Beiträge von Feri

    Hallo zusammen,


    meine Partnerin möchte als Beamtin auf Probe gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Für Beamte ist wohl eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. Dienstunfähigkeitsklausel wichtig - aber auch nicht zwingend notwendig. Unsere Fragen:

    • Welche Versicherer bieten speziell für Beamte einen guten Schutz an?
    • Welche Feinheiten sind zu beachten bei Beamten?
    • Wie hoch kann man als Beamter maximal BU-versichert sein? Meines Wissens bieten manche Versicherer nur eine reduzierte Absicherungshöhe für Beamte an.

    Ich bin dankbar für Tipps!


    MfG

    Hallo ans Forum,


    meine Partnerin ist seit ca. 6 Monaten Beamtin und hat davor seit ihrem Abitur vor ca. 9 Jahren im Rahmen von Ferienjobs, Tätigkeiten als wissenschaftl. Hilfskraft und als Angestellte im Öffentlichen Dienst ca. 50 Monate in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt.

    • Macht es Sinn, dass sie die häufig genannten 60 Monate mit Nachzahlungen auffüllt, um im Alter einen zusätzlichen Rentenanspruch zu haben? Gründe pro/contra?
    • Könnte ihr diese Zusatzrente irgendwann auf ihr Pension angerechnet werden?
    • Die Alternative wäre ja, sich die bisher eingezahlten Beiträge auszahlen zu lassen und privat z. B. in einem ETF oder in Festgeld anzulegen.
    • Wie lange könnte sie freiwillige Zahlungen in die Deutsche Rentenversicherung leisten? Noch ist sie Beamtin auf Probe und ich habe gelesen, dass es so lange - bis zur Lebenszeitverbeamtung - möglich sein soll.
    • Was kann man mit den zusätzlichen Einzahlungen in die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) machen? Die kann man sich nach unseren bisherigen Recherchen nicht auszahlen lassen.

    Viele Grüße und danke für eure Antworten schon mal

    Man kann das Konto übrigens monatlich dann auch bis auf 1 € "leer räumen" und dann z. B. in einem ETF etwas risikoreicher, dafür aber vermutlich auch mit mehr Rendite anlegen - oder auch nicht, wenn man es als Sicherheitsbaustein nutzen möchte.

    Hallo zusammen,


    mich würde interessieren, was es mit dem Rechnungszins auf sich hat? 2023 ist dieser anscheinend nicht gestiegen/gesunken, weshalb man Verträge in bestimmten Versicherungen auf 01.12.2022 rückdatieren könnte - und damit ein eventuell günstigeres (weil jüngeres) Lebensalter geltend machen kann. 2022 war diese Rückdatierung auf 2021 nicht möglich, da sich der Rechnungszins von 0,9 auf 0,25 geändert hatte. Der Rechnungszins wird meiner Meinung nach aber in vielen Publikationen (im Internet, z. B. Blogs) nicht thematisiert. Ist das aber nicht eine wichtige Größe? Wie sehr sorgt der Rechnungszins für Vergünstigungen oder Verteuerungen? Wie sehr sollte er demzufolge beim Abschluss z. B. von Berufsunfähigkeitsversicherungen und Privaten Krankenversicherungen (die ja eher teuer sind) zum Ende eines Jahres hin eventuell berücksichtigt werden?


    Ich bin gespannt auf Antworten dazu.


    Viele Grüße

    Beantworten Sie mir im Gegenzug doch bitte folgende Frage: Wieso puzzeln Sie hier immer noch selbst herum, statt sich endlich professionell beraten zu lassen? Es gibt beim Abschluss einer BU noch viel mehr Fußangeln, die Sie im Leistungsfall teuer zu stehen kommen.

    Natürlich, die beantworte ich gerne: Ich informiere mich gerade gründlich, u. a. auch durch die Lektüre Ihrer Website und durch Austausch in diesem Forum, bevor ich mich beraten lasse, um mir selbst eine Beratung weitgehend auf Augenhöhe mit dem Berater zu ermöglichen. Ich verstehe, dass Sie hier im Forum und auf Finanztip Werbung machen möchten, aber bitte lassen Sie mich doch zwanglos die ureigene Funktion eines Forums nutzen, nämlich die einer offenen Informations- und Austauschplattform. Vielen Dank dafür und schönen Sonntag noch.

    Natürlich arbeiten alle Anbieter weiter an der Optimierung ihrer Bedingungswerke, die nächsten Änderungen stehen zum Jahreswechsel ins Haus. Ach ja, da werden BUs auch wieder bis zu 10% teurer: Der "Garantiezins" sinkt von 0,9 auf 0,25% und das Eintrittsalter steigt wie immer zum 1.1.. Also husch husch und das Thema nicht auf die lange Bank schieben - Gesundheit wird ja auch selten besser.

