Beiträge von arrufi

    In dem Artikel "Diese Steuern zahlst Du auf Deinen eigenen Sonnenstrom" von Ines Rutschmann, Stand 09.06.21, heißt es im Abschnitt "Umsatzsteuer bei gefördertem Eigenverbrauch" sinngemäß: Wenn man die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt, kann man Vorsteuer auf die Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom geltend machen.

    Was ist damit gemeint? Wieso kann man die Umsatzsteuer auf den beim Netzbetreiber eingespeisten Strom als Vorsteuer geltend machen? Darüber habe ich bisher noch nie etwas gehört oder gelesen.

    Danke vorab für entsprechende Erläuterungen.

    Horst