Beiträge von Alexis

    Weil ohne Hochzeit keine Zeugung? 🤔😜

    Auf die Reihenfolge kommt es nicht einmal an, FinanztipUser . Auch Ehen, die nach dem bewährten Umkehrprinzip :S "Ohne Zeugung keine Hochzeit" :S begründet wurden und noch bestehen, erfüllen die hier gefragte Bedingung.


    Weniger gefragt in diesem Fall dürfte allerdings der schon von einem anderen Foristen bemühte "Pflege-Bahr" sein. Mutmaßlich dreistelliger Beitrag - ok, Altersangaben stehen noch aus - , fünfjährige Wartezeit und gerade mal 420 € monatlich im Pflegegrad 4 (netto entsprechend weniger) dürften keine entscheidende Rolle spielen.

    Naja, Hoffe, wir stecken im Februar 24. Da muss die Kasse doch schon für drei Monate (November bis Januar) ihre eigenwillige Beitragsfestsetzung exekutiert haben und sich eisern dran zu klammern.


    inzwischen würde ich an deiner Stelle, Manzel , direkt die Aufsichtsbehörde anschreiben und dem Vorstand der Kasse freundlicherweise eine Kopie des Vorgangs überlassen. Dann gehts im Zweifel noch schneller als wenn man nur mit der Aufsichtsbehörde winkt.

    Würden diese dann nach Eurer Logik beim Wechsel in die GKV auf Unisex umgestellt, weil sie plötzlich ihre "Gleichartigkeit" eingebüßt haben?

    In letzter Konsequenz ein "Ja". Vorher war sie ein Teil der substitutiven Krankenversicherung, nachher nicht mehr.


    Unabhängig davon muss ich passen bei der Frage, wie genau solche Fälle - der Ellka -Fall ist ja nicht deckungsgleich - in der aktuellen Praxis gehandhabt werden. Bliebe es beim Bisex-Tarif, würde kein Hahn danach krähen, übrigens auch nicht mein eigener. :S


    Auch für den Versicherer wäre das der bequemere Weg, es sei denn, der betreffende Bisex-Kundenbestand stünde inzwischen auf "0" und er müsste extra für diesen eigentlich in die Unisx-Kiste gehörenden Einzelfall das Fass wieder neu anschlagen.


    Mag ja sein, dass der § 204 VVG in dieser Hinsicht auch nicht von letzter Logik durchdrungen ist. Zumal es ja ein reines PKV-Thema ist und damals (LP 2005-2009) auch andere suboptimale PKV-Karten ausgespielt wurden. Keine Details - wäre hier OT.

    Umgekehrt sehe ich aber kein Problem, wenn 100% Teilübereinstimmung vorliegt, eine Gleichartigkeit des Stationärtarifs mit dem Zusatztarif anzunehmen und bin gespannt zu hören, weshalb nur die gegenteilige Auffassung vertretbar wäre.

    Gegen die Gleichartigkeit des Neuen (reine stationäre Zusatzversicherung) mit dem Alten (bisherige Vollversicherung) spricht der Umstand, dass 'Neu' keine ambulante und keine Zahnleistungen enthält.


    Dass 'Neu' gleichartig mit einer kleineren Komponente von 'Alt' sein mag oder meinetwegen auch ist, Ist heißt noch nicht, dass 'Neu' und 'Alt' jeweils insgesamt gleichwertig sind.


    Ein Blick in die Glaskugel, jenseits von Logik oder Unlogik:
    Vermutlich läuft es auf ein Gerichtsverfahren hinaus, und Ellka bleibt mindestens auf einem größeren Teil der Prozesskosten sitzen. Ob am Tag des Urteils der Bisextarif immer noch niedriger im Beitrag liegt, verrät die Glaskugel nicht. Es hätte übrigens auch keine Bedeutung bei der Bewertung durch das Gericht.

    Wenn ja, wurde das in dem neuen/zweiten Schreiben denn irgendwie begründet oder ein aus mhplus-Sicht "korrigierender" Bezug auf das erste Schreiben genommen?

    Willst Du das zweite Schreiben auch einstellen?

    Gute Frage, Hoffe .


    Hoffe, dass Manzel sie mit "ja klar, hätte ich auch gleich machen können" beantworten kann und auch wird. ;)

    Wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, den Vorstand der mh+ direkt mit der Sache zu beglücken - schriftlich und per Einschreiben.


    Mit der freundlich verfassten Ankündigung im vorletzten Absatz, im Falle des weiteren Quertreibens bzw. des Nicht Reagierens drei Wochen nach Versand dieses Schreibens das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde anzuschreiben.


    Im Falle des großen Kassentankers TK hat das schon einmal funktioniert. 14 Tage nach Versand des Briefes nach Hamburg kam ein Schreiben der sich monatelang querstellenden Bezirksgeschäftsstelle Münster, und das Problem war behoben.


    Die Aufsichtsbehörde - damals hieß sie noch "Bundesversicherungsamt" - musste gar nicht erst eingeschaltet werden.


    Ich würde es einmal probieren. Schaden kann es nicht.


