Liebe Finanztip-Community,
ich habe Fragen zum Thema Erbschaft. Hintergrund ist, dass bei bei meinen verstorbenen Vater zwei Testamente gefunden wurden. Ein "unvollständiges" Berliner Testament (Hinweis auf Nacherben fehlt) sowie ein späteres Testament (nur meines Vater), das meine Mutter und uns drei Kinder zu je einem Viertel vorsieht. Beides nur handschriftlich und ohne Notar. Nun ist die Situation die, dass meine Mutter in jedem Falle möchte, dass wir drei schon jetzt vollständige Eigentümer des Hauses werden, sie möchte "da raus sein", hat bereits eine sogenannte Abschichtungserklärung gegen lebenslanges Wohnrecht beim Notar unterschrieben. Es wird also auch am Ende so sein.
Bei der Eröffnung der Testaments bei Gericht sieht es jetzt so aus, dass die von "Vor- und Nacherbschaft" ausgehen, auch entgegen der Vermutung des Notars.
Daraus ergibt sich für mich insbesondere eine Frage, natürlich bezüglich der Erbschaftssteuer:
Mein Vater ist alleine im Grundbuch des Einfamilienhauses. Bedeutet das im Falle, dass meine Mutter (60 Jahre Ehe) im Falle des Berliner Testaments das ganze Haus erbt oder gehört ihr nicht durch den Zugewinn bereits ein (großer) Teil, dass also "nur" auf den Rest Erbschaftssteuer fällig würde, wenn überhaupt?
Diese Frage wäre zunächst ja auch dann von Bedeutung, wenn wir auf unseren Pflichtteil (Pflichtteil wovon?) bestehen, um dann die Erbschaftsteuer zu reduzieren .
Wenn "geviertelt" wird, sind wir alle deutlich in dem Freibetrag.
Eine zweite Frage noch zusätzlich: Ist eine "Abschichtung" eine Schenkung, die z.B. zur Deckung von Pflegekosten zurückgefordert werden kann? Dann wäre die erste Frage ja noch einmal von Bedeutung...
Vielen Dank schon einmal im Voraus für klärende Antworten!