    Guten Abend Dr. Schlemann ,


    eine Frage noch: Ist es sinnvoll, abzuwarten, ob sich schon im Dezember 2021 Neuerungen der Versicherungsbedingungen ergeben und dann die neuen (besseren?) Bedingungen zum günstigeren Eintrittsalter noch 2021 abzuschließen? Ich frage nach, weil auf Ihrer Website im Bereich PKV etwas zu einer "Vorschaltanwartschaft" steht - gilt das auch für BU-Versicherungen?


    Grüße Feri

    Liebe/r Feri zahlt man für Leistungsdynamiken Beiträge? Nein, daher verändern sich auch deren Rechnungsgrundlagen nicht. :)


    Über die Frage Veränderung oder nicht würde ich an Ihrer Stelle schon noch mal vertieft gemeinsam mit einem Profi nachdenken. Es geht ja nicht nur um Bedingungen und Beitrag, sondern vor allem auch um Ihre Gesundheitshistorie und ggf. eine Anpassung an Ihre aktuelle Lebenssituation.

    Vielen Dank für Ihre Antworten! :)

    dann wird nach den zum Zeitpunkt der Erhöhung für das Neugeschäft geltenden Rechnungsgrundlagen dynamisiert.

    Vielen herzlichen Dank für Ihre super Antwort, Dr. Schlemann! :thumbup::)


    Gilt das mit den Rechnungsgrundlagen für Dynamiken auch für die Leistungsdynamiken? Sie schreiben nur von der Beitragsdynamik.


    Ich lese raus, dass sich die Nachteile nach Ihrer Meinung in Grenzen halten und eher positive Aspekte überwiegen, oder? Würden Sie also bei Ersparnissen von netto 16 % einen alten gegen einen neuen Vertrag wechseln? Wenn man den erhöhten Beitrag im aktuellen Tarif unter Einberechnung der Beitragsdynamik auf 40 Jahre anschaut, ist das schon deutlich mehr als ca. 6000 € in meinem Fall. Ich habe einfach mal nach dem Schema unter "Akademiker mit Bürojob" auf https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/ gerechnet.


    Gruß Feri

    Guten Tag Herr Dr. Schlemann,


    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Ich verlinke hier den Link den Sie vermutlich meinten, weil auch dieser sehr hilfreich ist: https://schlemann.com/berufsun…nfaehigkeitsversicherung/


    Wie wichtig ist aus Ihrer Sicht die ABC Klausel, die sich im Vergleich zu älteren Verträgen bei der Alten Leipziger verschlechtert hat, in der heutigen Corona Zeit? Dieser Punkt hat sich ja scheinbar erst Anfang 2021 verschlechtert - oder gilt diese neue, weniger gute ABC-Klausel auch für ältere Verträge bei der Alten Leipziger rückwirkend?


    Was ist bei den Dynamikerhöhungen mit "Rechnungsgrundlagen bei Abschluss" gemeint und warum ist das nachteilig?


    Gruß Feri

    "Eintauschen" bedeutet, dass der Beitrag aufgrund des dann höheren Alters vermutlich teurer sein wird.

    Zudem gibt es neue Gesundheitsfragen..

    Beide Punkte bitte in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen.

    Ich glaube, er meint einen reinen Vergleich der Versicherungsbedingungen.

    Hallo,

    genau gfra, mir ging es um einen reinen Vergleich der Bedingungen der BU Versicherungen, wenn man höheres Alter und die Gesundheit mal ausklammert. Man kann ja annehmen, dass die Gesundheit gleich gut geblieben ist und durch die neue Berufsgruppeneinteilung auch für inzwischen ältere Personen ein gutes Preis/Leistungs Verhältnis vorliegen kann.

    Gruß

    Feri

    Guten Tag,


    mich würde interessieren, ob die Alte Leipziger BU-Versicherung aus eurer Sicht qualitativ abgebaut hat - oder ganz im Gegenteil: Ist die BU-Versicherung im Laufe der Jahre eurer Meinung nach dort sogar besser geworden? Würdet ihr beispielsweise eine BU Police bei der Alten Leipziger aus 2015, 2017 oder 2019 gegen eine BU Police von dort aus dem Jahr 2021 eintauschen? Die Alte Leipziger war ja lange Marktführer in der BU. Hat sich in den letzten Jahren daran etwas geändert?


    Gruß Feri