Beiträge von RaphaelP

    Nein. Die Kinderbetreuungskosten müssen dann um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gemindert werden.


    Beispiel mit Ihren Zahlen: Die tatsächlichen Kosten ohne Verpflegung betragen Euro 3.000,- €. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 800,- €. Also kann der Steuerpflichtige noch 2.200,- € absetzen. Wie hoch daraus die Ersparnis ist, hängt wiederum vom persönlichen Steuersatz ab.


    Da nur 2/3 des Restbetrags absetzbar sind, müssten im o.g. Fall dann 2/3 von 2.200,- € = 1.467,- € im Steuerbescheid auftauchen.

    Ich habe in einem anderen Beitrag schon erwähnt, dass nach Meinung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen die Kapitalabfindung aus einer privaten Rentenversicherung gem. des BSG Urteils aus 2010 schon beitragspflichtig ist.


    Lt. diesem Link gkv-spitzenverband.de/media/do…nnahmekatalog_240SGBV.pdf


    auf Seite 13 gilt die (teilweise) Beitragsfreiheit nur für die Kapitalleistung einer Kapitallebensversicherung im Erlebensfall.
    Für die direkt danach aufgeführte Kapitalwahl bei einer privaten Rentenversicherung gilt Beitragspflicht gem. dieses BSG Urteils aus 2010. Ich kenne auch kein neueres Urteil.


    Die Verlautbarungen des Verbandes sind zwar nur eine Verwaltungsanweisung, binden also nicht die Gerichte. Sehr wohl aber die Kassen. Und da das Urteil aus 2010 m.E. sehr eindeutig ist, bin ich hinsichtlich der Erfolgsaussichten auf dem Rechtsweg zumindest auf den ersten Blick skeptisch.
    Wäre gespannt auf die Einschätzung eines fachkundigen Anwalts, mein Fachgebiet ist das leider nicht...

    Hallo
    es gibt hierzu ein BMF Schreiben in dem die Details genauer beschrieben werden.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2


    Der von Ihnen geschilderte Fall sollte unter Rz 64g geregelt sein.


    Das Beispiel ist zwar mit der vollen Steuerpflicht gerechnet, statt den 50% aber wenn ich das weiter überlege müsste es so sein, dass bei 100.000 € Ertrag zunächst einmal nur 50% steuerpflichtig sind also 50.000 € und von diesen 50.000 € wieder 15% steuerfrei sind. Also nochmal 7.500 €.


    Der zu versteuernde Teil sind m.E. somit 42.500 €.


    Aber die Frage ist tatsächlich interessant und so bisher nirgends in einem offiziellen Beispiel erwähnt.

    Sind Sie da wirklich sicher?





    Lt. diesem Link https://www.gkv-spitzenverband…nnahmekatalog_240SGBV.pdf


    auf Seite 13 gilt das nur für die Kapitalleistung einer Kapitallebensversicherung im Erlebensfall.
    Für die direkt danach aufgeführte Kapitalwahl bei einer privaten Rentenversicherung gilt Beitragspflicht gem. dieses BSG Urteils aus 2010. Ich kenne auch kein Neueres.


    Wo ich mir nicht so ganz sicher bin, ist ob ein zusätzlicher Beitrag entstehen kann, wenn man schon ohne die Versicherungsauszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (was ja vorliegend sein könnte). Kann dann dadurch der Beitrag höher ausfallen als monatliche Höchstbetrag. Ich würde sagen nein, weis es jemand sicher?


    Aber die Ausgangsfrage würde ich so beantworten, dass immer der Status im Auszahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Somit würde dadurch kein höherer Beitrag entstehen, da Sie in dem Moment Pflichtmitglied wären.


    Was wäre wenn der Status später wegfällt ist tricky. Ich hätte aber mal gesagt, dadurch, dass man dann wieder jedes Jahr diesen Bogen ausfüllt, wenn man nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und da nach Einkünften im aktuellen Jahr gefragt wird bzw. dann auch auf den Steuerbescheid Bezug genommen wird, wäre in beiden Fällen eine alte Einmalauszahlung nicht mehr anzugeben (weder steuerlich, weil es im Auszahlungsjahr relevant ist, noch von der Sozialversicherung her).
    Sachlich "gerecht" im Vergleich zu einen permanent freiwilligen Mitglied wäre das aber nicht...


