Beiträge von Alexis

    Alexis das war wohl ironisch gemeint von der gerade neu angemeldeten Oweidelie. Wobei man dafür von hier auch gleich ins Wärmepumpen-Haterforum wechseln kann. Einfach dreimal rechts klicken.

    Pantoffelheld, ich hatte eher den Eindruck, die Oweidelie hat den Beitrag nicht von Anfang an gelesen. So allein für sich genommen, stimmt es ja auch, dass sich ein Haus mit wirtschaftlich zu betreibender WP besser - also höherpreisig - verkaufen lässt als mit 60 Jahre alter Koksheizung.


    Und nein, mit rechtsdrehenden Wärmepumpen-Hatern habe ich nichts am Hut.

    soweit wie Alexis würde ich zwar nicht gehen

    Liest sich jetzt so, als wäre ich - um im Bild zu bleiben - mit der Tür ins Haus gefallen. Dabei habe ich doch nur die immerhin vorhandene Möglichkeit angesprochen, dass der mutmaßlich allein lebende Bewohner den Geist aufgegeben hat, ohne dass es einer bemerkt oder einen interessiert hat. So wie man es ab und an in der Lokalpresse zu lesen bekommt.


    Ist hier aber offenbar noch nicht so weit, und die beiden 25%igen Neffen scheinen ja zumindest auf Lebenszeichen (Stichwort "Rollladen") des 500%0igen Onkels zu achten. ;)

    Leider will unser Onkel (der in dem Haus aufgewachsen ist) warum auch immer nicht mit uns reden. Weder reagiert er auf Postschreiben, noch geht er ans Telefon und wenn man mal klingelt tut sich auch nichts.

    Einfach einen Gutachter da mal vorbei schicken wird ja nicht funktionieren, wenn er nicht mal die Tür öffnet.

    Das lässt zumindest einen Restzweifel im Raum stehen, ob er inzwischen überhaupt noch unter den Lebenden weilt. Habt Ihr in jüngster Zeit schon mal Nachbarn von ihm kontaktiert?

    Es geht schlimmer: ;)

    "Am 3. Mai 2003 lagen gleich 117 Tipper bundesweit mit ihren sechs Zahlen richtig, sie setzten alle auf die Gewinnzahlen 5, 14, 23, 32, 41 und 48, die ein Muster auf dem Spielschein ergeben. Die Gewinnquote: jeweils 26.622,80 Euro, die niedrigste für sechs Richtige seit Einführung des Euro."

    Quelle: https://www.lotto-hessen.de/ma…-im-odenwaldkreis_016759#

    Ähnlich schlimm: 1958 kamen im deutschen Lotto die gleichen Zahlen wie wochs zuvor im holländischen lLotto. Die mehr knapp 30 Gewinner entläng der dt./ndl. Grenze wussten wenigstens woher es kamm, dass sie und die anderen Emslandbewohner nur 30.000 DM gewonnen hatten, aber der eine aus BaWü, der mit Holland nix am Hut hatte, fiel wohl aus allen Wolken.

    Hallo zusammen,


    ist es möglich, einer Person ein Einkommen bei der Zusammenveranlagung zuzuordnen? Oder ist das dann als die Hälfte des Gesamteinkommens definiert oder ist das gar nicht möglich?


    Grüße

    Hallo predel,

    ja, das ist immer möglich. Allerdings: Je nachdem wer sich an dieser Zuordnung versucht, spielt es eventuell aber auch gar keine Rolle


    Ob es im konkreten Fall aus deiner Sicht sinnvoll oder gar zielführend ist, weiß man wohl erst, wenn man auch weiß, was genau hinter deiner Frage steckt.

    Hm, ich glaube da kommt etwas nicht hin in der Rechnung. Als Selbständiger darf man die Beiträge zur freiwilligen KV auch nur bis zu einem Höchstbetrag von 2800€ absetzen.

    Und genau da bist du auf dem Holzweg.


    Die Grenze von 2.800 € gilt nicht für sog. "Basisbeiträge" zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die 2.800 greifen nur dann, wenn die Basisbeiträge niedriger wären als 2.800 € und du noch andere "nachrangig" abziehbare Aufwendungen hättest wie z. B. Haftpflicht- oder BU-Beiträge.