    Gruß

    Alexis

    Von den wenigen Konstellationen, in denen ein solcher ungewöhnlicher Geschehensablauf angenommen wird, fallen mir jetzt auf Anhieb nur zwei ein: Zum einen, dass der Vordermann rückwärts gefahren ist, zum zweiten ein für den Hintermann nicht erkennbarer Bremsvorgang, z. B. wegen ausgefallener Bremsleuchten.

    So ging es vor Jahren mal meinem Schwiegervater, dem der Vordermann an einer Ampelkreuzung rückwärts stoßend aufgefahren war. Fahrer und Beifahrer sprangen aus der Karre und standen auf dem Standpunkt "Ey Alter, von hinten aufgefahren!"

    Zum Glück hatte er Augenzeugen, die seine Version gegenüber der Verkehrspolizei bestätigten, sonst wäre er aus der Nummer nicht mit "0 gegen 100" herausgekommen.

    Manzel , gestatte, dass ich doch noch einmal nachhake:

    Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin,

    Damit war noch nicht gesagt, dass sie in dieser Zeit auch durchgehend oder ganz überwiegend gesetzlich krankenversichert war und nicht etwa einige Zeit in der PKV.

    Wie sieht es denn hierbei aus?


    Wenn sie beispielsweise durchgehend in der GKV versichert war, wofür ja eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, dann wäre die Kasse mit der Forderung nach Beiträgen auf Miteinnahmen - wie schon gesagt - auf dem Knüppeldamm.

    Das hängt eindeutig von der Quote der jeweils nachweislichen Kirchenbesuche im Kirchensteuerjahr 2023 ab.


    Lässt sich dieser Nachweis nicht führen, auch kein Problem: Dem ganzjährig arbeitslosen Ehegatten nicht zu glauben, dass er aufgrund seiner freieren Zeit einen Anteil von mindestens 80% beanspruchen könne, wird sich das lokal zuständige Finanzamt nicht wagen.


    Es sei denn, ein ausgewiesener Agnostiker stünde derzeit vor dem Finanzamt - sorry, ein solcher stünde derzeit dem Finanzamt vor. 8)

    Ich würde um Nennung der genauen gesetzlichen Regelung bitten, aus der sich diese behauptete Rechtsfolge ergeben soll und auf Bisex-Umstellung bestehen, wie beantragt.

    Das könnte Ellka natürlich machen, aber es würde nichts dabei herumkommen.


    Die gesetzliche Regelung ergibt sich - vielleicht - aus der verworrenen Gesetzgebung in den Jahren 2009-2012, Bundes- und Europarecht inklusive.


    Vermutlich muss einer, der es genau wissen will, vor den Kadi ziehen. Ein mühsamer Weg vielleicht, aber wäre gerade der nicht etwas für dich, Wanderslust ? Wer hindert dich daran?


    Im Erfolgsfall könnte dann die im Unisex-Zusatztarif gefangene Ellka ihrerseits klagen und auf "Bi" bestehen. Aber Achtung: Auf eigenes Kostenrisiko. Und mit etwas Pech könnte sich bis dahin der momentan erlebte Beitragsunterschied auch nivelliert haben.


    Gruß

    Alexis

    Ein Tausender fürs Haus ist eben etwas anderes als ins Depot oder Tagesgeld, wo man leicht wieder Teilbeträge entnehmen kann.

    Da mag was dran sein. Was Materielles jedenfalls. Es gibt aber auch eine Kehrseite, die - so - aber hoffentlich nicht mehr kommt.

    Zu Coronas härtesten Zeiten traf ich mal im Freigelände eines globalen, aber gleichwohl regionalen Baumarkts einen Kollegen, von dem ich wusste, das er irgendwo in einer 4. Etage zur Miete wohnte, mit einem leeren Einkaufswagen (meiner war ziemlich voll).


    Meine Frage, was er in seiner Wohnlage denn hier brauchen könne, beantwortete er lapidar:
    "Eigentlich gar nichts, aber Hauptsache mal raus aus den vier Wänden und an die frische Luft!".


    Klar, das ist fast vier Jahre her, aber nicht vergessen. Hinterm Haus im Garten sitzen, in Ruhe was lesen, und keiner mault und keiner meckert.


    Okay, eine Einschränkung gibts: Als ich den damals getroffen hatte, war meine Bude schon abbezahlt, und er hockt heute nach wie vor zur Miete. Wusste damals aber schon, dass er im Alter umziehen können wird in eine ebenerdige, barrierefreie Wohnung mit Fahrstuhl im Haus und fußhebefreiem Duscheintritt.


    Das blüht mir natürlich auch irgendwann. Noch sind es drei Etagen, ohne Treppenlift und beide Duschen mit Fußhochziehen beim Ein- und beim Ausstieg.


    Und der verdammte Rasen will natürlich weiterhin gemäht werden, nicht zu reden von den regelmäßig nach Schnitt schreienden Hecken, Sträuchern und Bäumen auf dem Areal.

    Was mit Rolli - egal ob kleine oder große Räder - irgendwann natürlich nicht mehr zu bewerkstelligen sein wird.