    Ich finde aber auch die Unterscheidung in freiwilliges Mitglied und Pflichtmitglied in diesem Fall nicht gerecht. Nur kommt man da mit subjektiven Einschätzungen leider nicht weiter.

    Ja ist ne tolle Sache, wenn meine Frau nicht in 75% der Fälle meinen Schlüssel nehmen würde und dann zu faul wäre wieder hoch zu laufen und ihren zu holen sobald es ihr unten auffällt.
    Wenn sie dann wenigstens den Memory deaktivieren würde, damit er sich beim nächsten Mal wieder auf mich einstellt, aber nein das vergisst man auch und dann ist der Schlüssel beim Aussteigen auch auf sie programmiert :S


    @chris2702 es ist schlussendlich der A6 geworden. Ich habe lange auf den Passat Alltrack gesetzt, aber nachdem dieses Jahr der neue A6 kommt habe ich Mitte letzten Jahres so einen hohen Rabatt auf den A6 bekommen, dass der ausstattungsbereinigte Unterschied 6.000 € netto war. Und das waren mir die 4 Ringe wert.


    Es gab aber schon 1-2 Momente in denen ich mir den größeren Kofferraum des Superb gewünscht habe, denn das A6 Design kostet viel Kofferraum. Auch der Fonds ist etwas enger.

    Ich würde ehrlich gesagt sagen, dass Sie das Thema gar nicht betrifft, wenn es sich wirklich um eine private Rentenversicherung handelt, die nicht durch Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzahlungen gespeist wurde, dann wurde die doch schon aus dem versteuerten Netto bezahlt.
    Dann darf auch die gesetzliche KV die Hand nicht mehr aufhalten.


    Falls jemand anderer Meinung ist, kann er es gerne kund tun, ich habe gerade nicht die Muse es im Detail nachzulesen.


    Aber hier nochmal § 229 SGB V
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html


    Unter nichts davon fällt die private Rente.


    Eine Kasse hat es mal über eine Hintertür bei einer über ein Versorgungswerk vermittelten privaten Rentenversicherung versucht und ist auch gescheitert:


    https://rentenbescheid24.de/ke…itraege-bei-privatrenten/

    Also ich finde der Autokauf ist ein sehr emotionales Thema, nur mit rationalen Argumenten komme zumindest ich hier selten weiter.


    Von bis ist da wirklich alles drin und es ist nicht nur immer eine Frage der sicherheitsrelevanten Ausstattung.


    Ich nehme mal das für mich im Sommer letzten Jahres bestimmende Thema des Familienkombis heraus (also absoluter Erstwagen):
    Was ein Audi A6 bietet, bietet auch ein VW Passat, bietet auch ein Skoda Superb und bietet wohl auch ein Renault Talisman oder Peugeot 508. Sie alle haben die relevanten Sicherheitssysteme (manche Serienmäßig, manche als günstiges Paket, manche als teures Extra). Alle bieten viel Kofferraum und Platz im Fond.
    Die Wertigkeit der Innenmaterialien ist allerdings eklatant verschieden. Über Design und Motorenpalette kann man natürlich streiten. Auch ob man eine Automatik oder Allrad "braucht".


    Ich bin jemand für den es keinen Sinn macht den Preis das Basismodells zu vergleichen, sondern immer mit vergleichbarer Ausstattung. Beim reinen Preis-/Leistungsverhältnis hätte da nach meiner Gewichtung der Skoda Superb das Rennen gemacht.
    Er ist es aus verschiedenen subjektiven Gründen nicht geworden :D


    Allerdings muss ich sagen, dass ich manchmal denke ich hätte es machen sollen, weil meine Kinder (4,5 und 1,5) nicht einsehen, wieso ein Auto kein reiner Gebrauchsgegenstand sein soll :P
    Ich muss aber auch dazu sagen, dass meine Frau noch einen 7 Jahre alten Tiguan hat mit dem Sie den meisten "Kinderkram" erledigt. Den großen Kombi nutze ich betrieblich und für Urlaubsfahrten bzw. mal für Wochenendausflüge. Wenn ich durch das Fahrtenbuch nicht einen gewissen Teil meiner Kosten "absetzen" hätte können, wäre die Entscheidung vielleicht anders ausgefallen. Wir freuen uns z.B. auch sehr über die elektrischen Memorysitze (mit Spiegelverstellung), denn ich bin 1,86 und meine Frau 1,60. "Gebraucht" hätte man das aber natürlich nicht.


