Hallo
mein Ehepartner, hatte 3 Jahre in Deutschland gelebt, und ist dann in ein Nicht-EU Ausland gezogen.
Ist es richtig, dass ich die Steuerklasse 3 wählen darf, wenn mein Ehepartner mind. 1 mal im Jahr bei mir übernachtet?
Für euer Schwarmwissen bedanke ich mich im Voraus
VG