Beiträge von Throatwobbler Mangrove

    Eigene IBAN für Unterkonten haben die nicht und auch keine "Daueraufträge" vom Haupt- auf die Unter-Konten.
    Aber dafür gibt es keine "Mindestanlage" bei deren Unterschreiten einem das Unterkonto gekündigt wird und man kann seinen Unterkonten Bildchen zuordnen. Vom Auto oder Haustier oder dem nächsten Urlaubsziel. 8-)

    Keine Ersatz für das Rabobank-System aber das am wenigsten unkomfortable das ich kenne.

    Hallo Finanztipp-Foristen


    Bin aktuell auf der Suche nach einem neuen Tages-/Fest-geldanbieter. Dabei geht es mir nicht um eine halben Prozent mehr oder weniger an Zinsen sondern um eine möglichst komfortable Kontoführung.


    Die Rabobank hat uns da vermutlich etwas verwöhnt. Dort gab es Unterkonten mit jeweils eigener IBAN, so dass man bequem mit Daueraufträgen auf getrennte, spezielle Ziele (Urlaube) oder Rücklagen (KfZ, Haustiere) ansparen konnte. Leider hat sich die Rabobank aus dem Geschäftsfeld zurückgezogen.
    Kennt da jemand einen Anbieter?

    Da fehlen noch Details. Hat der Vermieter noch andere Objekte, die er vermietet? Dann könnte es sein, dass mehrere Objekte in einem Rahmenvertrag versichert sind und somit Schäden an anderen Gebäuden sich trotzdem auf die Prämie für "dein" Haus niederschlagen, obwohl es an diesem keine Schäden gab.

    Ja, er vermietet wohl mehrere Häuser.
    D.h. es gibt ein legales Konstrukt in dem ich auch noch für Schäden in anderen Häusern meines Vermieters aufkommen muss? Da sträubt sich mein Rechtsstaatsverständniß etwas gegen... Aber das tut es öfters und meist vergebens. 8-/

    Ändert aber auch nichts an dem grundlegenden Problem das sich Versicherung und Vermieter da zu Ungunsten der Mieter bereichern können ohne das der Mieter da 'ne Chance hat das je herauszubekommen ob er zu Recht zahlen muss oder abgezockt wird.

    Bin da vielleicht etwas altmodisch aber wenn wer für etwas zahlen muss, dann müsste er auch erfahren dürfen wofür und warum.

    Naja, vielleicht schreibe ich ja 'mal meinem frischgebackenem MdB dazu. 8-)

    "Festgeld" kenne ich ab 3-Monate Anlagezeit. Würde ich noch als "nicht langfristig" durchgehen lassen. 8-)

    Aber, je nach Anbieter, kriegt man auch schon für Tagesgeld die selben (niedrigen) Zinsen.


    Wenn es nur um die Vermeidung von Strafzinsen geht würde ich das Geld, in Tranchen zu ~100.000€ (Einlagensicherungsfond garantiert nur bis 100.000€ pro Bank) auf verschiedene Anbieter verteilen. Falls das, je nach Summe, praktikabel ist. 8-)
    Falls nicht gibt's auch noch das gute alte Schließfach für Bargeld. Kostet zwar auch ~100€/Jahr + Versicherung wenn man auf Nummer Sicher gehen will, aber macht weniger Stress als mit 2 Dutzend Festgeld-Anbietern zu agieren.


    Habe (bisher) persönlich gute Erfahrungen gemacht mit der DHB und der Renault-Bank.

    Hallo.


    Vielleicht habe ich es falsch verstanden, aber es geht um "Nebenkosten", die laufend gezahlt werden, die konkrete Abrechnung, aus der hervorgeht, was konkret steuerlich geltend gemacht werden kann, kommt deutlich zu spät?


    Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass man in dem Fall die Vorjahresabrechnung zugrunde legen kann. Einmal habe ich das auch so praktiziert, ohne dass mir das Finanzamt auf's Dach gestiegen wäre. Letztlich wird es die konkrete Steuerlast auch nur minimal beeinflusst haben und dann auch nur in Form einer zeitlichen Verschiebung.

    Mache ich auch immer so. Mit Erklärung im Anschreiben ans Finanzamt. Hat noch nie Probleme gegeben. Sind auch keine Riesenbeträge. 8-)

    1) Sieht gut aus. Ich hab' neben ETFs auch noch ein paar "lose" Aktien mit im Portfolio aber das ist Geschmackssache/Spieltriebausprägung.

