Wie ist denn mein Fall zu beurteilen:
- Hauptvertrag Immobiliendarlehen (klassisch) mit Diba im Okt 2011 -Widerrufsbelehrung ist ok
- zeitgleich 2 Darlehen von KfW (Programme 124, 153) über die Diba abgeschlossen - hier wurden völlig falsche Widerrufsbelehrungen verwendet.
FRAGE: An einem separaten Widerruf der KfW-Darlehen bin ich nicht interessiert. Kann man das gesamte Finanzierungspaket als zusammenhängendes Geschäfts betrachten und dann mit § 139 BGB wegen Teilnichtigkeit den Widerruf begründen?
Danke an alle fleißigen Helfer!