Wo genau ist jetzt da das Problem?
Bei ganzen Stücken gibt es natürlich kein Problem. Wenn da noch Gebühren drauf kämen, interessiert für die Steuer aber nur der Endbetrag.
Wo genau ist jetzt da das Problem?
Bei ganzen Stücken gibt es natürlich kein Problem. Wenn da noch Gebühren drauf kämen, interessiert für die Steuer aber nur der Endbetrag.
Ja, schafft man nicht. Allerdings haben viele Altbauten einen Keller, da lässt sich die Kellerdecke dämmen. Zumindest hier im Süden sind Häuser ohne Keller fast alle in den letzten 10 Jahren gebaut worden.
Und selbst ohne isolierte Bodenplatte...rüstet man auf Fußbodenheizung um, dämmt man unter dem Estrich. 10cm dort sind natürlich nicht so gut wie 10cm plus 16 unter der Bodenplatte.
Kellerdecke und Bodenplatte werden sowieso überbewertet, weil die Außenseite nicht die 10° Minus hat wie die Außenluft an Dach und Wänden.
Eine Niedertemperaturfußbodenheizung ist zwar nicht wirklich warm (wir reden hier von einer typischen Oberflächentemperatur von 21-23 Grad), aber bodennah ist es deutlich wärmer als in Altbauten mit Konvektionsheizung. Setze ich mich bei meinen Eltern auf den Boden, um mit der Kleinen zu spielen, merkt man das richtig.
Das liegt (auch) an der kalten Luft auf der Innenseite schlecht gedämmter Außenwände und Fenster, die im Innenraum nach unten fällt, während die Konvektionsheizung den oberen Teil des Raumes maximal aufheizt. Aussendämmung bringt hier mehr, als den Fußboden aufzureißen.
Er könnte ja - bewusst/unbewusst, aus Versehen oder wie auch immer - dem Erbteil der anderen Erbberechtigten Schaden zufügen.
Für Nachlassgericht und Erbschaftssteuer ist maßgebend, was am Tag des Ablebens auf dem Konto ist. Wenn der Bevollmächtigte nach dem Tod Unheil anstellt, wird es wohl seinem eigenen Erbteil zugerechnet.
Aktive Fonds (ich weiß diese sind hier nicht beliebt) kann ich bei meiner Genossenschaftsbank egal von welchem Emittenten / KAG außerbörslich kaufen.
Das dieses bei ETFs auch möglich ist, war mir nicht bekannt.
Das liegt wohl im Ermessen der Bank, mit wem man außerbörslich Handel treiben kann. Und natürlich zu welchen Kosten.
Wenn jemand noch eine Trainingseinheit brauchen kann...hier gibt es noch Arbeit. So eine volle Schubkarre trainiert übrigens beide Arme und Beine
Deswegen hole ich meinen Dämmstoff auch mit der Schubkarre im Baumarkt ab statt anliefern zu lassen
Dabei ist jedem mit einem Grundverständnis in Ökonomik vollkommen klar, dass es etwas kosten muss, die komplette Wirtschaft von fossil auf "erneuerbar" umzustellen
Das erledigt die Wirtschaft auf ihre Weise. Die legt die energieintensiven Betriebe in DE still, weil das russische Gas hier fehlt, und produziert lieber in Indien und China, die (warum wohl) mit dem großen Zaren lieber kuscheln statt kritisieren.
Im Ergebnis wird hierzulande die CO2-Bilanz besser, und die sogenannten Entwicklungsländer mit Weltherrschaftsanspruch dürfen ja die Umwelt verpesten wie sie wollen.
Für die Kapitalertragssteuer ist der Kurs aber unwesentlich, denn da wird einfach Verkaufsbetrag-Kaufbetrag gerechnet.
Wenn für die Depotgebühr wenige Bruchteile eines Anteils verkauft werden, kann der errechnete Kurs auch weit vom tatsächlichen Kurs abweichen.
Naja, die Rosenschere setze ich auch beim fruchttragenden Gehölz ein.
Und die Hängematte untern Apfelbaum reduziert die Notwendigkeit von Fahrten ins Alte Land. (Oder anderen Apfelgebieten.)
Wenn du die Fahrten mit dem Lastenrad machts, tust du noch was für die Beinmuskulatur. Die kommt bei der Gartenarbeit eher zu kurz.