    Als Fazit muss ich sagen, dass ich mich immer wieder freue das für mich vom Design her schönste Auto genommen zu haben und finde, wenn man es sich leisten kann sollte man das Auto nehmen, dass einem am besten gefällt (Innen, Außen und von der Probefahrt her).
    Insb. wenn man viel fährt (obwohl: ich fahre unter 10.000km im Jahr, weil ich 1 Min von meinem Büro wohne) sollte man hier nicht sparen. Fährt man auch hier viel finde ich das Argument zählt doppelt. Man hat es so lange und nutzt es so oft, da ist der Unterschied einfach immer präsent und wenn er nur subjektiver Natur (Geschmackssache) ist.


    Ich habe dafür noch nie einen Boss Anzug besessen. Ich trage immer S. Oliver, weil ich den Unterschied vom Design her absolut nicht sehe, mir S. Oliver besser passt und er nicht mal die Hälfte kostet.
    Das sieht dafür sicher manch anderer Anzugträger anders :whistling:

    Insoweit wäre vielleicht ein Sparplan auch eine gute Wahl. Jeden Monat 50 Euro ansparen und (wie RaphaelP) darauf hoffen und vertrauen, dass es langfristig von links unten nach rechts oben geht:

    Das klingt so als wäre ich der Inbegriff des naiven und undifferenzierten Anlegers :D


    Spaß beiseite:
    Ich stehe voll dazu. Ich habe meine Sparpläne (allerdings mehr als 50 €), Tagesgeld- und Riesterdaueraufträge (für meine Frau) am Laufen und kaufe dann immer wieder Einzeltitel nach und oder dazu. Ich habe dabei Sachen, die mir immer viel Freude machten wie McDonalds, Stryker und Danaher (alle trotz Dollar/Euro Misere) aber auch Sachen, die lange nicht so gut liefen wie General Mills oder Procter & Gamble (früher war die super).
    Ich achte dabei eben auf Länder- und Branchenmix und/oder ob ich die Produkte selbst regelmäßig kaufe und habe es bisher von einigen Experimenten am Anfang auch durchgehalten nichts zu verkaufen. Weder als es super war noch als es beschissen war. Manchmal ist es auch einfach Glück, habe letztes Jahr Gott sei Dank die Finger von General Electric und H&M gelassen...


    Ich bin aber von den Unternehmer, "die ich habe" komplett überzeugt und daher ist es mir zu blöd immer auf günstige Kurse, Ausstiegssignale etc. zu schielen. Es macht mir auch einfach keinen Spaß Charttechnik, Marktstatistiken, Linien etc anzuschauen, daher versuche ich es erst gar nicht. Die Gelassenheit habe ich aber auch erst lernen müssen.


    Das liegt aber vielleicht auch daran, dass ich schlicht keine Zeit dafür habe. Ich bin schon froh, wenn ich alle 14 Tage meine Super Illu ( @Oekonom da ist unser Insider ;) ) komplett lesen kann...


    Ich werde jetzt 37 und mein Anlagehorizont ist entsprechend lange. Der Großteil meines Geldes ist in meinem Unternehmen gebunden und die Börse ist für mich ein interessanter Nebenkriegsschauplatz. Ich informiere mich gerne über Unternehmen und deren Produkte aber ich habe keine Zeit und keine Lust und vor allem keine Freude daran mir jede Linie, Chart oder Option anzuschauen und daher ist diese Strategie für mich die 98% richtige. Ich verschenke damit sicherlich Rendite, aber ich schlafe gut und es ist für mich der entspanntere Weg.


