Beiträge von thomytiger
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Folgenden Text habe ich jetzt mal aufgesetzt:
Ihre Zeichen XXX/2021, Bausparvertrag XXX XXX XXX Name Name
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Mxxxxx,
gerne füge ich noch hinzu, dass ich im Schlichtungsverfahren als Nebenziel die Offenhaltung der Verjährung (§204 Nr. 4 BGB) fordere, bis vom Bundesgerichtshof ein Urteil, diesbezüglich, gesprochen wurde.
Zusätzlich möchte ich anführen, dass von anderen Bausparkassen (hier: Alte Leipziger, Vertragsinhaberin Name Name, meine Tochter), nach dem Schreiben zur Rückerstattung, die Rückerstattung der Kontoführungsgebühren erfolgte und bestätigt wurde, diese zukünftig nicht mehr zu berechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Verbesserungsvorschläge, sehr gerne. Danke.
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Helena ...ja genau, das wäre wünschenswert.
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Helena genau so, im Wortlaut, hat bei mir die Wüstenrot auch geantwortet, nur dass sie gar nicht erstattet.
Darf ich fragen, wie Du die Offenhaltung der Verjährung formulierst?
...einfach nur, dass Du mit diesem Schreiben, eben diese Verjährung offen halten möchtest, oder schiebst Du die Begründung durch das, noch, fehlende Urteil des BGH nach?
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Im Schlichtungsverfahren als Nebenziel die Offenhaltung der Verjährung fordern.
Konnte ich erfolgreich in der Schlichtung gegen die Alte Leipziger BSK erreichen.
Kann man die Forderung jetzt, innerhalb der "Nachreichungsfrist" von vier Wochen, noch einbringen und wenn ja, wie? Einfach formlos darum bitten, dass die Verjährung offen gehalten wird, oder wie hast Du das gemacht?
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Heute kam jetzt die Stellungnahme der Wüstenrot bei mir an. Selbstverständlich wird nichts anerkannt.
....eine Servicepauschale wurde nie berechnet, die Kontoführungsgebühr wurde ausdrücklich mit mir vereinbart. Die Vereinbarung bleibt auch wirksam.... Es wird, nach wie vor, an der Kontogebühr, in der Sparphase festgehalten und die entsprechende Erstattung wird abgelehnt.
Bringt es was, wenn ich jetzt in den vier Wochen, noch etwas anfüge/nachreiche, oder soll ich die Entscheidung des Schlichters abwarten?
Wenn was nachzureichen wäre, was könnte ich an Entscheidungen nachreichen?
Bisher habe ich nur den Vordruck aus dem Forum geschickt.
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dunnerkeilnochemool Hast Du bei der Rückantwort nur die jeweiligen Gerichtsbarkeiten aufgezählt, oder bist Du näher auf diese Urteile eingegangen? Und war das dann die Reaktion der Wüstenrot, nachdem die Schlichtungsstelle die Unterlagen (Kontoauszüge, Abschlussurkunde, usw.) angefordert hatte?
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Hat schon wer eine Rückmeldung von der Schlichtungsstelle/Ombudsmann bekommen? Meine letzte Aktivität, wo ich die Vertragsunterlagen und Kontoauszüge mailen musste, war Anfang Dezember 2021...
Seit dem ist Funkstille.
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Hallo,
also, ich habe nach einiger Zeit nachgehakt und danach Post bekommen mit der Aufforderung, weitere Unterlagen (u.a. die damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachzureichen. Dort stand dann auch der Hinweis, dass man der Bausparkasse satzungsgemäß 4 Wochen für eine Antwort gewährt. Im übrigen gilt "don't call us, we call you", im Sinne, dass sie sich selber melden, wenn es Neues gibt.
Im Vergleich mit der Schlichtungsstelle der Volksbanken, wo ich wegen einer anderen Sache mal was eingereicht habe, kommen sie mir bisher nicht überaus freundlich vor. Werde berichten, wenn es Neues gibt ....
Genau der gleiche Brief(inhalt) kam bei mir gestern an. Hab aber nicht angerufen, oder geschrieben. Vermutlich wird das das "normale" Procedere sein....
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Wie sieht das dann mit der Verjährung aus? Reicht der Antrag an die Schlichtungsstelle, um die Verjährung zu hemmen?
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Hey Zusammen,
ich bin auch gerade dabei die Gebühren bei der Wüstenrot zurückzufordern.
Hab wohl auch den gleichen 2-Seitigen Standardbrief wie thomytiger und Silvia_ bekommen. Hat hier schon jemand mit der Schlichtungsstelle (Ombudsmann) Kontakt aufgenommen und da Erfahrungen? Bei mir sind knapp 3 Wochen ohne Rückmeldung von der Schlichtungsstelle vergangen
Viele Grüße.
Hallo
...bei mir dürfte es die gleiche Zeit gewesen sein. Mehr als eine Eingangsbestätigung kam bei mir bisher auch nicht an.
Viele Grüße aus Bayern
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Silvia_ so eine ähnliche Antwort habe ich auch von Wüstenrot bekommen. Im Anschluss habe ich das dann nach Berlin gemailt. Bisher aber noch keine Antwort, oder Reaktion bekommen.
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Wie kann man sein "Begehren" gegenüber dem Ombudsmann schriftlich ausdrücken?
Sorry, ich bin da nicht so gut in diesen Sachen. Gibt es Vordrucke, oder würde mir bitte jemand, gerne per PN, weiterhelfen. Vielen Dank.
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Die Wüstenrot-Bausparkasse hat die Erstattung abgelehnt. In einem zweiseitigem Brief wird mir auf fachchinesisch erklärt, dass ich am Anfang des Vertrages der Gebühr zugestimmt hätte und sie auf keinen Fall erstattet werden würde.
Bringt der Gang zum Ombudsmann etwas? Oder gibt es speziell zur Wüstenrot schon eine Nachricht/Entscheidung?
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Hallo, bei mir ginge es um die Wüstenrot (15 Euro Kontogebühr/en) und um die Alte Leipziger (ebenfalls 15 Euro Kontogebühr/en).
Die Verfasserin des Beitrages:
https://www.finanztip.de/bausp…=Mailjet&utm_medium=email
(Frau Weber) habe ich bereits vor einer Woche angeschrieben und um Klärung meiner Verständnisfrage gebeten:
Eine Verständnisfrage hierzu hätte ich.
Fällt die Konto(führungs)gebühr auch explizit zu den unzulässigen Gebühren?
Leider habe ich bisher noch keine Antwort darauf bekommen.