Beiträge von Ginkgo

    Am 8.8.23 erschien das Finanztip Video "Photovoltaik wird schöngerechnet? Vorsicht vor diesen Verkaufstricks" Youtube.


    Hierzu gab es vor 3 Wochen bei Youtube folgenden Kommentar, der unbeantwortet blieb:


    Eure Renditeangaben sind m.E. rechnerisch durchgängig falsch ("schöngerechnet" ;) )! 1. Beispiel aus 4:35 : 20 Jahre Abschreibung, 15 Jahre Amortisation. Die jährliche Rendite berechnet sich dann zu 20. Wurzel aus 20/15 abzgl. 100%. Es ergibt sich eine Jahresrendite von nur 1,45% und nicht 3,1%! 2. Beispiel aus 6:33 : 11,5 Jahre Amortisation. Dann ist die Jahresrendite 2,81% und nicht 5,9%! Im Gegensatz zu einer normalen Kapitalanlage, bei der zum Ende des Anlagezeitraums die Einlage zu 100% zurückgezahlt wird, muss bei einer PV-Anlage das eingesetzte Anfangskapital komplett abgeschrieben werden. Rückzahlung also 0%. Man kann natürlich einen Restwert der Anlage nach 20 Jahren annehmen und damit rechnen. Davon habt ihr aber nichts erwähnt.


    Ich wäre dankbar, wenn jemand aus der Finanztip Redaktion zu dieser substanziellen Kritik noch einmal Stellung beziehen könnte.

    Zum Ende der Frist kam Voltera dann doch mit einer Rechnung. Diese war erwartungsgemäß falsch, denn sie enthielt die Kosten der Preiserhöhungen und damit eine Forderung in 3stelliger Höhe gegen mich. Der folgende Schriftverkehr, in dem ich die tatsächlichen Kosten darstellte, wurde von mir auch an den Schlichter weitergeleitet. Anscheinend brachte das Voltera zur Raison und hatte zur Folge, dass sie letztlich ihre Rechnung korrigierten, aus Forderung Guthaben wurde, das sie mir inkl. Neukundenbonus in ähnlicher 3stelliger Höhe inzwischen auszahlten. Unberechtigte Mahngebühren zogen sie bis zum Schluss ab. Geschenkt - mir reicht´s dann auch!

    Als Beispiel: Für die Ermittlung der Gaspreisbremse werde ein Jahresverbrauch in 2021 von 18.000 kWh angenommen, also 1500 kWh monatlich. Für die 4 Monate Mai-August außerhalb der Heizperiode wären das 6000 kWh. Der reale Verbrauch in diesen 4 Monaten betrage aber nur 1000 kWh.


    Man wechsele nun für die 4 Monate zu einem überteuerten Gasversorger mit 24c/kWh. Normalerweise hätte man die jetzt gängigen 11c, also 1000 x 0,11 = 110€ bezahlt. Nun jedoch entstehen Kosten von 1000 x 0,24 = 240€. Man bekommt aber aus der Gaspreisbremse 6000 x (0,24 - 0,12) = 720€ erstattet. In der Summe also eine Gutschrift von 480€ statt einer Lastschrift von 110€. Also mal locker 590€ verdient.


    So, jetzt ihr!

    Da der Gesetzgeber offenbar nur den zeitlichen Anteil des Jahresverbrauchs und nicht den saisonalen Anteil berücksichtigt, könnte man die Gaspreisbremse auch zum eigenen Vorteil missbrauchen:


    Man schließe nur für die verbrauchsarmen Sommermonate einen Gasvertrag mit einem Mondpreisanbieter z.B. >20c/kWh ab. Für die Wintersaison wechsele man dann zurück zu einem günstigen Anbieter. In der Sommerabrechnung wird dann gegen die saisonal bedingt geringe Abrechnung zum MondkWhPreis der zeitliche Anteil, der verhältnismäßig groß ist, als Gaspreisbremse gegengerechnet. In der Gesamtrechnung könnte sich dann durchaus eine Gutschrift ergeben!

    Zum Glück habe ich volteras erneute Preiserhöhungen ab 1.5.2022 trotz Preisgarantie bis Vertragsende Herbst 2022 nicht bezahlt, die Forderung bestritten und die trotzdem folgenden Mahnbriefe ignoriert.


    voltera hat nach Vertragsende innerhalb der gesetzlichen Frist keine Schlussabrechnung erstellt. Das war zu erwarten, denn dann hätten sie neben der Rückzahlung aus den gezahlten Abschlägen auch den Bonus auszahlen müssen.


