Beiträge von Alexis

    Hallo Alexis,


    vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann macht also der erhöhte Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte keinen Sinn, sofern nur Einnahmen aus Vermietung bzw. Kapital vorliegen.


    Freundliche Grüße

    Nein - also ja - :S , für Dich passt der ermäßigte Beitragssatz an Stelle des allgemeinen.


    Um mein Zahlenbeispiel nochmals wegen der Begrifflichkeiten aufzudröseln:

    16,2 % = Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + Zusatzbeitragssatz, hier 1,6 %

    15,6 % = Ermäßigter Beitragssatz 14,0 % + Zusatzbeitragssatz, hier 1,6 %.


    Der Zusatzbeitragssatz ist kassenindividuell und m. K. inzwischen bei allen Kassen > 0,0 %

    Die von mir eingesetzten 1,6 % wurden Ende 2022 als durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für 2023 ausgeguckt.


    Gruß

    Alexis

    Hallo Theichen

    frewillig gesetzlich Versicherte können Krankengeld für den Bezug eines Arbeitseinkommens aus selbständiger, freiberuflicher oder abhängiger Arbeitstätigkeit beziehen.


    Miet- oder Kapitlerträge sind kein Thema für Krankengeld.


    Selbständige/Freiberufler können sich mit oder ohne Krankengeld versichern. Der Beitragsunterschied macht 0,6 Prozentpunkte aus, z. B.

    mit Krankengeld 16,2 %

    ohne Krankengeld 15,6 %


    Gruß

    Alexis

    Vielleicht wäre es besser, still zu sein. Mit der Verjährung ist das eine vertrackte Sache. Die (dreijährige) Verjährungsfrist läuft grundsätzlich erst ab Kenntnis des Versorgers vom Gasbezug. Hätte der Versorger diese Kenntnis, hätte er sicher auch den Verbrauch der letzten Jahre in Rechnung gestellt. Damit stellt sich dann die weitere Frage, wer die Unkenntnis zu vertreten hat. Schlampigkeit des Versorgers? Nichtanmeldung des Verbrauchs durch den Mieter oder Vermieter? Und daran anschließend, wer ist überhaupt für die Verbrauchsstelle verantwortlich, der Mieter oder der Vermieter? Alles spannende Fragen, die aus Mietersicht vielleicht nicht klärungsbedürftig sind, solange sich sonst niemand am jetzigen Zustand stört.

    Über einen geweckten Hund, der dann nicht nur bellt, sondern auch zuschnappt, sollte ausgerechnet der nicht meckern, der dem Hund mit Absicht auf den Schwanz getreten ist.

    Viel Spaß beim zurückrudern.


    Dann musst du dich auch nicht ärgern über ein Rezept, dass dich 13,50 Euro kost statt 5 Euro via Kassenrezept. Und die du dann auch noch voll hinblättern musst. Ohne zu wissen, ob du die jemals wieder rauskriegst.

    Ich glaube diese Behauptung bis zum Beweis des Gegenteils nicht.


    Die PKV-Gesellschaft weiß von jedem Tarif, welcher Teil steuerlich absetzbar ist und welcher nicht. Das dürfte sie auch einem Neuversicherten bescheinigen. Ich sehe da keinen Hinderungsgrund, weswegen ein Arbeitgeber diesen Betrag nicht in der Lohnabrechnung berücksichtigen sollte.

    Ich auch nicht. Er muss es ja nur machen.


    Aber vorher kommt die kalte Dusche mit der ersten Gehaltsabrechnung, weil er es da noch nicht gemacht hat, weil er noch von nix keine Ahnung gehabt hat, der damische, der Arbeitgeber.


    Auf sozialbürokatisch: Ihm lagen zunächst die dazu erforderlichen Daten nicht vor. Aber sobald das der Fall ist, dann beeilt er sich. Oder auch nicht.

    Nie wieder werde ich mich in einen 2-Jahres-Vertrag festknebeln lassen, das steht fest!

