Beiträge von UnkreativerUser

    Ok, verstanden. Egal was nun als Stichtag zählt, also von der Gesamtsumme her, ich bin auf jeden Fall noch >1000€ von der Vollsumme entfernt in diesem Falle. :)
    Berater/Verkäufer nerven werde ich so oder so noch, da ich eine Eingangsbestätigung der Zuteilungsannahme möchte und das BSH System das einfach nicht ermöglicht.´


    Danke für eure Hilfe und noch ein schönes WE.

    2 Fragen habe ich immer noch. Vielleicht weiß es ja hier einer und ich muss nicht normal den "Berater" nerven.


    Gilt als Stichtag im Bezug auf die Treueprämie (Gesamtsumme halt) der Tag an dem ich die Zuteilung beantragte oder aber der Tag, an dem die Auszahlung erfolgt?

    Wie lange dauert es, bis die BSH auszahlt?


    AGB


    Für mich heißt das - 3 Monate, ab Monatsende und Zuteilungsannahme. Wäre dann die Auszahlung also am 30.09.2023?

    Den ersten Satz verstehe ich allerdings nicht. Kann mir das hier jemand in normales Deutsch übersetzen? ?(

    Danke für den Tip mit der Hotline, wobei der Berater mir die Fragen ja z.G. am Ende allesamt auch per Mail beantwortet hat.


    Die Zuteilung habe ich nun beantragt. Wie kann ich mir die Höhe der Treueprämie eigentlich ausrechnen? Kann ich die bisher angelaufenen Zinserträge irgendwo/wie anzeigen lassen?
    (Prämie bei mir ist 2/3 der Zinserträge)

    Die Bausparkasse vielleicht?:/

    Die wollte pauschal ein Beratungsgespräch und mich diesbezüglich anrufen, was allerdings nie geschah.

    Da tom70794 gezielte Rückfragen stellte, dachte ich, dass das auch einen tieferen Sinn hat und er die Antworten vielleicht hätte.


    Bereits damals wurde mir hier mehr geholfen, denn von den Beratern erfuhr ich im Vorfeld nie etwas von der Treueprämie. Vielleicht kann es ja doch jemand beantworten, vor allem die Frage mit der wohnwirtschaftlichen Verwendung ist ja eher eine allgemeine und nicht einmal Tarfifabhängig o.Ä.


    Horst Talski:

    Danke, werde ich mir mal durchlesen. :)


    EDIT:
    Die Passage ist zumindest schon einmal interessant, auch wenn es nicht direkt mit meinen Fragen zu tun hat.


    Zitat

    Bei der Ermitt­lung des Guthabens darf die Bausparkasse nur Zinsen berück­sichtigen, die – regel­mäßig erst am Jahres­ende – dem Bauspar­konto gut geschrieben sind.

    Guten Abend,


    ich halte aktuell noch einen Bausparvertrag, für den ich vor längerem bereits die Treueprämienoption gewählt habe.

    Es handelt sich um einen Altvertrag, der 2003 abgeschlossen wurde.


    Folgende Dinge sind mir bekannt:
    - Ich muss mindestens 1000€ von der vollen Bausparsumme weg bleiben, sonst verfällt die Treueprämie.


    Was ich leider nicht weiß, sind folgende Punkte:


    - Muss ich zum Erhalt der Treueprämie einfach die Zuteilung beantragen und den Verzicht des Darlehens ankreuzen?
    - Werden die noch offenen Bausparzinsen dann einfach anteilig bis zu diesem Stichtag verrechnet? Normalerweise erfolgt die Verrechnung ja immer am Jahresende.


    Bezüglich der Wohnungsbauprämie und Altverträgen vor dem 01.01.2009 habe ich versucht mich einzulesen, bin mir aber nicht sicher auf was ich hier achten muss.
    Kann ich bei meinem bestehenden Altvertrag bei der Zuteilung "Keine wohnwirtschaftliche Verwendung" ankreuzen ohne die Wohngsbauprämien zu verlieren?


    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.


    Danke im Voraus


    LG


    Unkreativer

    Noch eine kurze Frage im Anschluss. Der Vertrag ist von 2003.


    Verfällt die Treueprämie bei einer nicht-wohnwirtschaftlichen Nutzung des Geldes?

    Das WoP und Zinsen bei einem Altvertrag (Vertragsabschluss vor dem 31.12.2008) nicht an die Nutzung gebunden sind, habe ich hier bereits nachlesen können.


    Soweit ich es verstehe, ist die Treueprämie ein reiner Zinsbonus, also sollte die Verwendung nicht zweckgebunden sein. Korrekt?

    Schönen guten Morgen,


    die BSH hat mir gestern einen Brief geschrieben und verlangt die Nachzahlung des Regelsparbetrages für die letzten 1 1/2 Jahre, andernfalls will man mir den BSV kündigen. Einen vorherigen Hinweis den Regelsparbetrag voll zu zahlen habe ich nie erhalten.

    Aufgrund dessen habe ich mich nun zwangsläufig etwas mehr mit dem Thema beschäftigt, die Regelsparbeträge sofort nachbezahlt und die monatliche Zahlung für die Zukunft angepasst. Damit hat sich das mit der versuchten Kündigung erst mal.


    Da die BSH mich nun hellhörig machte, habe ich dank dem Forum hier erfahren, dass es ggf. Anrecht auf eine Treueprämie gibt (12 Monate Haltepflicht)

    Das ist in meinem Vertrag tatsächlich der Fall. Tarif ist "A-Standard" von 2003 (AM vermute ich, da 1,5% Zinsen). Ich habe hier gelesen, das manchen ein Wechsel in AR geglückt ist. Klappt das heute noch?


    Für mich stellen sich nun zwangsläufig einige Fragen, wo ich mich über jegliche Hilfe sehr freuen würde.


    Mein BSV war am 31.10.2016 zuteilungsreif, also wird mich die BSH wohl zum 31.10.2026 rauswerfen.

    Kündigungsfrist kenne ich leider nicht genau, gehe aber von 6 Monaten aus.

    Kündigt die BSH dann zum 31.10 oder bereits am 31.04. zum 31.10?


    Ich werde nun noch die Treueprämie beantragen und bin nun verunsichert, wann ich dann die Zuteilung später beantragen muss.

    • Was passiert, wenn man die Treueprämie rechtzeitig beantragt, die 12 Monate Haltefrist vorbei sind und man:
    • a) die Bausparsumme vollständig erreicht

    oder

    • b) die BSH kündigt, weil die 10 Jahre nach Zuteilung erreicht sind?



    Soweit ich es hier verstanden habe, darf bei Nutzung der Treueprämie der BSV nie volllaufen, da die Option sonst verfällt. Ist dies korrekt?

    Wie viel vorher muss man dann die Zuteilung beantragen?

    Über jegliche Hilfe würde mich mich freuen.


    LG


    Unkreativer