Guten Abend Hr. RaphaeIP,
dankeschön nochmals für Ihre Hinweise und noch läuft mein Einspruch. Bisdahin habe ich noch Einiges zu überprüfen und mich zu belesen. Das FA hat bereits telefonisch Kontakt zu mir hergestellt und in meiner Sache mir sogar fast beratend über die Vorgehensweise einen Vorschlag gemacht. Wie Sie schon schrieben, ist das Problem noch nicht in den Instanzen entschieden, aber da diesbezüglich häufiger derartige Fragen in der Est-Erkl. auftreten, gibt das FA zur Klärung dessen, mein Anliegen an das zuständige Finanzgericht weiter. Da mich dieses Problem generell, nicht nur wegen der evtl.Rückerstattung interessiert, habe ich mich bemüht an weitere Quellen heranzukommen und . . . gelungen. Ich werde Sie informieren nach Erledigung/Beendigung dieser Sache.