    Warte doch erst mal ab, ob es nicht wie für deinen Fall plausible außerordentliche Kündigungsregeln gibt. Die aber niemand kennt, weil niemand deinen Vertrag kennt. Was steht da geschrieben?


    Und du wärst nicht die erste, die sich von einem 6.000 Euro teuren weißen Hochzeitskleid blenden (bluffen) lässt. Auch das steht fest.

    Ich kann Deinen Beitrag nicht nachvollziehen.


    Du behauptest, der Arbeitgeber berücksichtige die steuerliche Abzugsfähigkeit des Krankenkassenbeitrags eines GKV-Versicherten bei der Lohnabrechnung, den Krankenkassenbeitrag eines PKV-Versicherten aber nicht, weil er nicht wisse, welcher Anteil des PKV-Beitrags steuerlich absetzbar ist.


    Ich bekomme jedes Jahr rechtzeitig eine Bescheinigung von meiner Krankenkasse über die Höhe des Beitrags ingesamt sowie den steuerlich absetzbaren Teil. Diese Daten berücksichtigt mein Arbeitgeber auch korrekt im Rahmen der Lohnabrechnung.

    Wie lange bist du schon in der PKV? Ich schätze mal "> 1 Jahr".


    Wer aber erst gerade wechselt, wird auf Anhieb vom Arbeitgeber auf 0 gesetzt und schaut dann bei der ersten Gehaltsabrechnung in die Röhre. Niedrigerer KV-Beitrag und trotzdem weniger Netto?? Wie kann das sein?


    Genau in diesem Pfeffer liegt der Hase. Glücklicherweise nur anfänglich und daher nur scheinbar.


    Du hast diese Phase ja GsD schon hinter dir (t > 1) ;) .

    Das verblüfft mich jetzt. Wie kommt das? Der Arbeitgeber weiß schließlich, was der PKV-versicherte Angestellte an Krankenkassenbeitrag bezahlt, schließlich zahlt er ihm ja einen hälftigen Zuschuß.

    'Wissen' heißt nicht 'machen'. Das Problem liegt außerdem darin, dass die reine Beitragsinformation zur Ermittlung des Zuschusses noch nichts darüber aussagt, wie hoch der steuerlich abzugsfähige prozentuale Beitragsanteil ist.


    Verbockt hat das das in 2009 amtierende Finanzministerium bei der Konstruktion des ihm vom BVerfg aufgezwungenen "Beitragsentlastungsgesetzes".


    Frei nach dem Motto "Das Imperium schlägt zurück". Und zwar in Form eines völlig intransparent gestrickten und kompliziert umzusetzenden Modus der steuerlichen Abzugsfähigkeit von PKV-Beiträgen. Das wäre auch einfacher gegangen, wenn man gewollt hätte.


    Diese anfängliche, scheinbare steuerliche Benachteiligung der in die PKV wechselnden Arbeitnehmer ist ein Ergebnis des Ganzen, vermutlich ein gewolltes, zumindest ein ein Kauf genommenes.

    Stoßgebet nach dem Fahrradunfall:


    Schon wieder kein Knochen
    gebrochen?

    Aber der Helm im Eimer - so ein
    Mist!

    Naja, vielleicht klappts beim nächsten Mal
    bei der nächsten Schussfahrt ins Tal
    und dann statt des Helms ein Knochen im Eimer

    ist! 8)

    hallo Alex7284 ,


    vorab: Keine Steuerberatung :S


    Mach Dir keinen unnötigen Stress. Das mit der Steuer pendelt sich spätestens mit deinem Einkommensteuerbescheid ein.


    Erklärung für den höheren Lohnsteuerabzug als PKV-Versicherter:

    Bei freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmern berücksichtigt der Arbeitgeber den hohen KV- und PV-Beitrag bereits bei der Lohnsteuerfestsetzung. Das wirkt wie ein entsprechend hoher Freibetrag.


    Bei PKV-versicherten Arbeitnehmern wirkt sich der KV- und PV-Beitrag erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung aus. Wenn Du diesen Effekt zeitlich vorziehen willst, lege dem AG eine entsprechende Bescheinigung der PKV vor, dann kommt der in die Gänge.


