Beiträge von Alexis

    Hallo Sparfuchs3000,


    Ihr werdet aus Deiner gezahlten Lohnsteuer 2023 schon etliches zurückerhalten, aber nicht wegen des eventuellen Steuerklassenwechsels nach 3/5 ab 1.12. (in diesem Sinne wäre der sogar "kontraproduktiv"), sondern wegen des hie und da in Verruf geratenen Ehegattensplittings, das bei der Einkommensteuerrückerstattung in 2024 für 2023 rückwirkend zum 1.1.2023 angesetzt wird.


    Achtung: Nur Laienmeinung, keine steuerliche Beratung.

    Aber mal im Ernst: kann man Werte über Anwalt/Notar im Schliessfach deponieren lassen? Und wäre damit ein Wertnachweis gegeben?

    Wenn der Mandant seinen Schließfachschlüssel beim Notar zu treuen Händen abgibt, könnte man es eventuell ins Auge fassen. 8)

    Hallo andiii_98 ,

    soweit passt das alles, fast jedenfalls. Es kommt sogar noch etwas obendrauf.

    nämlich hier

    Die Kehrseite bei der Rente (weniger Beitrag in der RV führt zu weniger Rente) und der KV (in der Auszahlphase zahlst du den vollen Beitrag in die KV, also 15,x % heute und nicht nur den AG-Anteil) erwähnen sie überhaupt nicht gerne.

    zur KV noch die PV. Aktuell wären das bei z.B. einem Kind statt 15,x % insgesamt 19,6 % (16,2 + 3,4), ohne Kind sogar 20,2 % (16,2 + 4,0). Ab 2024 16,2 ersetzen durch 16,3, Mithin 19,7% bzw. 20,3 % Beitragsabzug insgesamt.*


    Du befindest aber in guter Gesellschaft mit Prof. Walz. Auch der hat in dem von Dir verlinkten Beitrag die PV nicht auf dem Schirm ;)


    * In KV gilt derzeit ein Freibetrag von 169,75 € mtl. Rente. In PV ists kein Freibetrag, sondern nur eine Freigrenze.

    hallo gcmv , ich versuche mich mal an einer Antwort.


    Geregelt ist der Prämienzuschlag von 10 % im § 149 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).


    Hier der Wortlaut dieses Satzes:

    In der substitutiven Krankheitskostenversicherung ist spätestens mit Beginn des Kalenderjahres, das auf die Vollendung des 21. Lebensjahres des Versicherten folgt und endend in dem Kalenderjahr, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet, für die Versicherten ein Zuschlag von 10 Prozent der jährlichen gezillmerten Bruttoprämie zu erheben.

    Gemäß jeweils "spätestens" für den Anfang und das Ende sind das 40 Jahre oder 480 Monate. So verfährt z. B. Anbieter A.


    Es gibt Anbieter, z.B. B., die beginnen früher, z.B. am 1.1. des Jahres, das auf die Vollendung des 19. Lebensjahres folgt, und beenden entsprechend am 31.12. des Jahres, in dem das 59. Lebensjahr vollendet wird. Das sind ebenfalls 40 Jahre oder 480 Monate.


    Wenn jetzt 2 Leute, genau gleich alt, mit z. B. 30 Jahren, 6 Monaten und 2 Tagen, am 1.12.2023 anfangen, dann zahlt derjenige der bei A einsteigt, dementsprechend bis zu 12 Monate länger den Zuschuss als der andere bei Anbieter B.


    Damit ist noch nicht gesagt, dass der B-Versicherte besser dran ist als der A-Versicherte, nur weil er den Zuschlag für einen kürzeren Zeitraum zahlt.


    Gruß Alexis

    Hallo McProfit t und Hornie

    In den meisten Fällen reicht der NOTAR oder eine Anwaltskanzlei die auch einen NOTAR beschäftigt.

    Den reinen Anwaltsnotar gibt es in Baden Württemberg meines Wissens nicht mehr.

    Da hast Du absolut Recht, der Bedarf und die Ausprägung ist sehr unterschiedlich.

    Zur Frage bzw. Historie "Anwalt/Notar vs. Nurnotar" fand ich als juristischer Laie die vom Foristen Dr. Schlemann eingestellte Seminararbeit eines Jura-Studenten im 6. Semester

    https://www.ruhr-uni-bochum.de…orm_im_18_Jahrhundert.pdf

    recht informativ. Lohnt sich für beide Seiten zu lesen, ob links- oder rechtsrheinisch zu Hause. :)


    Gruß Alexis
    links vom Rhein

    noch einmal nachgefragt, haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung oder nicht. Je nach dem könnte ich Ihnen einige Hinweise geben.

    Vermutlich hat er keine PHV. Er hat in seinem recht umfangreichen Eingangsbeitrag nichts davon erwähnt (trotz 2 Monaten Zeitdifferenz seit angebl. Schadentag) und windet sich auch in seinen folgenden Einlassungen um die Beantwortung dieser einfachen, schon bei den ersten Antworten gestellten Frage.


