Beiträge von Metze954

    Nein, aber da geht es doch nur um eine unschädliche vorzeitige Verfügung oder? Also wenn ich das Geld jetzt eher möchte und deshalb keine Arbeitnehmersparzulage bekomme, wäre das für mich egal. Also die Ausnahmen treffen nicht auf mich zu. Auf anderen Seiten habe ich halt gelesen, dass man frühzeitig kündigen und sich das Geld auszahlen lassen kann, wenn man es braucht. Nur mir dem vermeintlichen Nachteil keine Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Habe ich Chancen eher an das Geld zu kommen oder eher nicht?

    Guten Tag Community,

    ich habe mir vor 4 Jahren über einen Vermögensberater der deutschen Vermögensberatung ein VWL-Depot aufquatschen lassen. Wie nun die meisten sicherlich wissen, gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Jetzt habe ich gelesen, dass man einen VWL-Fondssparplan frühzeitig auflösen kann. Die Frage ist: Kann man auch frühzeitig die Wertpapiere verkaufen lassen? Nach Aussagen meines Beraters nicht. Laut Vermögensbildungsgesetz §4 geht dies nur unter bestimmten Voraussetzungen. Weiß jemand mehr darüber? Ich würde gern jetzt schon die Anteile verkauft haben und auf das Geld zugreifen wollen. Danke im Voraus.