    Fairerweise hätte dein PKV-Fuzzi dich darauf hinweisen müssen (gilt unisono auch beim Kollegen mit dem 100 € Lohnsteuerplus). Die Frage ist natürlich, ob er nicht wollte oder nicht konnte. Oder ob du es vergessen hast, dass er es doch gemacht hat.


    Mach einfach mal die Probe aufs Exempel. Zieh dir online einen Brutto-Nettolohnrechner auf, gib deine Einkommenswerte ein und variiere von gesetzlich nach privat. Bei privat kannst du als Beitrag eingeben, was du willst, der Rechner tut so, als wenn du gar nicht versichert wärst.


    Das hat aber nichts zu bedeuten.


    Gruß

    Alexis

    Weiß jemand wie lange eine Antwort von Finanztip so im Schnitt dauert, bei einer direkten Frage?

    Ich nicht, aber wenn es etwas Gravierendes wäre - also etwas, was dringend einen Anbieterwechsel nahe legen würde - dann würde, zumindest dürfte es keine Woche dauern.

    Muss man sonst irgend jemanden pingen?

    Nicht unbedingt, denn wen der aktuellste Finanztest als Testsieger ausruft, der kann soo schlecht doch gar nicht sein.

    Wenn es aber der Beruhigung dienen sollte, dann nimm den Favoriten von Finanztip. Eine Frage des Beitrags wird es wohl nicht sein. Die Differenz dürfte sich im einstelligen Euro-Bereich abspielen.


    Guten Flug und gesunde Rückkehr

    wünscht Alexis

    Ich dachte, old boy Pete (Townshend) wäre letztes Jahr schon 80 geworden, habe mich wohl geirrt.

    Habe seit neustem die Advanzia Master Gold über ein Angebot von gebuehrenfrei.de mit gmx.

    Warte jetzt noch auf die finale PIN-Zusendung - bis jetzt hat alles reibungslos geklappt.

    Gehaltsnachweis war nicht erforderlich - die wollten lediglich angekreuzt haben, wieviel Euro monatlich netto verdient werden. In dieser Höhe wurde auch das Limit dann eingestellt.

    Hallo gcmv,

    so lief das bei mir vor einem Jahr entsprechend. Bisher keine Probleme, und die im Rahmen meiner Anwerbung versprochenen 60 € wurden bei der 2. oder spätestens 3. Monatsabrechnung ohne Anforderung gutgeschrieben.


    Worauf Du achten solltest: Wenn die fällige Abrechnung per E-mail eintrudelt, den vollen Betrag (keine Teilbeträge wg. hohem Zinssatz umn die 20% p.a.) gleich mit Terminüberweisung fixieren, so dass er am 20. d.M. bei der Advanzia in LUX gutgeschrieben wird.


    Fällt der 20. auf ein Wochenende oder auf einen LUX-Feiertag, verschiebt sich der Stichtag auf den 21. bzw. 22. d.M.


    Lastschrifteinzug wäre zwar bequemer als TÜ, aber man kann nicht alles haben. ;)


    Die Karte ist praktisch meine Zweitkarte; die Erstkarte ist Barclays Visa. Da läuft es mit dem LE.


    Gruß

    Alexis

    Hallo Marco Benutzer_0815 ,


    bisschen mehr Butter solltest Du schon bei die Fische tun.


    Wie jung ist die Dame?
    Wie ist euer Verhältnis (verwandt, bekannt, Nachbarin)?
    Welche Bank ist ihre Hausbank, und was hat man ihr dort angeboten?

    Wie fest, also wie lange, soll das Festgeld (maximal) an die Kette gelegt werden?
    Last not least:
    Um welchen Euro-Betrag handelt es sich?


    Gruß

    Alexis


    Generell ist aber Vorsicht angebracht, als Laie anderen Laien in Gelddingen Tipps zu geben. Geht irgendwas schief, wer wohl taugt künftig nur noch als Sündenbock?