Beiträge von ANDREJ

    Hier geht es um die Erbschaft eines Enkelkindes bei lebenden Eltern. Das Enkelkind hat in diesem Fall der Oma gegenüber keinen Erbanspruch, insoweit kann die Oma denselben auch nicht ausschließen.

    Die Oma ist schon tot, und kann daher nichts mehr bestimmen. Mir ging es darum, dass Kind 1 die Erbschaft nicht ausschlägt, und anschließend seinen Teil dem Wunsch-Enkelkind weiterschenkt. Die Familienheimbesteuerung fällt damit leider flach. Aber einen Tod muß man halt sterben.

    Ein noch zu ermittelnder Wertansatz wären für diesen Vorgang ca. 150 T€ - falls das Finanzamt bei der Immobilienbewertung mitspielt.

    Dazu braucht ihr einen amtlich bestellten Gutachter, oder ein Mitglied des örtlich zuständigen Gutachterausschusses. Gutachten von anderen (nicht bestellt oder nur Makler) darf das Finanzamt nicht berücksichtigen. Dann rechnet es selber, und ihr müsst mit dem Ergebnis leben.


    Gegen unerwünschte Erbschaften ungeliebter Kinder hilft meiner Meinung nach am besten eine Schenkung zu Lebzeiten.

    Um welchen ETF handelt es sich denn?


    Wenn der nicht offiziell in DE zum Handel zugelassen ist, kann es sein, dass keine Teilfreistellung gewährt wird.


    Zu welchem Kaufwert hast du gekauft (und wann?), zu welchem Verkaufswert verkauft?

    Eventuell ist mit "Gewinn" der steuerpflichtige Betrag nach Teilfreistellung gemeint. Bei Altanteilen von vor 2009/2018 wird es nochmal komplizerter.

    Nicht alles, was sich der Finanzminister ausdenkt, hat vor Gericht auch Bestand. Du darfst gerne den Rechtsweg beschreiten.


    Aber erwarte nicht, dass du für Buchverluste automatisch Steuern erstattet bekommst. Das ist leider eine Einbahnstraße. Sonst müsste der Staat für jeden leichtsinnigen Börsenhandel bezahlen...

    Die Bank führt die Steuer auf die 700 Euro ab, und deklariert sie in der Jahressteuerbescheinigung ohne Altlastenvermerk.

    Die verrechneten 2800 Euro Verlust treten in keiner Steuerbescheinigung auf, und ändern daher nicht den beim Finanzamt geführten Freibetrag von 100.000 Euro.

    Mir wurde explizit gesagt, dass es nicht gemacht werden darf.

    Hier mal eine neutrale Meinung dazu:


    Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber / Lohnsteuer | Haufe Personal Office ...
    1 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich Die Summe der während des Kalenderjahres korrekt einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht häufig…
    www.haufe.de


    Demnach ist der Arbeitgeber nur bei Überzahlung verpflichtet.

    Ich habe eben mit unserer Lohnbuchhaltung telefoniert. Hier wurde mir folgende Info gegeben: Die Steuerberechnung erfolgt dort immer nur auf Monatssicht. In der Jahressteuerbescheinigung steht dann die Summe der zwölf Monate. Bei Betrachtung des Gesamtjahres kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen, was bei mir der Fall ist.

    Das wurde bei uns mit der Dezemberabrechnung aber soweit korrigiert, dass die Jahressumme korrekt versteuert war. Ob das heute noch so gemacht werden darf, kann ich nicht beurteilen.

    Wenn ich so drüber nachdenke, dann versuche ich doch ab jetzt lieber einfach mit dem Geld Gewinn zu machen der Steuern verursacht. Und dann macht plötzlich sogar Steuern zahlen Spass

    Eine Garantie auf Gewinn gibt es leider nicht. Aber ich würde verlustreiche Anlagen immer zusammen mit gleich großen gewinnbringenden Anlagen veräußern, damit keine Steuern fällig werden.

    In deinem obigen Beispiel gibst du ja dem Staat eine zinslosen Kredit bis zum Jahresausgleich im folgenden Jahr.

    Könnten sogar lt Auskunft vererbt werden, mit dieser Regelung.

    Aber nicht, wenn man von zwei Verstorbenen Altlasten mit Gewinn von je 100.000 € erbt.

    Auch der Erbe hat nur einmal Anspruch auf den Freibetrag:


    Investmentsteuer: Was gilt im Erbfall?
    Wird ein Fondsdepot mit bestandsgeschützten Altanteilen vererbt, so bekommt der neue Inhaber auch den Freibetrag des Verstorbenen von 100.000 Euro. Das…
    www.fondsprofessionell.de

    Mir schwirrt der Kopf

    Ist aber richtig so, und vom Gesetzgeber wohl so gewollt.

