Beiträge von ANDREJ

    Erbrechtlich sauber wäre es, wenn die Eltern ihren Vermögens- und Immobilienbestand jetzt schon zumindest teilweise zu gleichen Teilen unter den Kindern aufteilen. Gegebenenfalls können sie sich noch ein lebenslanges Wohnrecht im selbst bewohnten Haus sichern.

    Wenn sie dann noch 10 Jahre leben, könnt ihr zweimal den Erbschaftfreibetrag von 400t€ pro Kind ausnutzen. Und die vom Kind selbstgenutzte Immobilie bleibt auch steuerfrei.


    Auf jeden Fall wird eine notarielle Beurkundung nötig und sinnvoll sein, da es ja auch um Grundbucheintragungen geht.

    Um mal wieder zum Thema zurück zu kommen:


    Die U-Werte in Bestandsgebäuden sind in einer Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht, also nicht nur für teuer Geld beim Beuth-Verlag wie bei den DIN-Normen:


    Link 1


    Darin kann man dann je nach Baujahr den U-Wert aller Bauteile und Anlagen abschätzen. Wer es genauer haben will, kann dann schichtweise mit der Wärmeleitfähigkeit nachrechnen.


    Weil es in Deutschland unterschiedlich warm bzw kalt ist, kann man das auch genauer ansetzen mit der Klimakarte:


    Link 2


    Postleitzahlengenau erfährt man hier die Norm-Außentemperatur und die Heizgradtage, mit denen man aus der Heizleistung in Watt bei Norm-Außentemperatur den Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Jahr ausrechnen kann.


    Ansonsten empfehle ich auf jeden Fall die Heizlastberechnung als Alternative zum eingangs bemängelten Sanierungsfahrplan. Denn erstere geht raumweise vor, letzterer betrachtet nur Wärmeerzeuger und Gebäudehülle.


    Für einen wirtschaftlichen Betrieb einer Wärmepumpe lohnt es sich, die Heizkurve gegenüber dem Verbrenner tiefer zu legen. Bei der raumweisen Betrachtung in der Heizlastberechnung lernt man auch seine Heizkörper näher kennen, und kann damit auch schon die Heizsituation punktuell verbessern. Eventuell reicht ein größerer Heizkörper, oder Fenstertausch schon aus.

    Nur einen Thread am Tag starten vielleicht eher? Nur ein Post am Tag wäre blöd, wenn jemand sich neu anmeldet, einen (sinnvollen) Thread startet und dann Rückfragen kommen, könnte er nicht drauf antworten.

    OK, dann besser den zweiten Post erst dann erlauben, wenn es auf den ersten eine Antwort gibt.

    Richtig heiß war eigentlich die Zeit der Kubakrise. Das war aber wohl noch vor deiner Zeit, gell?


    Damals waren die Politiker aber noch halbwegs berechenbar (bis auf den einen, der sich zuvor selbst liquidiert hatte). Da habe ich heute so meine Zweifel. Mit Schuhklopfeinsätzen gibt sich heute keiner mehr zufrieden.


    Nach der Lektüre von On the Beach im Englischunterricht habe ich Zweifel, ob die Australier (oder Emigranten dort) noch viel Spaß an der Resterde haben werden.

    Ich weiß zumindest, dass das Depot bei der Union-Investment diesen Service bietet, da nutze ich ihn selbst. Andere aber wohl auch, würde ich bei Interesse mal online recherchieren (automatische Wiederanlage oder so ähnlich)…

    Ja, Deka macht es auch, und beim DIT der Dresdner Bank gab es das auch. Zumindest jeweils für die hauseigenen Fonds.

    Für Kunden der Neobroker sind das natürlich no-go-Depotbanken.

    DU beschreibst gerade einen Thesaurierer.

    Bei machen Depotbanken kann man auswählen, ob die Ausschüttung ausbezahlt oder nach Steuerabzug automatisch ohne Ausgabeaufschlag wieder angelegt werden soll.

    Der Unterschied zum Thesaurierer liegt in der Ausnutzung des jährlichen Sparerfreibetrags.

    Dagegen hat man beim Thesaurierer einen Zinseszinseffekt der noch nicht abgezogenen Steuer bis zum Verkaufstag.

    Meine Frage in die Runde ist, ob ich meine Aufteilung zwischen Tagesgeld und Investment nicht stärker in Aktien verschieben und meine liquiden Mittel halbieren sollte

    Das hängt auch davon ab, wie hoch die jährlichen Einnahmen und Ausgaben und deren monatliche Schwankungen sind. Üblicherweise werden 3 Monatsgehälter als Cashpuffer empfohlen.

    Den Rest kannst du investieren.

    Wenn ich hier mitlese, habe ich oft das Gefühl, dass hier kinderlose Finanzprofis unterwegs sind, denen die Zukunft der folgenden Generationen egal ist.

    Was hilft das Geld am Ende, wenn keine Welt mehr da ist, in der ich es ausgeben kann?

    Sag das lieber dem russischen Zaren und dem amerikanischen Haßprediger mit Blutbadphantasien. Deren Bedrohung der Welt halte ich für wesentlich größer.


    Was die Sanierungskosten angeht: Da wird natürlich auch immer die Zahlungsbereitschaft des Kunden angetestet. Marktwirtschaft halt.

    In der Realität ist der Fonds ein großer Topf mit allen Aktien, und es gibt thesaurierende und ausschüttende Anteile. Die Fondsgesellschaft berechnet dann auf Basis der ausgegebenen Anzahl der thesaurierenden und ausschüttenden Anteile die jeweiligen Preise am Ende eines jeden Börsentags.


    An der Börse darf man nach Angebot und Nachfrage von diesen Preisen der KAG abweichen. Wenn die Preise aber auseinanderdriften würden, kämen findige Spekulanten auf die Idee, zum Preis der Börse zu kaufen und zum Preis KAG zu verkaufen, oder umgekehrt. Somit gleicht sich über Angebot und Nachfrage der Börsenpreis dem KAG-Preis auch wieder an. Denn Handel an der Börse findet nur statt, wenn es einen Verkäufer und einen Käufer zum gesetzten Preis gibt.

    Das klingt so, als ob die Erben Erbschaftsteuer zahlen müssten, selbst wenn der Bevollmächtigte es schaffen sollte, das Vermögen des Verstorbenen nach dessen Ableben - wie auch immer - zu "pulverisieren". Ist das wirklich so?

    Die betrogenen Erben können natürlich auch das Erbe ausschlagen. Letztendlich erbt dann der Staat die nicht mehr vorhandenen Vermögenswerte oder Schulden.

    Ob und wie man das vorab angibt, ist für mich fraglich. Auf meinem damaligen Antrag stand "bitte Nachweise anfügen", aber nicht, aus welchem Jahr ;) Ich könnte mir vorstellen, dass es geschätzt wird und dann ggf. nachberechnet. -> Würd ich die Krankenkasse einfach mal unverbindlich anfragen.

    Dafür wird der Einkommensteuerbescheid der letzten Jahre angefordert, und die Kapitalerträge daraus entnommen. Dazu die Verpflichtung, den Steuerbescheid für das laufende Jahr nachzureichen. Danach gibt es eventuell eine Nachforderung mit aktuellen Werten.

    Hast du keine Anlage KAP abgegeben, musst du Kontoauszüge oder Depotabrechnungen vorlegen.

    Hint: Die Teilfreistellung von Aktienfonds wird bei Anlage KAP berücksichtigt, bei den Kontoauszügen nicht.