Beiträge von Domspatz2021

    Nach Kindererziehung, zwischenzeitlich eigener Praxistätigkeit und über 20 Jahren privater KV nimmt meine Frau (54) vorerst eine befristete Teilzeitstelle (unter Beitragsbemessungsgrenze) an. Ab Mitte nächsten Jahres ist sie wieder selbstständig in eigener Praxis tätig.

    Besteht für diese Zeit eine Verpflichtung zur gesetzlichen Versicherung?

    Wie soll mit einer Anwartschaft der privaten Versicherung verfahren werden?

    Bekomme von GKV und PKV verschiedene Antworten…

    Bitte um Unterstützung.