Beiträge von Alfamar

    Vielen Dank für deine Mühe und die sehr informative Antwort!

    Das da in Sachen "Verlustvortrag" wohl kaum etwas zu holen sein wird, bestätigt dann auch das von unserer zukünftigen Steuerberaterin. - Schönes W/E! :)

    Danke dir für deine sehr informative und hilfreiche Antwort, und den Link.

    Ich schaue mir das am W/E mal genauer an.... - Schönes W/E! :)

    Schönen guten Abend,


    kann uns bitte jemand weiterhelfen?


    Unser Finanzamt sagt, dass, wenn wir über das ganze Jahr 2020 nur Lohnersatzleistungen (ALG 1) bekommen haben, überhaupt kein Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit, wir keine ESt- Erklärung abzugeben brauchen.


    Allerdings haben wir ja dadurch nicht zwingend weniger Ausgaben/Kosten gehabt in diesem Jahr, sondern eher genauso viel. – Dazu natürlich auch noch die Kosten für mehr als 4 Dutzend online-Bewerbungen.


    Bei einer Beratung in einem Lohnsteuerhilfeverein wurde uns tatsächlich aber gesagt, dass auch ALG in gewisser Weise zu den Einkünften aus nicht-selbständiger Arbeit zählt. – Was ist da dran, und was bedeutet das für uns?


    Auch sagte die Dame dort, dass evtl. hier ein Verlustvortrag erwirkt werden könnte, was jedoch in den meisten Fällen recht schwierig sei, und außerdem, nur dann sinnvoll, wenn diese (=Werbungs-) Kosten über 1000 € liegen. - Eine Erstattung gäbe es dann allerdings in 2020 dann aber auch nicht, sondern es handelt sich eben um einen Vortrag für 2021.


    Macht nun eventuell eine ESt-Erklärung doch Sinn? – Unter welchen Voraussetzungen?


    Möchte das FA nur deshalb uns in „in Sicherheit wiegen“, weil wir evtl. doch einen Anspruch auf eine Rückzahlung haben könnten?


    Hat die Dame von dem LStHv (VLH!) uns deshalb nur so vage Informationen gegeben, weil wir z.Zt. dort noch keine Mitglieder sind? –

    Unserem „noch-LStHv“ haben wir gerade, nach über 20 Jahren Treue den Rücken gekehrt, nachdem durch „Schlechtleistung“ in Bezug auf die ESt-Erklärung 2019 aus einer avisierten hohen Rückzahlung an uns plötzlich eine Nachforderung an uns geworden war, und, erst auf unsere persönliche Intervention beim FA dies korrigiert wurde, und es dann doch noch zu einer Rückzahlung kam.


    Nebenbei:

    Gibt es eine Stelle, bei der solche LStHv mit unsauberen Geschäftsmethoden gemeldet werden können?


    Wir wissen, dass das sehr viele Fragen sind… wir wissen wirklich nicht mehr weiter, und an wen wir uns hiermit noch wenden können.


    Können Sie uns helfen? - Benötigen Sie zur Beantwortung noch weiter Informationen?



    1000-Dank für Ihre neutrale Einschätzung und Antwort!


    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Roth