Auszug aus Haufe
Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 17.400 EUR (bei Zusammenveranlagung 34.800 EUR) wird im VZ 2022 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Ab 2022 ist zusätzlich die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG einzubeziehen.
Nach aktuellem Steuerrecht liegt die Obergrenze bei 22.000 EUR zvE nach Abzug von Vorsorgeaufwand und Werbungskosten, siehe hier:
Beitrag
RE: ETF A1W3CQ als Rentenvorsorge
[…]
Ich hab das mal für die aktuellen Steuerparameter ausgewertet:
finanztip.de/community/attachment/2922/
Unterhalb der roten Linie gibt es alles zurück, zwischen rot und blau zumindest einiges. Und gaaanz wichtig: Solidaritätszuschlag fällt mit der Günstigerprüfung auch weg. Der wird beim zvEinkommen aktuell erst über 65,516 € fällig.
Für 2024 werden die Parameter etwas erhöht.
Ich hab das mal für die aktuellen Steuerparameter ausgewertet:
finanztip.de/community/attachment/2922/
Unterhalb der roten Linie gibt es alles zurück, zwischen rot und blau zumindest einiges. Und gaaanz wichtig: Solidaritätszuschlag fällt mit der Günstigerprüfung auch weg. Der wird beim zvEinkommen aktuell erst über 65,516 € fällig.
Für 2024 werden die Parameter etwas erhöht.