Liebe Community,
meine Partnerin und ich erwarten Mitte des nächsten Jahren Nachwuchs. Wir wohnen zusammen, sind aber unverheiratet und in keiner eingetragenen Lebenspartnerschaft o.ä.. Zur Zeit sind wir beide voll Berufstätig, meine Partnerin wird aber zur Mitte des nächsten Jahres in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit gehen. Derzeit sind wir folglich beide in der Lohnsteuerklasse I.
Meine Partnerin plant für 12 Monate in Elternzeit zu gehen, ich arbeite voll weiter. Zur Zeit hat meine Partnerin ein Nettoeinkommen von 3.200 Euro im Monat. Damit bekäme sie währen der Elternzeit ein Elterngeld von 1.800 Euro und wäre weiterhin in der Lohnsteuerklasse I. Wir hätten folglich Nettoeinbußen in Höhe von 1.400 Euro, zzgl. der Einbußen für Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Eigentlich haben wir die Eheschließung erst nach Entbindung und etwas Schonzeit geplant, wir überlegen nun aber die Heirat in den Mai zu verlegen. Hintergrund der Überlegung sind etwaige finanzielle Vorteile durch ein Ehegattensplitting. Vielleicht kann uns ja jemand bei nachfolgender Frage behilflich sein.
Wir möchten die o.g. Einbußen in Höhe von 1.400 Euro gerne durch ein Ehegattensplitting zum Teil kompensieren. Die Überlegung ist, dass wir im Mai heiraten, meine Partnerin in die Steuerklasse 5 wechselt und ich in die Steuerklasse 3.
Welchen Einfluss hat der Steuerklassenwechsel auf die Bezüge des Elterngeldes? Würde meine Partnerin trotzdem die 1.800 Euro erhalten oder wird der Betrag reduziert? Falls eine Reduzierung stattfindet, wie bemisst sich dies?
Über eure Hilfe würden wir uns freuen. Vielen Dank!