Einfach über die Einkommensteuererklärung Anlage KAP zurückholen.
Beiträge von Stifmeister
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So ein Konto soll vor dem Sozialamt geschützt sein.
Dem kann ich aus eigener Erfahrung zustimmen
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Welcher Schaden soll denn entstanden sein?
Für die gekaufte Ware kann doch der Händler des Anhängers nichts.
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Bei uns wäre es jedoch so, dass keine Mieteinnahme bestehen würde, da wir ja selber weiterhin in der Wohnung wohnen bleiben.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Bei Wohnrecht ist das kein Problem. Bei Nießbrauch sieht das etwas anders aus. Sollten deine Eltern im Pflegeheim sein und alle Ersparnisse aufgebraucht haben, wird das Sozialamt einen angemessenen Mietbetrag bei euch einfordern können.
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Ich stand vor knapp 25 Jahren vor der gleichen Entscheidung. Wohnrecht oder Nießbrauch?
Für uns war die Entscheidung Wohnrecht die richtige.
Da mein Vater mittlerweile verstorben ist und meine Mutter seit 2022 im Pflegeheim ist, müssen wir demnächst für unsere Mutter Sozialhilfe beantragen. Hier kommt dann der große Unterschied zum tragen. Bei Nießbrauch wird eine mögliche Mieteinnahme mit eingerechnet, nicht so beim Wohnrecht.
Ich kann nur dazu raten einen Termin bei einem Notar zu vereinbaren. Hier gibt es viele Dinge zu beachten. Schenkungssteuer, mögliche Insolvenz, Einzug ins Pflegeheim, usw.
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Ganz einfach gesagt hat das Sozialamt die Möglichkeit bei Nießbrauch mögliche Mieteinnahmen zu verrechnen. Bei Wohnrecht eben nicht.
Siehe hier https://renteplusimmobilie.de/niessbrauch-wohnrecht/
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Hallo Antje.M Und Herzlich Willkommen im FT-Forum,
wie wäre es denn mit der Idee, dass die Eltern das Haus noch zu Lebzeiten an das Kind verschenken und den Eltern im Gegenzug ein Nießbrauchrecht (lebenslanges Wohnrecht) im Haus eingeräumt wird?
Hier kann ich nur warnen!
Nießbrauch und Wohnrecht sind zwar eng miteinander verwandt, jedoch gibt es entscheidende Unterschiede wenn es in Richtung "Pflegeheim" geht. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung.
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Ansonsten über die Steuererklärung zurückfordern.
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Und wer 2022 schon Energie gespart hat ist eben gelackmeiert.
Mehr einsparen in 2023 geht bei mir nicht.
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Strompreisbremse kommt wohl erst zum 1.3.23.
Dann aber rückwirkend zum 1.1.23
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So ist es.
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Ändert aber nichts an der Situation. Das Geld ist wohl in jedem Fall zurückzuzahlen.
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Auch der Erlös aus dem Verkauf seines Hauses ist doch eine Schenkung wenn oliver2022 das Geld erhalten hat.
Wenn das bereits 10 Jahre zurückliegt, ist man fein raus.
Ansonsten wird das Sozialamt das Geld zurückfordern wenn die Ersparnisse der Pflegeperson komplett aufgebraucht sind (Bis auf einen Restbetrag von 5000 Euro).
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Da wäre vorgestern ein guter Zeitpunkt gewesen.
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Bisher hat dem Finanzamt eine Aufstellung gereicht. Nachweise nicht erforderlich.
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Korrekt. Hin und Rückfahrt.
Ich mache jährlich eine Übersicht in Excel mit allen Fahrten zu Therapien, Arztbesuchen, Apotheken usw.
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Verwandten und Freunden bei finanziellen Angelegenheiten zu helfen ist natürlich eine feine Sache.
Macht man ja eigentlich auch gerne und man fühlt sich auch gut dabei.
Das Ganze darf aber nicht ausgenutzt werden.
Nach dem Motto:" Du hast das angefangen und mach das jetzt auch mal weiter".
Es gibt Bekannte bei mir, die schaffen es nicht mal einen Vertrag zu kündigen oder einen Sparplan zu ändern. Oder einfach mal die Kündigungszeiten eines Vertrages rauszusuchen.
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wenn es nochmal mit dem 6'er und SZ im Lotto klappt.
Nochmal ?
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Eigentlich stinkt es sogar danach.
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Die Parkgebühren, nein.
Die Fahrten zum Arzt aber schon.