    Was mit bei Euch fehlt ist eine Tagesgeldreserve. Nicht erwähnt?
    Falls kurzfristig Kosten anfallen und die ETFs gerade schlecht stehen kann man darauf zurückgreifen ohne, eventuell mit Verlust, verkaufen zu müssen..

    2) Riestern macht AFAIK nur mit Zulagen für Kinder Sinn. Bei Zweien solltet Ihr in der Gewinnzone sein.


    3) Zur BU nicht die "dazugehörende" Rechtschutzversicheurng vergessen um die BU dann auch vielleicht irgendwann mal ausgezahlt zu bekommen....

    Tja, hatte ich auch nicht wirklich mit gerechnet. "Kundengängelung" ist halt kein Kündigungsgrund. Aber danke für die Antwort.

    Konkret geht es hier um eine Reisekrankenversicherung. Nichts wo es auf Schnelligkeit ankommt.
    Solange die hier in D 'n Faxgerät, Briefkasten und 'n Büro haben lassen ich denen meine Schreiben notfalls vom Gerichtsvollzieher als Ständchen vortragen. 8-)

    Hallo liebe Mitforisten



    Die diesjährige Betriebskostenabrechnung brachte eine unerfreuliche Überraschung. Die vom Vermieter (wohl rechtmäßig) auf die Mieter umgelegte Hausversicherung hat die Prämie mehr als verdoppelt was zu einer saftigen Nachzahlung führte.

    Auf Nachfrage bei Vermieter erhielt ich zwar die angeforderte Rechnung der Versicherung (Summe stimmte mit der BK-Abrechnung überein) aber nicht die ebenfalls angeforderte Erklärung welche angeblichen Schadensfälle denn die Prämie so in die Höhe getrieben hätten.

    An größere, durch die Versicherung abgedeckte, Schäden kann sich keiner der Mieter hier erinnern. Wohl aber an umfangreiche andere Arbeiten. Da der Vermieter selbst auch Bauunternehmer ist leigt die Vermutung nahe das hier betrogen wurde.

    Die "Halt die Fresse, geht Dich nix an"-Antwort (war nicht unerwartet) der angeschriebenen Versicherung lässt mich an deren Aufklärungswillen zweifeln. Sie würde sich ja auch selber schaden. Bei Versicherungsbetrug bei Hausversicherungen für vermietete Häuser liegt der Gewinn ja bei größtenteils beim Vermieter aber ebenso auch bei der Versicherung die ja an jedem Euro "Schaden" mitverdient, während die Kosten zu 100% auf die Mieter abgewälzt werden.



    Für zwei Anzeigen wegen Betrugs scheint mir die "Beweislage" leider doch etwas dünn. Jemand 'ne Idee 'was man noch versuchen könnte?

    Hallo liebe Mitforisten

    Kurz : Habe ich ein Sonderkündigungsrecht falls mein Versicherer mich (vermutlich Web-"Entwickler"-Inkompetenz geschuldet) von Online-Zugang abschneidet?


    Details : In dem, mMn, schon seit einigen Jahren wogendem Wettkampf um das "Worst Design" des miesesten, unpraktikabelsten und die meisten W3C-Standards verletzenden Kunden-Online-Zugangs bei Banken, Versicherungen, Versorgern und Anderen, hat einer meiner Versicherer jetzt den Vogel abgeschossen. Dort wo einst noch ein freundliches "Login" lockte seit einigen Tagen nur noch ein halbes Dutzend blasser Rechtecke die stumm vor sich hinflackern wie defekte Neoröhren.

    Das, wohlbemerkt, trotz der Erlaubnis der Website Code und Skripte auch aus den hintersten und schmutzigsten Ecken des Internets nachladen zu dürfen.

    Als gebranntes Kind und nicht ganz unerfahrener ITler habe ich für solche, leider immer häufiger vorkommenden Fälle, natürlich noch ein paar andere Browser im Angebot, auf die der willkürliche Bannstrahl der "Web-Entwickler" hoffentlich noch nicht gefallen ist. Dort wird mir dann mitgeteilt das „Benutzername oder Passwort ist nicht korrekt.„.

    Beide stehen seit 2018 unverändert in meinem Passortsafe und funktionierten zumindest Anfang des Jahres noch.

    Und nein, keine Mitteilungen der Versicherung das sich an Website oder Login-Verfahren 'was ändern würde oder das Verfallsdaten für Passwörter eingeführt werden.


    Meine Frage : Kann ich diesem offensichtlich kundenfeindlich orientierten Laden, den Stinkefinger zeigen und mich mit Sonderkündigungsrecht wegen "Nichterbringen der Leistung" (Schuss ins Blaue) verabschieden?