Beiträge von jerono

    Bekanntermaßen hat der BGH am 20.10. das Urteil gefällt, dass ein Treppenliftvertrag ein normaler Werkvertrag ist und ein 14tägiges Widerrufsrecht als "Haustürgeschäft" besteht. Da das Widerrufsrecht bisher bestritten wurde, fehlt eine wirksame Widerrufsbelehrung mit der Folge, dass ein einjähriges Widerrufsrecht besteht, ab Urteilsverkündung 20.10.21.

    Nun hat Lifta mit Datum 20.10. ein Einschreiben verschickt, dass nun ab Zugang des Schreiben ein 14tägiges Widerrufsrecht (bis etwa 6.11.21) bestehe.

    Ist der Vorgang für Lifta so einfach einseitig heilbar?