    Mich faszinieren Leute wie @Kater.Ka und @Oekonom , die das gut können und hierzu wirklich kluge Sachen können (keine Ironie). Und die Sachen, die hier geschrieben werden leuchten mir auch alle ein.


    Aber um wieder zum Topic zu kommen:


    Wir hatten hier schon die Threads mit "He, doofes Finanztip, ich habe im Januar ETFs gekauft und im März habe ich ja noch gar nicht die von Euch versprochenen 10% Rendite"...
    Wer da sofort Druck und Unmut bei <5 Jahren verspürt und jeden Tag ins Depot glotzt und sich dadurch selbst in den Wahnsinn treibt der muss beim Tages/Festgeld bleiben oder beim Sparbuch. Es ist für Euch und die Leute die das dann hier lesen müssen das Beste.
    Ansonsten lasst doch bitte jeden seine (wenn auch langweilige und naive) Strategie verfolgen :)


    Over & out

    Ein Gerichtsurteil ist leider keine neue Tatsache im Sinne der AO. Sondern nur Sachverhalte und Tatsachen die zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt waren. Beispiel: Überschreitung der drei Objekt Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel in 2017 durch den 4. Verkauf. Wurde in 2015 das 1. Objekt verkauft ist das aus Sicht von 2015 eine neue Tatsache und daher muss 2015 geändert werden.


    Wenn jedes Urteil eine neue Tatsache wäre, hätte die Finanzverwaltung viel zu tun und müsste jedes Jahr zigtausende Bescheide ändern. Da hätte man niemals Rechtssicherheit. Wäre ja auch anders herum für die Steuerzahler immer ein Risiko.


    Das ist eines der Dinge die den Beruf des Steuerberaters schwierig macht. Man muss immer die anhängigen Verfahren kennen und wenn das Verfahren einen Mandanten betreffen könnte den Bescheid durch Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren offen halten.
    Macht man es wie in Ihrem Fall nicht und der Mandant hätte vom Urteil profitiert hätte man einen Haftungsfall.


    Wenn Sie also Ihre Bescheide nicht offen gehalten haben oder sie durch 164 AO offen sind dann geht da leider nichts mehr. Ausser ihr Sachbearbeiter pennt komplett. Halte ich aber für sehr unwahrscheinlich...

    Das FA wird das wohl ablehnen und zwar m.E. zu Recht.


    Der Kinderfreibetrag wird deshalb nicht übertragen weil der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht durch die Betreuung nachkommt.
    Der BEA Freibetrag ist m.E. deshalb nicht übertragbar, weil Sie Beide im gleichen Haushalt leben. Und in § 32 Abs. 6 S. 8 EStG ist Voraussetzung "in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist". Das scheidet bei Zusammenlebenden ja aus.

    Diese sehr pauschale Aussage wird Ihnen irgendwann auf die Füße fallen. Recherchieren Sie das lieber nochmal gründlich. Es sind schon seit etlichen Jahren im privaten Bereich nur noch die Gebühren für die Einkünfteermittlungen abzugsfähig. Die für den Mantelbogen nicht und auch die für allgemeine Beratungen nicht und für ausländische Steuererklärungen schon gar nicht.

    Wenn es sich nur um Zinsen und nicht um Dividenden handelt sind Sie in Deutschland nicht beschränkt steuerpflichtig Par 44 Abs 1 Nr 5a) bzw c) EStG. Ausser die Forderung wäre durch inländischen Grundbesitz besichert. Auf Zinsen darf bei Steuerausländern daher grundsätzlich keine KapESt erhoben werden. Vermutlich haben Sie Ihrer Bank den Wegzug nicht mitgeteilt und auch keine Bescheinigung des ausländischen Staats oder der ausländischen Steuerbehörde vorgelegt. Daher behält diese munter weiter ein. Das müssen Sie schleunigst nachholen.


    Einen Freistellungsauftrag gibt es im Übrigen nur für unbeschränkt Steuerpflichtige und das sind Sie nicht.


