Beiträge von Ginkgo

    https://www.rightnow.de/private-krankenversicherung

    Vielleicht hilft auch dieses Legal-Tech weiter.

    RIghtNow hat mir heute eine Sofortüberweisung in mittlerer dreistelliger Höhe bei Abtretung meiner Ansprüche an sie zugesagt.


    Sie schreiben, die Erhöhungen in 2019/20 seien meist wirksam und es gehe im Kern um das Vertragsjahr 2018, da Erhöhungen vor 2018 inzwischen verjährt sind.


    Könnte mir daher vorstellen, dass die Zeit für Anträge bei RightNow drängt.

    Diesmal mit Voltera. Mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und 12 Monaten Preisgarantie. Schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss flattert mir nun ein Brief ins Haus, in dem mir eine Erhöhung des Arbeitspreises um 50% zum 1.12.21 angekündigt wird. Mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Von Preisgarantie kein Wort mehr.

    ...

    Gibt es andere, die gerade das selbe erleben? Kann ein Unternehmen mit einer Preisgarantie werben und dann einfach nach Belieben die Preise erhöhen? Wälzt das Unternehmen hier einfach jegliches, unternehmerisches Risiko auf den Kunden ab? Was sagt ihr dazu?

    Nach nervenaufreibendem Schriftwechsel und Androhung rechtlicher Schritte hat voltera nun die "Löschung Preisanpassung in ihrem System vermerkt".


    Ich hoffe, dass damit der Vertrag mit Preisgarantie wie abgeschlossen erfüllt wird.

    Es wurden sechsmal 60 Euro eingezogen und ich habe zum 25.10.21 ganze 12 Euro nachzuzahlen. Macht also insgesamt 372 Euro für knapp 9.200 kWh. Ich habe halt sehr viel verbraucht im Sommer bei dem günstigen Preis. :P


    Wieso nachzahlen? Hattest Du den Bankeinzug gestoppt/widerrufen? Wenn ja, haben sie Dir irgendwelche Gebühren aufgebrummt (Mahnung, Rücklastschrift usw.)?

    Nachzahlung wäre ja ansonsten nur fällig, wenn Dein Verbrauch im Sommer bisher über dem Jahresdurchschnitt inkl. Winter war.

    Naja, in deren den AGB's steht unter §11 :

    Preisänderungen

    2) unmittelbare Verteuerung oder Verbilligung der Gewinnung, des Bezugs oder des Transports von Erdgas durch Steuern, Abgaben, Umlagen oder vom Netzbetreiber in Rechnung gestellter Entgelte infolge nach Vertragsschluss in Kraft tretender deutscher oder europäischer Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien oder Maßnahmen des Netzbetreibers, soweit die rechtlichen Grundlagen nichts anderes bestimmen;


    Wie schon in einem vorherigen Post beschrieben, kann man doch nicht die Vorteile des Tarifs, u. a. mit einem Jahr Preisgarantie beschreiben, und in die AGB's quasi das Gegenteil schreiben.

    Da ist doch auch schon wieder was faul.

    Nur weil die vertraglich vereinbarte Preisgarantie in den AGB keine Erwähnung findet, ist diese nicht unwirksam.

    Wieso müssen die sich nicht an eine 12 monatige Preisgarantie halten?

    Können die das einfach so kündigen?

    Ich bin kein Jurist, aber ich denke, sie müssen sich daran halten.

    Nein, lt. AGB kann voltera nur in einem Fall sonderkündigen (AGB § 1, Abs. 2; § 8, Abs. 7):


    E2d ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    mit einer Vorankündigungsfrist von sechs Wochen zu ändern, wenn
    Änderungen der gesetzlichen Grundlage oder höchst richterlichen
    Rechtsprechung
    , welche Auswirkungen auf die Recht- oder Zweckmäßigkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, dies erfordern.


    Dies ist hier wohl nicht anwendbar.