Beiträge von Schueni

    Guten Abend Hr. RaphaeIP,


    dankeschön nochmals für Ihre Hinweise und noch läuft mein Einspruch. Bisdahin habe ich noch Einiges zu überprüfen und mich zu belesen. Das FA hat bereits telefonisch Kontakt zu mir hergestellt und in meiner Sache mir sogar fast beratend über die Vorgehensweise einen Vorschlag gemacht. Wie Sie schon schrieben, ist das Problem noch nicht in den Instanzen entschieden, aber da diesbezüglich häufiger derartige Fragen in der Est-Erkl. auftreten, gibt das FA zur Klärung dessen, mein Anliegen an das zuständige Finanzgericht weiter. Da mich dieses Problem generell, nicht nur wegen der evtl.Rückerstattung interessiert, habe ich mich bemüht an weitere Quellen heranzukommen und . . . gelungen. Ich werde Sie informieren nach Erledigung/Beendigung dieser Sache.

    "Was kümmern Sie sich also um Dinge, die Sie gar nichts angehen?" Das ist nicht Ihr ernst als steuerlich bewanderter Mensch ?! Geht mich schon was an ob meine Kinder dann die Kosten haben oder nicht ! Ich bin kein Mensch der nach dem Motto lebt : Nach mir die Sintflut !
    Wenn ich mit dem FA dann durch bin, kann ich Sie gern über das positive Ergebnis informieren; inzwischen habe ich rechtl.Nachvollziehbarkeit für mein Anliegen erhalten und werde diesbezüglich entsprechende Schritte einleiten. Sie können ja Ihre Kinder nach Ihrem Ende auf dieser Welt gern mit den Kosten sitzen lassen. Eine "normale Bestattung" ohne Prunk o.ä. und sogar Anonym kostet gegenwärtig 4500 € !

    Es handelt sich hier bei mir um einen Bestattungsvorsorgevertrag der direkt mit einem Bestattergeschlossen wurde und abgesichert ist durch eine Treuhandverwaltungsgesellschaft. Sorge also um das der Bestatter selbst ins "Gras" beißt und das Geld futsch ist, brauche ich mir ( wir uns ) nicht machen. Für mich ist undbleibt es nach wie vor strittig, was da das FA "veranstalten" will um sich vor einer anteiligen Rückerstattung zu drücken. Aber mehrere Einsprüche bringen mich dann eben auch zum Erfolg ! ( hoffe ich )
    Nach wie vor bin ich der Meinung, die ich hier anfänglich äußerte. Wo also kann ich rechtl. fundierte Kenntnisse erlangen, Literatur u.ä. ; ohne hohe Steuerberaterkosten ! ? Danke !

    Eine Frage wichtig zur Est-erklärung :
    Sind Bestattungsvorsorgekosten in welcher Form auch immer in die Est-Erkl. geltend zu machen und wo kann diesbezüglich rechtlich fundiert nachgelesen werden ?
    "Mangels Zwangsläufigkeit" wurde dies mir gegenüber vom FA abgelehnt. Diese Formulierung allein, ist ein Wiederspruch wert, da dies keine rechtliche Nachvollziehbarkeit bietet, oder ?