. Lt. Wikipedia waren es am 3.10.2011 19,4% Minus. Nur weil damals also 0,5% bzw. 0,6% Verlust gefehlt haben, haben wir also die wohl längste Hausse aller Zeiten.
    Ansonsten wäre die Hausse schon vor knapp 7 Jahren um gewesen und die jetzige Stärkephase wäre gerade mal höchstens durchschnittlich.


    Dieses Argument der Untergangspropheten ist also so naja...

    Boah kannst Du jetzt bitte mal damit aufhören die Leute anzupissen, die nicht 100% Deine Meinung vertreten?


    Ich habe den Artikel gerade deswegen zur Diskussion gestellt, weil ich die Meinung dort eben nicht oder nur in Auszügen teile. Das habe ich auch kund getan. Vielleicht habe ich Dir das zu wenig explizit ausgedrückt. Ich muss doch die Meinungen, der Artikel, die ich verlinke nicht teilen?? Deshalb stellt man sowas zur Diskussion.
    Ich habe selbst genug und schon lange ETFs und gelernt cool zu bleiben.


    Und wenn ich etwas glaube (glauben heisst bekanntlich nicht wissen, dann lass mir meinen "Glauben" doch). Deshalb verwende ich den Begriff "glauben" (Subjektiv).
    Ich habe Deinen Link mit der Gegenposition im Übrigen nicht geliked, weil ich ihn falsch finde. Willst Du wohl nicht sehen.
    Mit Deinen persönlichen Anfeindungen erreichst Du nur, dass man keine Lust mehr hat Artikel zu verlinken...


    Und sowas ist nicht gerade förderlich für so ein Forum.
    Und da mir das jetzt zu sehr off Topic wird, werde ich dazu auch nichts mehr sagen.