    Eine Steuererklärung können Sie m.E. auch nicht abgeben. Das geht m.E. nur, wenn Sie hier mindestens beschränkt steuerpflichtig sind und das sind Sie nicht.


    Auch die Bank kann einbehaltene KapEst nicht mehr erstatten. Soweit ich weiss müssen Sie einen Antrag beim Betriebsstätten Finanzamt der Bank stellen und da auch die entsprechenden Bescheinigugen einreichen. Am besten Sie fragen die Details bei der Bank an.

    Vorsicht, es muss auch auf die Voraussetzung des eigenen Hausstands geachtet werden.


    Wenn es nicht mindestens ein eigenes Stockwerk oder eine Einliegerwohnung jeweils mit eigenem Eingang, Küche, Bad etc ist, würde ich die Voraussetzung des eigenen Hausstands als nicht gegeben ansehen. Und damit ist auch die Kostenbeteiligung bei den Eltern egal.


    In den Fällen haben wir allerdings bisher immer wenigstens die Pendlerpauschale durchbekommen, worauf allerdings keine Garantie besteht.
    Steuerfrei dürfte der AG m.E. dann allerdings die doppelte HH nicht erstatten, weil ja keine vorliegt...

    Halten ist genauso wie kaufen. Es ist eine Wette darauf, dass die Kurse steigen. Wenn Du glaubst, dass die Kurse sinken, macht "halten" keinen Sinn.

    Sehe ich anders. Ich bin von den Werten/Unternehmen, die ich habe überzeugt und werde sicher nicht aussteigen nur weil gerade alle ein wenig spinnen. Ich freue mich über die Dividenden und gut ist. Ich weine dann auch verflossenen, niedrigen Kursen nicht nach, das hat doch nichts mit "Wetten" zu tun. Das mache ich lieber auf bwin.


    Wenn ich aber erst abwarten will, was weltpolitisch so passiert, bevor ich neues Geld nachschieße, dann muss ich doch nicht automatisch von sinkenden Kursen ausgehen. Kurzfristiges Herumschieben und hoffen, dass man günstiger wieder dran kommt und das mache ich grundsätzlich nicht.


    Mit "Kaufen" meine ich Einzeltitel, Sparpläne sind natürlich auch Kaufen, aber diversifizierter und average effekt mäßiger :D


    Aber hat ja Gott sei Dank jeder sein eigenes System mit dem er glücklich werden und leben muss....

    naja also wenn Old McDonald (Trump) mit Zöllen und Handelskriegen so weiter macht ist das Ende der Fahnenstange wohl noch lange nicht erreicht....
    Da bin selbst ich als Daueroptimist derzeit skeptisch. Verkaufen werde ich sicher nichts, aber einsteigen derzeit sicher nicht. Und ich bin ansich auch Anhänger der Brandmeierschen Lehre...


    Lasse derzeit nur den ETF Sparplan laufen.

    Hallo@RaphaelP,
    Da Du mit den Prognosen sehr gut liegst, könntest Du Dir Dein Geld eigentlich leichter verdienen.

    Ja lieber @Altsachse wie Du sehen kannst, habe ich das Markttiming wieder voll in den Sand gesetzt. Nachdem es kurz aufwärts ging, war die Richtung schnell wieder eine Andere. Ich befürchte ich muss mein Geld leider weiterhin mit harter Arbeit verdienen.... ;(


    Beim nächsten Crash mache ich es besser denn ich prophezeie bereits jetzt....


    Es wird wieder einen Crash geben in den nächsten 50 Jahren. Alle Anzeichen sprechen dafür :D

    Mir leuchtet es weiterhin nicht ein. Die verdienen Alle Geld wie lange nicht mehr und nur wegen so ein paar Minipunkten im Zinsniveau soll jetzt Alles schlecht sein. Die Börsenpsychologie geht irgendwie an mir vorbei...


    Bin mal gespannt, ob Du mit Deiner Einschätzung recht behälst. Und ich war so stolz auf mich, dass ich es geschafft habe an der bisherigen Talsohle nachzukaufen, wenns jetzt weiter abwärts geht wäre mein bis heute (erstmalig) erfolgreiches Markttiming dahin X/;)