Alles anzeigenZu welcher Einkommensteuer soll eine Erklärung abgegeben werden, wenn in dem Jahr 0 EUR Einkommensteuer bezahlt wurde?
Die Begründung für die Verpflichtung bei Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung abzugeben ist ja der Progressionsvorbehalt, also die Möglichkeit, dass durch die Lohnersatzleistungen höhere Steuern auf das zu versteuernde Einkommen fällig werden. In diesem Fall gibt es aber in 2020 kein zu versteuerndes Einkommen und es wurden keine Steuern bezahlt. Also hat man im Jahr 2020 auch nichts mit Einkommensteuer zu tun, deswegen denke ich die Auskunft vom Finanzamt ist korrekt.
Was den möglichen Verlustvortrag angeht, habe ich im Netz folgendes gefunden:
"Dennoch ist es für den normalen Steuerpflichtigen schwierig, überhaupt wirkliche Verluste zu machen, die einen Verlustvortrag ermöglichen. Denn auch Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Hartz IV oder Elterngeld zählen steuerrechtlich zu den Einnahmen." Hier wird also wohl auch nichts zu holen sein.
Vielen Dank für deine Mühe und die sehr informative Antwort!
Das da in Sachen "Verlustvortrag" wohl kaum etwas zu holen sein wird, bestätigt dann auch das von unserer zukünftigen Steuerberaterin. - Schönes W/E!