Hier geht es um die Erbschaft eines Enkelkindes bei lebenden Eltern. Das Enkelkind hat in diesem Fall der Oma gegenüber keinen Erbanspruch, insoweit kann die Oma denselben auch nicht ausschließen.
Die Oma ist schon tot, und kann daher nichts mehr bestimmen. Mir ging es darum, dass Kind 1 die Erbschaft nicht ausschlägt, und anschließend seinen Teil dem Wunsch-Enkelkind weiterschenkt. Die Familienheimbesteuerung fällt damit leider flach. Aber einen Tod muß man halt sterben.