Beiträge von Zesy

    Erst einmal vielen Dank für eure schnellen und auch interessanten Rückmeldungen.


    Bereits nach so kurzer Zeit sind aus euren Antworten Fakten zu entnehmen, die ich im Internet so nicht gefunden habe. Die gewiss auch anderen helfen!!


    Natürlich ist jetzt der Notar gefordert, uns die möglichen Wege im konkreten Fall aufzuzeigen, aber die Infos helfen zumindest für gezielte Fragestellung.

    Liebe Finanztip-Community,


    ich habe Fragen zum Thema Erbschaft. Hintergrund ist, dass bei bei meinen verstorbenen Vater zwei Testamente gefunden wurden. Ein "unvollständiges" Berliner Testament (Hinweis auf Nacherben fehlt) sowie ein späteres Testament (nur meines Vater), das meine Mutter und uns drei Kinder zu je einem Viertel vorsieht. Beides nur handschriftlich und ohne Notar. Nun ist die Situation die, dass meine Mutter in jedem Falle möchte, dass wir drei schon jetzt vollständige Eigentümer des Hauses werden, sie möchte "da raus sein", hat bereits eine sogenannte Abschichtungserklärung gegen lebenslanges Wohnrecht beim Notar unterschrieben. Es wird also auch am Ende so sein.


    Bei der Eröffnung der Testaments bei Gericht sieht es jetzt so aus, dass die von "Vor- und Nacherbschaft" ausgehen, auch entgegen der Vermutung des Notars.


    Daraus ergibt sich für mich insbesondere eine Frage, natürlich bezüglich der Erbschaftssteuer:


    Mein Vater ist alleine im Grundbuch des Einfamilienhauses. Bedeutet das im Falle, dass meine Mutter (60 Jahre Ehe) im Falle des Berliner Testaments das ganze Haus erbt oder gehört ihr nicht durch den Zugewinn bereits ein (großer) Teil, dass also "nur" auf den Rest Erbschaftssteuer fällig würde, wenn überhaupt?


    Diese Frage wäre zunächst ja auch dann von Bedeutung, wenn wir auf unseren Pflichtteil (Pflichtteil wovon?) bestehen, um dann die Erbschaftsteuer zu reduzieren .


    Wenn "geviertelt" wird, sind wir alle deutlich in dem Freibetrag.


    Eine zweite Frage noch zusätzlich: Ist eine "Abschichtung" eine Schenkung, die z.B. zur Deckung von Pflegekosten zurückgefordert werden kann? Dann wäre die erste Frage ja noch einmal von Bedeutung...


    Vielen Dank schon einmal im Voraus für klärende Antworten!

    Zu diesem Thema habe ich eine ergänzende Frage: Bin schon länger bei der DKB und habe dort zusätzlich zu der Visa-Kreditkarte noch ein "Visa-Tagesgeld-Konto". Inzwischen wurde ja bei der DKB ein "echtes" Tagesgeldkonto eingerichtet, was ich parallel habe. Habe bisher noch keine Info gesehen, ob dieses in diesem Zuge ebenfalls aufgelöst bzw. kostenpflichtig wird.

    Mir war bisher eben nicht wirklich klar, dass es keine Kartenkonto gibt, weil die Beschreibung bzw. der angebotene Kartencheck (Frage 5/7) eben doch irgendwo suggeriert, dass Geld auf die Karte überwiesen werden könnte. Hab ich dann halt falsch interpretiert. Danke für die schnelle Antwort, bin jetzt schlauer

    Auch wenn es nicht unbedingt der Sinn einer Kreditkarte ist: Führe meine jetzige VISA bei der DKB mit Guthaben. In den allgemeinen Bedingungen bzw. Preisliste der DKB steht, dass erst bei einem Guthaben von über 50000€ auf der Visa-Kreditkarte dort "Verwahrentgeld" fällig wird. Es ist zumindest eine weitere Möglichkeit, Geld kostenfrei "zu parken". Bei den Bedingungen der angekündigten Karte habe ich diesbezüglich nichts gefunden. Deshalb hätte ich gerne gewusst, ob diese Möglichkeit mit der neuen kostenfreien Visa-Debit dann stirbt???

    Ich darf im kommenden Jahr wegen "Frührente" bei Schwerbehinderung nur noch auf 450€-Basis arbeiten. Meine Frage: kann man da solche "Extras", in meinem Fall konkret die "Benzingutscheine" zusätzlich bekommen?

    Danke schon einmal für eine Antwort - und den tollen Podcast:)