    [...]

    Da dieses Gesetz schon von 2017 ist (allerdings mit vielen Änderungen), kann ich daraus nicht erkennen, ob die von meinem Notar genannte „Verschärfung“, die noch nicht so alt sein soll (vermutlich in den letzten drei Jahren) irgendwann in dem Gesetzestext vorgenommen wurde.

    Kommt es denn darauf an? Wenn es ein aktueller Fall ist - und danach sieht es ja aus - liegt der Notar doch richtig? Egal ob erst seit 2020 oder schon seit 2017?


    Oder übersehe ich etwas?

    Sozialhilfeschulden, die dann nach dem Tod vom Sohn ersetzt werden sollen? Greifen da nicht auch die im Fall der Pflege geltenden 100T€ Einkommensgrenzen? Pumphut bist du dir da sicher? Weil ich glaube die von Thebat zurecht erwähnte Panik und/oder zusätzliche Sorgen braucht der TO gerade nicht…

    Ohne es wirklich zu wissen: Aber vielleicht liegt der Unterschied darin, dass es sich nicht mehr hauptsächlich um den "Sohn" handelt, sondern um den "Erben"?

    Nur mal als Idee - nicht mal ein Vorschlag - für den Fall, dass über die Eltern nichts Vernünftiges zu bewerkstelligen wäre:


    Ein Depot auf den eigenen Namen, eventuell mit Ersteinlage und dann monatlich besparen, Das Ganze notariell abgesichert als Vermächtnis für den Enkel einrichten?


    Sollten Oma und Enkel noch dessen 18. Geburtstag gemeinsam feiern können, lässt sich das Arrangement ja flugs von "kalte Hand" zu "warme Hand" umwidmen.


    Kostet dann vielleicht wieder Notargebühren, aber die bezahlt man dann doch auch mit einem lachenden Auge? :S


    Gruß

    Alexis

    Jedenfalls hat der TO Molking sich seit dem Starttag 12.12. nicht mehr eingeklinkt. Um nicht zu sagen: Seither verpixxelt er sich.

    Waren es [beim "Pflege-Bahr"] nicht mindestens 600€ p.M. als Mindestbedingung schon vor einigen Jahren? Das wäre zweifellos keine tolle Lösung, aber vll. ein weiterer (kleiner) Baustein in einem Gesamtkonzept.

    [von mir eingefügt]


    Ja, Beim Pflegegrad 5 wären es mindestens 600 € (bei Beginn in jungen Jahren auch deutlich mehr). Ich hatte den ' wahrscheinlicheren' Pflegegrad 4 angesetzt; das war zugegebenermaßen leicht zu überlesen.

    Weil ohne Hochzeit keine Zeugung? 🤔😜

    Auf die Reihenfolge kommt es nicht einmal an, FinanztipUser . Auch Ehen, die nach dem bewährten Umkehrprinzip :S "Ohne Zeugung keine Hochzeit" :S begründet wurden und noch bestehen, erfüllen die hier gefragte Bedingung.


    Weniger gefragt in diesem Fall dürfte allerdings der schon von einem anderen Foristen bemühte "Pflege-Bahr" sein. Mutmaßlich dreistelliger Beitrag - ok, Altersangaben stehen noch aus - , fünfjährige Wartezeit und gerade mal 420 € monatlich im Pflegegrad 4 (netto entsprechend weniger) dürften keine entscheidende Rolle spielen.

    Naja, Hoffe, wir stecken im Februar 24. Da muss die Kasse doch schon für drei Monate (November bis Januar) ihre eigenwillige Beitragsfestsetzung exekutiert haben und sich eisern dran zu klammern.


    inzwischen würde ich an deiner Stelle, Manzel , direkt die Aufsichtsbehörde anschreiben und dem Vorstand der Kasse freundlicherweise eine Kopie des Vorgangs überlassen. Dann gehts im Zweifel noch schneller als wenn man nur mit der Aufsichtsbehörde winkt.