Beiträge von Alexis

    Rein logisch hab ich damit Probleme:

    Wie soll denn der KK-Beitrag anhand von einer Summe festgelegt werden wo der KK-Beitrag schon abgegangen ist?

    Man braucht also den KK-Beitrag um die Höhe des KK-Beitrags zu berechnen?

    Syllogismus des Steuerberaters:

    Je höher der KK-Beitrag, desto niedriger c. p. das zu versteuernde Einkommen.

    Je niedriger das zu versteuernde Einkommen*, desto niedriger der KK-Beitrag. 8)


    Mit anderen Worten:
    Der StB ist auf dem Knüppeldamm unterwegs, mithin auf dem Holzweg.


    * Beitragsmessungsgrenze mal außen vor gelassen

    Und das war halt bei mir damals auch die Aussage der Auslands-KV. Hatte da vorm Skiurlaub wegen der Kostenübernahme bei einem Skiunfall in Österreich gefragt und da hieß es dann, dass Rettungskosten unabhängig vom Einsatzgerät (Krankenwagen, Schneemobil, Helikopter) von denen übernommen werden, bei Bergungskosten ist die Übernahme gedeckelt.

    Also wenn Du während der Rettungsaktion noch im Heli den Löffel abgibst: Deckel druff! :(

    Hab leider keine Antwort, aber darf ich mal blöd fragen - ich kenne mich mit der Materie nicht aus - die Beiträge, die Du erwähnst, beteiligt sich der AG daran dann hälftig oder ist das schon der Arbeitnehmerbeitrag?

    Hallo Nordisch, es sind die Gesamtbeiträge.


    Vom Arbeitgeber erhält dachshund90 ca. 422 € als Zuschuss zur Krankenversicherung und außerden 50% seines Pflegepflicht-Beitrags (das Kind ist beitragsfrei versichert) als monatliche Zuschüsse.

    Danke für die schnelle Antwort.


    Eine monatliche Auszahlung im Sinne "Lebenlanger Rente" wäre also generell eher zu Umständlich?


    Dann wäre eine jährliche Ausschüttung alternativ auch kein Problem

    Wenn es als "private Rentenversicherung" gedacht sein sollte, egal in welcher Variante, dann wäre es in dieser Hinsicht zwar sicher, aber genauso sicher auch viel zu teuer im Vergleich zu Alternativen mit annähernd ähnlichem Ziel und Ergebnis.

    Ich kenne mich mit PKV nicht aus, aber sofern die am 31.07. endet, könntest du dich für August freiwillig gesetzlich versichern, das sind ohne Einkommen für Kinderlose mit Kranken- und Pflegeversicherung etwa 200 EUR.
    Ohne Krankenversicherung zu sein, würd ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen ;)

    Der freiwillige Beitritt ist in diesem Fall ausgeschlossen. Es liegen weder die Voraussetzungen des § 9 SGB V noch des § 188 SGB V vor.


    Der TE müsste schon den Eintritt in die Versicherungspflicht bewirken wie z. B. durch die Aufnahme eines Midi-Jobs wie weiter vorne im Thread von Referat Janders vorgeschlagen und erläutert.

    Du musst für diesen einen Monat ja nicht aufstocken, sondern kannst abwarten respektive zocken. Wenn der Monat rum ist und deine Versicherungspflicht beginnt, ist alles in Butter. Kein Hahn kräht und kein Aas fragt danach, warum du die Aufstockung vergessen hast.


    Sollte eine Situation auftreten, in der der Mehrbeitrag für die restlichen Tage gegenüber der plötzlich relevanten Leistungslücke keine Rolle mehr spielt, kannst du immer noch aufstocken rückwirkend zum 1.8. - wenn Du dann noch kannst, aus gesundheitlichen Gründen, versteht sich.


    Wenn du das dann nicht (mehr) könntest, dann könntest du mit einiger Sicherheit auch deinen neuen Job nicht antreten, und du hättest ohnehin ein ganz anderes Problem.