    Inzwischen hat er wohl verstanden, dass er besser eine gehabt hätte.

    hallo Stefan Lang,

    hierin

    Ich tendiere zu der Kapitalabfindung, da die monatliche Rentenzahlung nur 10 Jahre (auch für Hinterbliebene im Fall meines Todes) garantiert ist.

    unterliegst du sicher einem Irrtum. Die 10 Jahre beziehen sich aller Vermutung nach nicht auf dich selbst, sondern ausschließlich auf begünstigte Hinterbliebene. Für dich selbst läuft die Rente lebenslänglich, also auch dann, wenn du das Jahr 2034 und folgende noch erlebst.


    Gruß

    Alexis

    Geht mir auch so. Zudem bin ich froh, nicht vermieten zu müssen. ;)

    Das könnte ich glatt unterschreiben. Wir standen vor der Frage, ein geerbtes älteres EFH (Doppelhaushälte) zu verkaufen oder zu vermieten. Da wir mit 2 x Ü65 keine gelernten Vermieter sind, wollten wir damit jetzt nicht mehr anfangen, also Verkauf.

    Wer kein pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert nichts und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Wer wenig pfändbares Vermögen oder Einkommen hat, verliert wenig und kann nach drei Jahren schuldenfrei sein.

    Nur wer größere pfändbare Vermögenswerte hat, braucht wirklich eine private Haftpflichtversicherung.

    Also andersherum:

    1) Wer objektiv nicht mal die PHV-Prämie bezahlen kann, der hat auch keine PHV nötig.
    2) Wer sie aber bezahlen kann, sollte auch gleich die Forderungsausfalldeckung einschließen für den Fall, dass sein Schädiger unter 1) firmiert 8)

    Wenn die Idee weiterverfolgt wird - warum nicht? - wird es wohl auf den einmalig sauren Apfel der Grunderwerbssteuern hinauslaufen, aufgehübscht durch die beiderseits fälligen Umzugskosten. Im Hinblick auf den Arbeitsort des noch aktiven Tauschpartners könnten die eventuell (einkommen)steuerlich abzugsfähig sein.


    Und je nachdem wie lange da jeweils gewohnt wurde, sollte man sich auch mit den Entrümpelungskosten anfreunden - im Falle des Umzugs von groß nach klein wohl ganz sicher.


    Klar, Umzug und Entrümpelung kosten auch, wenn man nicht das Tauschmodell realisiert, sondern von/an Dritte(n) kauft und verkauft.
    Gilt übrigens auch für die so oder so entstehenden Kosten in Sachen Notar und Grundbuch.

    Wir fragen uns nun, ob wir irgendwelche Steuern (oder ähnliches ?‍♂️) befürchten müssen, wenn wir das Geld aus einem Gemeinschaftskonto auf ein Einzelkonto überweisen.

    Ich weiß, unter Eheleuten gelten 500.000 pro 10 Jahre. Wir würden hier von lächerlich 12.500 Euro reden. Aber selbst diese... Müssten die irgendwo angegeben werden? Oder ist das alles kein Problem? ☺

    Lieber KFZ-Experte2,

    Glückwunsch! Wenn das Euer einziges Problem ist, dann habt Ihr gar kein Problem.


    Aber halt - Rolle rückwärts! Gab es da nicht mal eine Prinzessin auf der Erbse? ;)

    Hallo Tobias rieth ,


    freut mich sehr, dass mein damaliges Stöbern in alten Unterlagen nicht ganz für die Katz' war.


    Ich erinnere mich, das zum Anlass genommen zu haben, mich endlich von gewissen Papierbergen zu trennen und nur das Wesentliche per Scan archiviert zu haben.


    So gesehen, habe ich mich auch bei Dir für den entsprechenden Auslöser zu bedanken.

    Mache ich hiermit gerne.


    Gruß

    Alexis

    Da muss die andere Seite aber mitmachen und die Kosten übernehmen. Wenn es hier dem Nachbarn zu blöd wird, lässt er den alten Zaun abreißen, einen neuen Zaun errichten und schickt dann die Rechnung über die Hälfte der Kosten für die ganze Aktion. Da wäre es eine sinnvolle Option, sich mit dem Nachbarn in dem Sinn zu verständigen, dass da vor Jahrzehnten etwas blöd gelaufen ist, man es jetzt aber so belässt, wie es ist, die Kosten des Zauns künftig alleine Sache des Nachbarn sind und der Nachbar sich bei Gelegenheit einmal zu revanchieren haben wird.

    Das sehe ich auch so. Nach dem hie und da durchaus sinnvoll gewesenen* Prinzip "Entschädigung statt Rückgabe oder sogar Rückabwicklung".


    Das würde sicher auch dem Mediator das Leben erleichtern. Zur Höhe stelle ich mir bei den 6 qm, die ich als zu Entschädigender nicht wirklich brauche, irgendeinen kleineren bis maximal mittleren Dreistellenbetrag vor.


    Und vllt. kommt der Mediator sogar auf die Idee, als Begünstigten eine Einrichtung, die es nötiger hat als beide Kontrahenten zusammen, ins Spiel zu bringen, etwa ein Kinderhospiz oder ein Tierheim in der Nähe. Wenn der böse Nachbar einem selbst schon nichts Gutes tun will, lässt er sich eventuell darauf ein, seinen Obulus in diese Richtung zu verbringen, und die Sache wäre aus der Welt. Der eigentliche Spender wäre allerdings der andere, also der vor dem Zaun. ;)


    * hier wäre eigentlich der Konjunktiv angebracht, aber zugegeben, den habe ich jetzt nicht unterbringen können :(