    Verluste werden verrechnet, verbleibende Gewinne besteuert. Die Bank schreibt in die Steuerbescheinigung, wenn es besteuerte Gewinne aus Altlasten gab, und die werden vom Finanzamt verrechnet, bis der Freibetrag von 100.000€ ausgeschöpft ist. Denn die Bank weiß ja nicht, ob du noch ein Dutzend andere Depots mit Altlasten hast.

    ok, langsam bin ich wieder dabei... Das betrifft aber "nur" die Ermittlung der Gewinne, die dann wiederum auf den Freibetrag angerechnet werden, richtig?

    Gewinn oder Verlust, jeweils getrennt für 1900-2008 / 2009-2017 / 2018-2024 ermittelt und dann aufaddiert. 70% auf Gewinn/Verlust ab 2018. Die 800€ Freibeträge der letzten Jahre kannst du nicht mehr nutzen, nur den aktuellen für dieses Jahr.

    das trifft es ziemlich gut :D ich bin jedenfalls gerade schon im nächsten Satz ausgestiegen:

    Ich dachte der Gewinn auf Altbestände ist steuerfrei bis zum Sankt Nimmerleinstag?

    Und den Rest verstehe ich dann gar nicht mehr :huh:

    Bei Aktien ja, bei Investmentfonds wurde leider 2018 die Rolle rückwärts gemacht. Dafür wurden dann die 70% eingeführt, die es vorher nicht gab.

    Und dieser Gewinn muss dann wahrscheinlich sogar ebenfalls oder Kategorie Altbestand kommen.

    Nein, Altbestand ist nicht notwendig. Ich habe 2022 mit dem Verkauf von Altbestand sämtliche gezahlte Kapitalertragsteuer aller Fonds von der Depotbank erstattet bekommen. Und im Endeffekt war es für mich auch kein Verlust, weil der Fonds bis 2009 steuerfreien Gewinn einbrachte, danach steuerlichen Verlust.

    Die steuerliche Behandlung der Altfonds ist ein wenig kompliziert:


    Von Anteilen, die vor 2009 gekauft wurden, ist der Gewinn/Verlust bis 2017 steuerfrei, ab 2018 dann 70% teilfreigestellt.

    Anteile, die zwischen 2009 und 2017 gekauft wurden, ist der Gewinn/Verlust 2009 bis 2017 voll steuerpflichtig, danach zu 70%.

    Für jeden verkauften Anteil werden die steuerpflichtigen Teilbeträge aufaddiert. Verbleibt ein Verlust, wird er gegen andere Gewinne bzw den aktuellen Freibetrag von 1000€ aufgerechnet.

    Verbleibt ein Gewinn, wird die Steuer nach Ausschöpfung des Freibetrags von der Bank abgeführt. den Freibetrag von 100.000€ gibt es nur beim Finanzamt.


    Dein Ansinnen funktioniert also nur, wenn du deinen jährlichen Freibetrag samt Verlust ausgenutzt hast.

    Was ich überhaupt nicht auf dem Zettel habe, wäre eine evtl. Versicherung, die man privat zahlen müsste, wenn man irgendwann komplett aufhören möchte zu arbeiten

    Ja, die Krankenkasse natürlich. Seid ihr privat oder gesetzlich krankenversichert?


    Wenn GKV, zahlst du ohne Job als freiwilliges Mitglied den vollen Beitragssatz auf alle Kapitalerträge, bis die gesetzliche Rente ausgezahlt wird. Mit einem gering bezahlten Teilzeitjob wären es nur Beiträge auf den Arbeitslohn.


    Rentenlücke berechnen ist keine Hexerei. Du bekommst jedes Jahr deine Abrechnung. Ohne weitere Beiträge bleibt es bei den angesammelten Rentenpunkten, mal dem Rentenwert, den die Bundesregierung jedes Jahr anhebt.

    Du meinst wohl Xtrackers, nicht xtraders:


    Xtrackers MSCI World ex USA UCITS ETF 1C | DBX0VH | IE0006WW1TQ4
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    www.justetf.com


    justETF meint, der wäre doch bei ING handelbar.

    Aber: Der ETF ist gerade erst seit 3 Wochen auf dem Markt, und seit einer Woche im plus.

    Da liegt die Vermutung nahe, dass man dringend Anleger sucht, bevor der Fonds wegen mangelnder Nutzung wieder eingestellt wird. Ansonsten sperrt man gerade diejenigen Aktien aus, die dem MSCI in den letzten Jahren die meiste Rendite gebracht haben. Dann kann man auch gleich einen ETF auf europäische Aktien nehmen.