    Ich habe wegen der Fristüberschreitung die Schlichtungsstelle Energie eingeschaltet. Die 3-Wochen-Frist zur Stellungnahme hat voltera anscheinend auch ungenutzt verstreichen lassen. Ist ganz interessant, auch einen Einblick in den Schriftverkehr zwischen energy2day (voltera) und der Schlichtungsstelle zu bekommen, da alle Kommunkation anscheinend an die beteiligten Parteien weitergeleitet wird. Die machen bisher einen guten Job. Bin gespannt, wie es nun weitergeht.


    Ich kann nur dringend warnen vor energy2day nebst Töchtern, wie z.B. voltera oder auch sorglos-energy.de .

    1. Der im Artikel als einer von zwei nachhaltigen Indizes ausgewählte Dow Jones Sustainability Index World Enlarged Index hält aktuell 11,2% der Indexkapitalisierung allein in Microsoft. Wenn von einer Bündelung der "rund 530 nachhaltigsten Unternehmen der Welt inklusive Schwellenländer" gesprochen wird, sollte man davon ausgehen können, dass nicht über 1/10 des Fondsvermögens als Klumpenrisiko in eine AG fließt.


    2. Die Bedingung "Den Fonds muss es mindestens seit fünf Jahren geben" wird inzwischen von zusätzlichen der gelisteten ETFs erfüllt (BNPParibas).


    Die Auswahl der Indizes sollte demnach dringend überarbeitet werden.

    am 17.11.2021 um 22:54 Uhr


    Preiserhöhung + Kündigung durch Voltera/Energy2day


    Am 21.10.2021 habe ich vom obigen Anbieter die Nachricht bekommen, dass ab 01.12.2021 eine Preiserhöhung des Gaspreises gilt. Für meinen Gasvertrag gilt eine 6Wochen Frist für eine Preiserhöhung (wurde hier nicht eingehalten) und zusätzlich eine 1jährige Preisgarantie ab 01.09.2021 (Vertragsbeginn). In der Beschwerde an den Anbieter habe ich erwidert, dass Voltera sich bitte an den abgeschlossenen Vertrag halten möge. Daraufhin wurde mir erwidert, dass Voltera meine (nie !) ausgesprochene Kündigung des Gasvertrages akzeptiere. Gleiches Erhöhungs/Kündigungs Prozedere wurde mit meinem Stromvertrag bei Voltera durchgeführt. Da Voltera auf meine Beschwerde zur Gaspreiserhöhung nicht adäquat reagiert, schickte ich den Fall zur Schlichtungsstelle Energie. Nach ca. 2 Wochen bekam ich zunächst von der Schlichtungsstelle den Bescheid der Rücknahme der Kündigung durch den Gasanbieter Voltera. Auch eine Rücknahme der Preiserhöhung für den Stromvertrag folgte.

    Quelle: https://www.test.de/Hoehere-En…ter-Immergruen-5814851-0/


    Bei diesem Kunden lief es sehr ähnlich ab wie bei mir. Schlichtungsstelle Energie hatte ich nicht eingeschaltet.

    RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.

    Jetzt, wo mir die Erstattung gut geschrieben wurde, kann ich hier mein Erstaunen darüber äußern, dass ich überhaupt etwas bekommen habe, da ich in 2018 gar keine Tariferhöhung hatte sondern erst wieder 2019 und 2020.


    (Hier nochmal gepostet, weil der Titel im anderen Thread wenig aussagekräftig ist.)

    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.

    Jetzt, wo mir die Erstattung gutgeschrieben wurde, kann ich hier mein Erstaunen darüber äußern, dass ich überhaupt etwas bekommen habe, da ich in 2018 gar keine Tariferhöhung hatte sondern erst wieder 2019 und 2020.

    RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.


    Könnte mir daher vorstellen, dass die Zeit für Anträge bei RightNow drängt.

    Habe den Abtretungsvertrag heute abgeschickt. Erstattungsauszahlung soll nun innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.

    RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.


    Könnte mir daher vorstellen, dass die Zeit für Anträge bei RightNow drängt.

    Habe den Abtretungsvertrag heute abgeschickt. Erstattungsauszahlung soll nun innerhalb von 10 Arbeitstagen erfolgen.

    Es würden mehr Steuern fällig, als die Rückzahlung der Beitragserhöhung wert ist.

    Durch die Fünftelregelung können sich Sonderausgaben überproportional auf die Progression auswirken.

    Das könnte aber nur dann der Fall sein, wenn die Erstattung nur ein Bruchteil der erfolgten Beitragserhöhung beträgt. Das sollte man prüfen.


    In meinem speziellen Fall bleibt der potenzielle Rückgang der steuerwirksamen Sonderausgaben ohne Einfluss auf das zu versteuernde Einkommen.