Neu, ist für mich das ETFs auch über die KAG gekauft werden können.
Ich dachte das Anteile immer nur über die Börse gekauft werden können.
Als Kunde der hier meistgehassten Sparkassen kannst du dir hauseigene Deka-ETFs ins Deka-Depot holen, oder in den s-broker.
Sollte bei der Deutschen Bank mit den Xtrackers genauso funktionieren.
Laut der Downloaddaten aus meinem Postig #2 war der Nettowert am 4.7.23 aber nur 248,23 Euro. Was in der Abrechnung steht, ist der Ausgabepreis gewesen. Zufälligerweise 5% über dem NAV.
Kleiner Trost: steuerpflichtig ist die Wertentwicklung ab Ausgabepreis, nicht ab Nettowert am Kauftag.
Was ich damit sagen will: Finanztipps können je nach individueller Zielgruppe unterschiedlich ausfallen
Ebend. Es kommt auch darauf an, ob man in der Ansparphase oder der Entnahmephase ist. Die meisten hier Schreibenden sind noch bei A.
Vielen Dank für deine Antwort. Ich habe auf Konzerne gesetzt, die traditionell sehr hohe Dividenden zahlen, und bekomme bis jetzt regelmäßig um die 7% Dividende.
Auf einen solchen Wertzuwachs kann man sich bei ETF kurzfristig nicht verlassen.
Wenn du die Dividende verbrauchen kannst: Nimm sie mit und bleibe investiert.
Wenn eine Aktie gegen den Börsentrend langfristig fällt, hat das Gründe. Solange sich am Geschäftsmodell nichts grundlegendes ändert, sollte man ihr beim Fallen zusehen und auf Signale der Trendumkehr warten.
Es gibt noch genug andere Aktien, die nicht explizit gegen den Trend schwimmen.
Wenn du dir die täglichen Kurse seit Auflegung von der Fondsgesellschaft herunterlädst, sparst du etliche Tipparbeit.
Welche Banken kennst Du bei denen beim Verkauf Gebühren berechnet werden, sofern an die Fondsgesellschaft direkt verkauft wird?
Diese Steuern fallen aber auch beim Verkauf von ETFs an, sofern kein Freistellungsauftrag hinterlegt ist.
Banken nicht, aber bei Vermögensberatern kann das vorkommen. Von sowas halte ich mich aber fern.
Bei thesaurierenden ETF kann der zu versteuernde Gewinn größer sein als bei dem hier behandelten Ausschütter, der regelmäßig seine Erträge versteuert ausschüttet.
Nein, beim Verkauf fällt keine Gebühr an, wenn man nicht über einen Abzockerverein gekauft hat. Aber Steuern könnten anfallen aus der Differenz Verkaufskosten - Kaufkosten.
Die Kurshistorie kannst du dir bei der DWS herunterladen, und mit den von dir erworbenen Anteilen und -preisen vergleichen.
Vielleicht lässt sich die Rendite einfach nur nicht in monetären Größen ausdrücken?
Wenn man die eingesparte Muckibude einbezieht, vielleicht schon.
Dividendenfonds liefern auch dann Erträge, wenn die Börsen mal nicht von Höchstwert zu Höchstwert segeln. Als Depotbeimischung also nicht per se verkehrt.
Saidi liest hier nicht mit, nur Amateuranleger.
Deine Berechnung ist soweit richtig. Allerdings ist die Erbschaftssteuer eine Vermögensabgabe, und die Abgeltungssteuer eine Einkommensabgabe.
Wenn deine Kinder (jeder!) nur 1000 Euro im Jahr liquidieren, zahlen sie keine Abgeltungssteuer.
Sofern du deinen Steuerfreibetrag nicht ausnutzt, kannst du schon zu Lebzeiten Anteile im Wert von 1000 Euro im Jahr (oder 2000 mit Ehegatte) verkaufen und sofort neukaufen, um die zu vererbende Steuerlast zu reduzieren.
Die TER ist schon im Fondspreis enthalten. Du siehst in der Abrechnung also nur den Ausgabeaufschlag, und die jährliche Depotgebühr von 12,50 Euro.
Die Ertragsausschüttung solltest du in der Renditeberechnung natürlich einbeziehen.