    Das du dann aber auch haben dürftest, wenn du dich im August z. B. durch einen Midi-Job in die Versicherungspflicht hineinmanövriert hättest.


    Sorry, am Schluss ganz viel Konjunktiv. Aber so soll es es ja auch nicht kommen, sondern so wie im 1. Absatz. :thumbup:

    Hallo 12345,

    Ich dachte jetzt eher an "finanziell überfordert". Denn teuer kann die PKV im Alter ja schon werden.

    wenn darauf

    - Zu spät überhaupt in die PKV gewechselt?

    - Unüberlegt nach längerer Versicherungsdauer von A nach B gewechselt?

    - Fehler bei der Antragstellung gemacht?

    - Nichts oder zuwenig für die Altersversorgung gemacht, unabhängig von GKV/PKV?

    ein- oder sogar mehr als einmal ein "ja" die Antwort ist, dann kann das durchaus so kommen und ist es auch schon gekommen.


    Nur - die betreffende Vorgeschichte erfährt man selten oder nie.

    Hallo Gerhard Joa

    welchen Sinn würde das

    Habe aber auch was gesehen, dass die Versicherung mich mit 55 hierüber informieren muss.

    ergeben? "Hallo, Glückwunsch zum 55. Geburtstag. Und übrigens, jetzt können Sie uns nicht mehr so einfach von der Schippe springen. :S "


    Scherz beiseite: Wo drückt der Schuh wirklich?

    Zu spät überhaupt in die PKV gewechselt?

    Unüberlegt nach längerer Versicherungsdauer von A nach B gewechselt?

    Fehler bei der Antragstellung gemacht?

    Nichts oder zuwenig für die Altersversorgung gemacht, unabhängig von GKV/PKV?


    Wenn davon nichts zutrifft, sehe ich keinen Grund, nervös zu werden.


    Momentaufnahme:
    Wie hoch ist der aktuelle PKV-Beitrag? (inkl. Pflege)?


    Gruß

    Alexis

    Ich weiß es auch nicht, aber es gibt einige/viele Jahre in meinem Leben in denen ich eine BRE bekommen habe, aber (leider) keine Steuererklärung gemacht habe. Gemeldet hat sich nie jemand.

    Dürfte inzwischen auch längst verjährt sein. Seit Inkrafttreten des sog. Bürgerentlastungsgesetzes 2009 sitzt das Finanzamt in der ersten Reihe. Kurz nach Ablauf des Steuerjahres, in dem Du (nicht: für das Du!) die BRE bezogen hast, wissen sie dort Bescheid.


    Was aber unter dem Aspekt der Steuerehrlichkeit grundsätzlich kein Problem sein sollte. ;)

    Diese Frage habe ich mir auch schon vor 24 (oder warens nur 23?) Jahren gestellt und mit einem klaren "nein, nicht in diesem Theater" beantwortet.


    Das Theater wurde übrigens im Laufe der Jahre nicht besser, sondern schlechter. Und nur eine zweite Geige spielte für mich die Frage "Warum geht der gute Walter nicht mal zum Zahnarzt??"


    Ok, inzwischen, nach all der Riesterei, konnte er sie sich wohl mal leisten, diese zweite Geige.

    Also die VGH punktet massiv mit 274 Jahren

    Überall, aber gerade nicht in der Krankenversicherung. Da lernen sie noch, aber inzwischen auch schon bald 40 Jahre.


    Erfahrung ist aber auch nicht alles. Was nützt einem ein Generalbevollmächtigter, der den Job schon seit 1927 macht und sich weigert, abzutreten?

    Okay, etwas überzeichnet, aber Ihr wisst schon, was ich damit sagen will?

    Wenn jemand noch eine Trainingseinheit brauchen kann...hier gibt es noch Arbeit. So eine volle Schubkarre trainiert übrigens beide Arme und Beine ;)

    Der Trainingseffekt lässt sich sogar bis ins Unendliche steigern. Durch einen maximal platten Reifen :) Übrigens für links- oder Rechtshänder oder -füßer gleichermaßen.