    So, das genügt. :S

    Referat Janders ,


    der Status der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner ist zweifelsfrei. Meine Ehefrau war in ihrem Arbeitsleben ständig Arbeitnehmerin, die letzten 2 Jahre vor dem Renteneintritt 01.11.2023 war sie arbeitslos gemeldet, also keine Selbständigkeit. Von der gesetzlichen Rente, von der Betriebsrente und von den Versorgungsbezügen werden laufend Beiträge einbehalten bzw. abgebucht. Eine Befreiung von der Beitragspflicht wurde auch nicht beantragt. Es ist mir ein Rätsel wieso die KV das alles ignoriert. Sobald der offizielle Widerspruchsbescheid vorliegt werden wir wohl Klage erheben müssen.

    Das vorausgesetzt, sehe ich - und wohl nicht nur ich - die Kasse auf dem Holzweg, um nicht zu sagen, auf einem ins Abseits führenden, brüchigen Knüppeldamm.


    Mal sehen, in welchem Sumpf sie am Ende landet. Und welche Ausrede sie dann hat. Wieder der berühmte neue, zunächst vielversprechende Mitarbeiter noch in der Probezeit?


    Gruß

    Alexis

    Aber bitte nicht vergessen: Ein Plan ersetzt lediglich den Zufall durch den Irrtum.

    Leider gilt dies auch für Finanzpläne.

    Da ist was Wahres dran. Wobei zu hoffen ist, dass das nicht auch auf den Plan des Statikers zutrifft. ;)


    Scherz beiseite - zur Eingangsfrage: Was spricht dagegen, die peu à peu steigende Tilgungsrate der Sparrate zumindest gedanklich zuzurechnen? Exakt um diese monatlichen Betrag sinkt der Bank- und steigt gleichzeitig der Eigenanteil an der Immobilie.


    Diese Betrachtungsweise hat sogar den Vorteil, dass mit der nächsten monatlichen Tilgungsrate von z. B. 900 € der Eigenanteil in € gegenüber dem Bankanteil in € um das Doppelte - also 1.800 € - gestiegen ist. 8)

    Ist sie denn wirklich in der Krankenversicherung der Rentner? Das setzt voraus, dass sie in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens zu 90% pflichtversichert war.

    Das ist nicht ganz richtig, @epsilon2 . Freiwillige und "familiäre" Versicherungszeiten in der GKV tuns in diesem Fall auch.


    Ich unterstelle aber mal, dass du das schon weißt und auch so gemeint hast.


    Gruß

    Alexis

    Als die neue Sekretärin gefunden und eingearbeitet war, sind wir wieder zum ursprünglichen Modus zurückgekehrt, seitdem latze ich halt die GKV-Mindestbeiträge.

    Viel Vergnügen beim Latzen, Brennholzverleih.


    Du sagst es, das System - vulgo: der Gesetzgeber - will es ja so, dass manch einer, den der Höchstbeitrag von derzeit > 1.000 € monatlich (Pflege intus) nicht direkt umbringen würde, quasi beitragsfrei durchgeschleppt wird.


    Die Kehrseite: Nicht jedem Kassenmitglied muss das gefallen, zumal nicht denjenigen, die bei einem dreistelligen Monats-Gesamtbudget "freiwillig" 230 € latzen dürfen, ebenfalls Monat für Monat. Auch das ist vom System so gewollt.

    Danke für die ausführliche und vor allem hilfreiche Antwort! Ich werde das ganze nochmals durchrechnen/durchüberlegen und mich ggf. nochmals melden. Danke!!

    Hallo Dani1o ,

    gutes Gelingen beim Durchrechnen. Das Überlegen wird dann nicht mehr schwer fallen.


    Und warum nur "ggf." melden? Sei Manns oder Fraus genug, um sich auch dann zu melden, wenn Du es Dir trotz Durchgerechnethabens letztlich anders überlegst.


    Gruß

    Alexis

    Man ist mit seinen 1.000 € ja nicht das Zünglein an der Waage - Thebat hat es ja zweifelsfrei aufgedeckt - und da man es allein mit dem Nichteinstieg nicht verhindern kann, selbst wenn man wollte, würde ich es machen. Und die Sache natürlich gelegentlich im Auge behalten.


    Mit dem Aufwandsargument des "sich drum kümmern müssens" im Verhältnis zu dem geringen Anlagebetrag und -ertrag muss man mir nicht kommen.


    Dann bräuchte ich mich auch nicht in eine abendliche Skatrunde mit Einsatz 10 Cent bei Verlust mit Karo einfach einzuklinken.
    "Schon wieder drei Stunden vergeudet für 9,80 €uro - ob gewonnen oder verloren, darauf käme es nicht mal an". ;)


    "Alf nahm das Fahrrad"

    "Rolf kommt morgen vormittag mit dem Floß"

    "Welf himself erscheint erst um elf!"


    Da hat der gute Lektor Lincke - gestattest du, dass er was trinke?* - ja noch einiges an uns zu meckern. :)

    * das wäre zumindest im Sinne seines Schöpfers Robert Gernhardt