Beiträge von Bauer

    Hallo,


    aufgrund des Ratgebers war ich als steuerrechtlicher Laie - fast vollständig - in der Lage, die mir zugegangenen Bescheide auf Richtigkeit zu überprüfen.

    Es sind folgende 2 Punkte geblieben, in denen ich noch Ihre Hilfe benötigte:

    1. die Anlage 40 zur Ermittlung des Grundstückwertes unterscheidet zwischen Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück und legt für Mietwohngrundstück einen geringeren Multiplikator zugrunde. Bei mir geht es um eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Ist meine Eigentumswohnung ein Mietwohngrundstück, für die ein geringerer Multiplikator gilt?


    2. Bei der Prüfung des Mindestwertes wird im Bescheid das Ergebnis aus 75% (des Bodenwertes vor Abzinsung) dem Bodenwert vor Abzinsung hinzugerechnet und ergib den Grundsteuerwert . Im Ratgeber ist dazu ausgeführt: "Prüfung des Mindestwerts: Nun wird nur noch kontrolliert, ob 75 Prozent des Bodenwerts vor Abzinsung vielleicht doch mehr sind als der eben berechnete Grundsteuerwert. Wenn das so sein sollte, dann ist dieser Wert der Grundsteuerwert."

    Das könnte bedeuten (wenn mein Interesse an einem geringen Wert berücksichtig), dass das Ergebnis der Multiplikation Bodenwert vor Abzinsung X 75% = der endgültige Bodenwert ist.

    Hallo,


    aufgrund des Ratgebers war ich als steuerrechtlicher Laie - fast vollständig - in der Lage, die mir zugegangenen Bescheide auf Richtigkeit zu überprüfen.

    Es sind folgende 2 Punkte geblieben, in denen ich noch Ihre Hilfe benötigte:

    1. die Anlage 40 zur Ermittlung des Grundstückwertes unterscheidet zwischen Wohnungseigentum und Mietwohngrundstück und legt für Mietwohngrundstück einen geringeren Multiplikator zugrunde. Bei mir geht es um eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Ist meine Eigentumswohnung ein Mietwohngrundstück, für die ein geringerer Multiplikator gilt?


    2. Bei der Prüfung des Mindestwertes wird im Bescheid das Ergebnis aus 75% (des Bodenwertes vor Abzinsung) dem Bodenwert vor Abzinsung hinzugerechnet und ergib den Grundsteuerwert . Im Ratgeber ist dazu ausgeführt: "Prüfung des Mindestwerts: Nun wird nur noch kontrolliert, ob 75 Prozent des Bodenwerts vor Abzinsung vielleicht doch mehr sind als der eben berechnete Grundsteuerwert. Wenn das so sein sollte, dann ist dieser Wert der Grundsteuerwert."

    Das könnte bedeuten (wenn mein Interesse an einem geringen Wert berücksichtig), dass das Ergebnis der Multiplikation Bodenwert vor Abzinsung X 75% = der endgültige Bodenwert ist.

    Es geht um die Sicherheit meiner Einlagen in meine Bausparvertäge beim BHW. Einer der Bausparverträge trat ich an meine Ehefrau ab.

    Es ist beabsichtigt, den weiteren Vertrag mit meiner Ehefrau zu teilen; also die Hälfte der Einlage auf meine Ehefrau als neuen Eigentümer zu überschreiben.


    Kann mir jemand sagen, ob die Abtretung und die geplante hälftige Überschreibung an meine Ehefrau Auswirkungen im Hinblick auf das Einlagensicherungsgesetz hat. Also konkret: Bewirken die Maßnahmen (Abtretung und die geplante hälftige Überschreibung), dass die Garantiesumme für meine Person verringert wird? Mich würde auch interessieren, wo ich darüber etwas nachlesen kann.


    Vielen Dank für eine Antwort


    MfG Bauer